Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand 09.08.2017 (Unverändert gültig seit: 09.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Vor Reisen in die Region Sahel im Norden und das Grenzgebiet zu Mali im Westen Burkina Fasos (Provinzen Soum, Oudalan und Seno, Loroum, Yatenga, Sorou, Kossi und Kenedougou) wird gewarnt. Von Reisen in die Provinzen Houet (westlich der Stadt Bobo-Dioulasso) und Comoe (westlich der Städte Banfora und Niangoloko), wird gewarnt. Sollten Reisen (aus dienstlichen oder humanitären Gründen) unausweichlich sein, sollten diese ausschließlich nach Kontaktaufnahme mit der Polizei und/oder Gendarmerie dieser Orte am besten mit bewaffneter Eskorte durchgeführt werden. Wegen des gestiegenen Risikos bewaffneter Überfälle wird bis auf weiteres von Reisen in den Naturschutzpark „W“ grundsätzlich abgeraten. Reisenden in Burkina Faso wird empfohlen, Menschenansammlungen wie zum Beispiel Demonstrationen und Festivals sowie besonders exponierte Plätze, die häufig von Ausländern frequentiert werden, weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung (vor allem Radio) aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt insbesondere für die urbanen Zentren. In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Am Abend des 15. Januar 2016 wurde in Ouagadougou ein Terroranschlag auf ein Hotel und ein Restaurant verübt. Zahlreiche Menschen, darunter viele Ausländer, wurden getötet oder zum Teil schwer verletzt. Reisen über Land / Straßenverkehr Während der Regenzeit ist nach regelmäßig heftigen Regenfällen bei Reisen in ganz Burkina Faso mit Verzögerungen auf Grund von Straßenschäden zu rechnen. Zunehmend werden in Ouagadougou auch bei vergleichsweise harmlosen Verkehrsunfällen Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen beobachtet. Es empfiehlt sich, in solchen Situationen unbedingt Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich die örtlichen Sicherheitskräfte zu verständigen. Die zentralen Notrufnummern lauten landesweit 17 (ab dem 15.12.2014) und 1010. Kriminalität Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen wird generell, besonders aber in vorgenannten Regionen, zu erhöhter Vorsicht geraten. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten. Auch in der Hauptstadt Ouagadougou nimmt die Kleinkriminalität zu. Während Großveranstaltungen ist mit einer Zunahme solcher Delikte zu rechnen. Auffälliger Schmuck, Uhren, Kameras und Brieftaschen/Geldbörsen sollten möglichst nicht sichtbar getragen werden. In jüngster Vergangenheit kam es beim Handtaschenraub zum Gebrauch von Stichwaffen. Auf das Tragen von Handtaschen sollte daher ganz verzichtet werden. In letzter Zeit kam es in Ouagadougou mehrfach zu fingierten Verkehrsunfällen mit anschließenden Forderungen nach Geld zwecks Behandlung von angeblichen Verletzungen oder Reparaturen sowie zu provozierten Autopannen mit Diebstahl während der vorgeblichen Hilfsmaßnahmen. Bei Verkehrsunfällen sollte immer Polizei oder Gendarmerie hinzugezogen werden. Dies gilt auf jeden Fall bei Personenschäden. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich, abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso, auf überwiegend einfachem Niveau. Reisen über Land / Flugverkehr Ouagadougou ist bei funktionierendem Flugverkehr aus Europa mit mehreren Fluglinien wöchentlich direkt oder mit Umsteigen erreichbar. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die Nachbarländer ist grundsätzlich möglich. Fotografieren bestimmter Einrichtungen Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen. Eine Liste der betroffenen Einrichtungen ist beim burkinischen Tourismusministerium erhältlich. Eine Übersetzung dieser Liste kann bei der deutschen Botschaft in Ouagadougou unter info@ouagadougou.diplo.de angefordert werden. Geld Landeswährung ist der in der Parität an den Euro gekoppelte Franc CFA (1 Euro = 656 FCFA). Ausfuhr von Bronzeartikeln Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden. Bronzeartikel sind als gefährliche Gegenstände eingestuft und dürfen als solche nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Für detaillierte touristische Auskünfte wird eine Kontaktaufnahme mit dem "Office National du Tourisme Burkinabé" (ONTB), 03 BP. 70 68, Ouagadougou 03, Tel. +226.25.31.19.59 oder mit der burkinischen Botschaft in Berlin, Tel.: +49 30 30 10 59 90, E-Mail: Embassy_Burkina_Faso_@t-online.de empfohlen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, mit Foto Anmerkungen: Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein. Eine Gelbfieberimpfung ist obligatorisch. Bei der Einreise muss der Impfnachweis vorgezeigt werden, siehe Medizinische Hinweise. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Dieses ist vor Reiseantritt bei der Botschaft von Burkina Faso zu beantragen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischer Schriften ist verboten. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Einfuhr, Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) sowie Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr - siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen - siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A , bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Während der Trockenzeit (Dezember – April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Dengue-Fieber Von August bis November 2016 wurden mehr als 1000 Fälle von Denguevirusinfektionen nachgewiesen mit mindestens 15 Toten. Betroffen war vor allem die Hauptstadt Ouagadougou, es traten aber auch Fälle in der Sahel Region im Norden und in Hauts Bassin im Westen auf. Bei zwei Reisenden wurde nach Rückkehr nach Frankreich Dengue Virus Typ 2 nachgewiesen. Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. Selten treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.) Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließender Abnahme in der Trockenzeit. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (fast 100 % der Fälle in Burkina Faso!) bei Nicht-immunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig (Dengue, s. u.) und besonders in den Abendstunden (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV/AIDS HIV/AIDS-Infektionen sind in Burkina Faso weit verbreitet, besonders unter Prostituierten. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera tritt in Burkina Faso immer wieder in Epidemien auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (vgl. auch Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Auswärtigen Amts zur Reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Vogelgrippe In Burkina Faso ist im Februar 2015 die Vogelgrippe (H5N1) ausgebrochen. Bis Mitte April 2015 wurden mehr als 200 000 Infektionen bei Geflügel in den Provinzen Kadiogo (Schwerpunkt), Boulkièmde, Sanguié, Houet und Poni registriert. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist extrem selten und betrifft in der Regel Menschen, die sehr engen Umgang mit betroffenen Vögeln haben. Empfohlen wird, Vogelmärkte und Geflügelfarmen zu meiden, Vögel (auch Federn) nicht zu berühren, Geflügelfleisch und Eier gut durchzugaren und sich nach dem Berühren von Geflügelprodukten sorgfältig die Hände zu waschen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Ouagadougou haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Touristen, die nach Burkina Faso kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Burkina Faso durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/einen Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 09.08.2017 Quellverweis ...