Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 24 Oktober 2017.

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    Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 24.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 24.10.2017)


    Letzte Änderung:
    Redaktionelle Änderungen

    Aktuelle Hinweise


    Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen und insbesondere beim Grenzübertritt zu Verzögerungen kommen.

    Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird dringend empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

    Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

    Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, insbesondere zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.

    Am Grenzübergang zu Rumänien Ruse/Giurgiu kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu Verzögerungen, u.a. aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85), kommen. Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

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    Landesspezifischer Sicherheitshinweise


    Meeresströmungen
    Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten.

    Erdbeben
    Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist. Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Reisende von Pauschalveranstaltern werden in der Regel durch diese mit Informationen auch zur Sicherheitslage versorgt.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Einreise
    Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.

    Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

    Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.

    Auf allen Autobahnen und Landstraßen besteht Vignettenpflicht sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).

    Kriminalität
    E
    s wird grundsätzlich zur Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geraten.

    Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Reisende sollten Fahrzeug immer abschließen und keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen lassen.

    Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.

    Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:

    • Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
    • Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
    • Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.

    Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112 (auch englisch- und zum Teil deutschsprachig).

    Geld/ Kreditkarten
    B
    argeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- Leva. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

    Straßenverkehr
    Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

    In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben dem Fahrzeugführer kann des Weiteren auch dem Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs der Führerschein entzogen werden, sofern er um die fehlende (alkohol-/drogenbedingte) Fahrtüchtigkeit des Fahrers wusste und ihm trotzdem das Fahrzeug überlassen hat.

    Der Shipkapass auf der E 85 ist mindestens bis zum 31.03.2018 für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.

    Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

    Vignettenpflicht
    Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Es gibt Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Vignetten können Externer Link, öffnet in neuem Fensteronline bzw. an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien erworben werden. Bereits im grenznahen Bereich ist mit Kontrollen zu rechnen. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300,- BGN (je nach Fahrzeugklasse).

    Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.

    Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
    Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

    Das bulgarische Innenministerium hat auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterseiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten.

    Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.

    Taxis
    Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.


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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen gültig sein.

    Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten (dies gilt auch für Führerscheine). Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien unter keinen Umständen mehr ein Visum.

    Bulgarien hat mit Wirkung vom 31.01.2012 beschlossen, Inhabern von gültigen Schengen-Visa (Kategorien A und C) sowie gültigen nationalen Visa (Kategorie D) und Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen der Schengen-Partner (d.h. Vollanwender des Schengener Besitzstandes), darunter Deutschlands, die visumfreie Einreise zu erlauben. Der jeweilige Aufenthalt dieser Personen in Bulgarien ist begrenzt durch die Gültigkeit der genannten Dokumente und der darin festgelegten Zahl von Aufenthaltstagen und Einreisen, darf jedoch die Dauer von 3 Monaten innerhalb einer 6-Monatsfrist nicht überschreiten.

    Polizeiliche Anmeldung
    B
    ei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- € ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.

    Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.

    Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:

    • bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
    • 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
    • 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)

    Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.

    Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

    Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.

    Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.

    Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.

    Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.


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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

    In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.

    Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.

    Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass manche Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.

    In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.

    Siehe hierzu auch die Informationen der Externer Link, öffnet in neuem Fensterbulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF.

    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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