Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 29.09.2017 (Unverändert gültig seit: 29.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderung: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen nach Burundi wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage in Burundi ist aufgrund der instabilen innenpolitischen, wirtschaftlichen und kritischen menschenrechtlichen Lage unübersichtlich und angespannt. In der Hauptstadt Bujumbura kann es jederzeit zu gewaltsamen, politisch motivierten Auseinandersetzungen kommen. Gezielte Angriffe auf Angehörige des Regimes und der Sicherheitskräfte sowie Akteure der Zivilgesellschaft mit Schusswechseln und Angriffe unter Einsatz von Kriegswaffen können ohne Vorwarnung ausbrechen. So kam es zuletzt am 17. Mai 2017 zu einem Anschlag in Bujumbura, bei dem drei regierungsnahe Personen getötet wurden. Aufgrund der sich rasant verschlechternden wirtschaftlichen und humanitären Lage der Bevölkerung sind Akte von Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, Plünderungen) mit entsprechenden Gegenreaktionen der Sicherheitskräfte nicht auszuschließen. Es wird geraten, sich von öffentlichen Demonstrationen, Parteiversammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten und öffentliche politische Aussagen allgemein zu unterlassen.. Es wird außerdem empfohlen, im gesamten Land Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit (18:00 Uhr) zu vermeiden. Besonders wird davon abgeraten nach 18:00 Uhr folgende Stadtteile Bujumburas aufzusuchen: Kanyosha, Bwiza, Jabe, Buyenzi, Nyakabiga, Musaga, Kamenge, Cibitoke, Ngagara und Mutakura. Spannungen werden auch aus anderen Landesteilen, insbesondere aus Ngozi, Kirundo, Ijenda/Mwaro und Matana gemeldet. Internet und Mobiltelefonnetz sind teilweise unterbrochen. Die Präsenz der Sicherheitskräfte im ganzen Land ist deutlich erhöht. Vorübergehende Festnahmen von Ausländern (z.B. zur Identitätsfeststellung) kommen gelegentlich vor. Eingriffe in die Privatsphäre auch ausländischer Reisender durch teilweise milizmäßig organisierte Sicherheitskräfte sind nicht auszuschließen. Reisen über Land In ganz Burundi sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. In der Dunkelheit nach 18:00 Uhr und vor 07:00 Uhr wird von solchen Fahrten allgemein abgeraten. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von regulären Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert. Grundsätzlich sollte nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden. In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo in den Provinzen Bubanza und Cibitoketreten immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung. Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten – insbesondere auf der RN 5 – sollte deshalb Abstand genommen werden. Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt, nach 17:30 Uhr gemieden werden. Bitte beachten Sie auch die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Externer Link, öffnet in neuem FensterDemokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sollten die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden. Kriminalität Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung, trotz merklicher Verbesserungen seit 2005, hoch. Die Gewaltkriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts hoher Arbeitslosigkeit und vieler Waffen im Land zentrale Probleme dar. Der mit der aktuellen Krise einhergehende wirtschaftliche Verfall treibt die allgemeine Armut und Aussichtslosigkeit zusätzlich weiter an. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard. Auch in der Hauptstadt Bujumbura ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg der Armutskriminalität, zum Teil mit Gewaltanwendung festzustellen. Die üblichen Vorsichtsregeln, z.B. Benutzung bewachter und/oder beleuchteter Parkplätze, kein zur Schau stellen von Schmuck oder Wertgegenständen, keine Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, sollten eingehalten werden. Terrorismus In Burundi besteht eine gewisse Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Krisenvorsorgeliste Bei Reiseabsichten nach Burundi wird die vorherige Kontaktaufnahme mit der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft Bujumbura empfohlen. Deutsche, die sich - auch nur vorübergehend - in Burundi aufhalten, wird geraten, sich online in der Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste zu registrieren. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Botschaft Bujumbura nur um eine Kleinstvertretung handelt, so dass Unterstützungsleistungen im Notfall nur begrenzt möglich sind. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Flugverbindungen Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es einmal wöchentlich, ansonsten existieren täglich Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba. Straßenverkehr Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden. Die Treibstoffversorgung im Land ist zur Zeit stark reduziert bis völlig unterbrochen. t. Auf Engpässe und lange Wartezeiten an Tankstellen sollten sich Reisende einstellen. Geld/Kreditkarten Devisen und Bargeld im Land sind knapp bis kaum mehr vorhanden, es gibt immer wieder Engpässe in der Bargeldversorgung. Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. [ST(p1] Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages. Telekommunikation Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Impfpass muss mitgeführt werden. Visum Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Burundi in Berlin erforderlich. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens drei Wochen ist zu rechnen. Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist nicht möglich. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen. Mit dem Visumantrag ist der Nachweis für eine Gelbfieberimpfung vorzulegen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt. Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) Bitte beachten Sie die Bestimmungen des WA. Von den Schutzbestimmungen betroffen sind bestimmte Tiere und Pflanzen (Beispiele: Schildkröten, Pfeilgiftfrösche, Orchideen) sowie die Erzeugnisse daraus (Beispiele: Elfenbein, Schildpatt, Jagdtrophäen, Leder- und Pelzwaren, Kaviar). Der Schutzstatus einzelner Arten (Einstufung in die genannten Anhänge) ist über die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) -Externer Link, öffnet in neuem FensterWISIA online abrufbar. Ausführliche Informationen zu den im Einzelnen zu beachtenden Ein- und Ausfuhr-Regelungen und Dokumentenpflichten finden sich - in deutscher und englischer Sprache - auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des Bundesamts für Naturschutz , das WA-Vollzugsbehörde für Deutschland ist, sowie auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de und in 22 Sprachen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eu-wildlifetrade.org. Anträge für die Erteilung deutscher CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen sind direkt an das BfN zu richten. Die Antragstellung ist auch online (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.cites-online.de) möglich. Für die Einfuhr in die EU sind grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich. Die im Gastland hierfür zuständige Behörde ist unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.cites.org ( > National contacts & information) zu finden. Ausnahmen von der Dokumentenpflicht bestehen bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten. Einzelheiten finden sich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bfn.de (> Themen>CITES > persönlicher Gebrauch). Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie außerdem Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zur Einfuhr von Reiseandenken. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Aufgrund des neuen Strafgesetzes wird Homosexualität mit einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 50.000,- bis 100.000,- BIF (entspricht ca. 25,- bis 50,- €) geahndet. Es ist zu beachten, dass der Flughafen sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen. Wegen der Anschlagsdrohungen (s.o.) praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlichen sowie sonstigen sensible Einrichtungen. Eine besondere Zurückhaltung beim Fotografieren wird daher empfohlen. Ansonsten existieren keine von europäischen Regelungen abweichenden strafrechtlichen Vorschriften. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert. Dies gilt auch für Direkteinreisen aus Deutschland (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int ). Eine einzige Impfung, die ordnungsgemäß in einem international anerkannten Impfdokument eingetragen wurde, gilt dabei als lebenslanger Impfnachweis. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie Keuchhusten (Pertussis) und ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY- Konjugatimpfstoff), Typhus und Tollwut (s. u.) empfohlen. Malaria Burundi ist ganzjährig malariagefährdet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atoyaquon/Proguanil, Doxyxyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist gerade für Burundi zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, unter einem Moskitonetz zu schlafen. HIV /AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen - auch können sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien auftreten. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (vgl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Meningitis Die bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis September und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) indiziert sein. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) Im gesamten Land kann es sporadisch zu Schlafkrankheitsinfektionen kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden können. Das Vermeiden von Fliegenstichen durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit geöffneten Fenstern) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten. Bilharziose In fast allen Süßwassergewässern ist die Bilharziose endemisch, das Baden in Seen (auch Lake Tanganjika) und Flüssen sollte vermieden werden. Bei entsprechender Exposition kann nach Rückkehr ein Test auf Bilharzia an deutschen Tropeninstituten durchgeführt werden (Stuhl, Urin, Blut). Sonstige Gesundheitsgefahren Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u. a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Medizinische Infrastruktur Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine Rückholmitgliedschaft bei der in Nairobi ansässigen Firma AMREF Flying Doctors kann abhängig vom Reisegrund und der Reisedauer sinnvoll sein (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.amrefgermany.de/flying-doctors/touristenmitgliedschaft/). Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (s. z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...