Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 20.07.2017 (Unverändert gültig seit: 19.07.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Seit Januar 2017 kommt es in weiten Teilen der Côte d’Ivoire immer wieder zu Unruhen im Zusammenhang mit Lohnforderungen von Soldaten. Zuletzt meuterten vom 12. bis 15. Mai 2017 Teile des Militärs in vielen Städten des Landes einschließlich Abidjan. Sie legten den Verkehr lahm, brachten das öffentliche Leben zum Stillstand, vereinzelt kam es zu Gewaltakten auch gegen Zivilisten. Eine Wiederholung derartiger Ereignisse kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, größere Menschenansammlungen und die Nähe von Militäreinrichtungen zu meiden, sich umsichtig zu verhalten und generell Vorsicht walten zu lassen. Am 13. März 2016 kam es in dem in der Nähe von Abidjan gelegenen Touristenort Grand Bassam zu einem Terrorangriff mit islamistischem Hintergrund, bei dem es etwa 20 Todesopfer gab. In Abidjan und im Landesinneren gibt es weiterhin Straßenkontrollen. Es wird geraten, besondere Vorsicht während der Nacht walten zu lassen. Bei geplanten Reisen in den Westen und Norden des Landes wird vorherige Anfrage bei der deutschen Botschaft in Abidjan empfohlen. Im Grenzgebiet zu Mali ist es im März 2015 zu Terrorakten mit islamistischem Hintergrund gekommen. Reisen über Land-/-Kriminalität-/-Straßenverkehr Reisen über Land sollten nur nach sorgfältiger Planung unter Beachtung der aktuellen Sicherheitslage unternommen werden. Bewaffnete Straßenüberfälle in den nördlichen und westlichen Landesteilen werden weiterhin gemeldet. Auf Nachtfahrten sollte wegen der häufigen Verkehrsunfälle und der Gefahr von Überfällen verzichtet werden. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja; es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da der vorläufige Reisepass nicht so bekannt ist wie der Reisepass. Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, mit Foto. Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird und für das eine Gebühr zwischen 50,- und 110,- € erhoben wird, je nach Aufenthaltsdauer. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Visum bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan zu erhalten. Das Visum muss mindestens drei Tage vor geplanter Abreise online beantragt und bezahlt werden. Ohne vorherige Online-Beantragung ist der Erhalt des Visums bei Ankunft am Flughafen nicht möglich. Informationen zum Verfahren bietet die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft Abidjan. Das Visum kann vor Ort bis zu einer Aufenthaltsdauer von max. drei Monaten verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 65.500,- FCFA (ca. 100,- €). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren finden Sie ebenfalls auf der Homepage der deutschen Botschaft Abidjan. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 6.000,- FCFA (ca. 9,20 €). Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein. Impfungen Vorgeschrieben ist eine mindestens zehn Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt. Ausreise Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von 3.000,-- (ca. 4,50 €) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen fünf bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum drei Monate bis fünf Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktueller medizinischer Hinweis Seit April 2017 gibt es in Côte d’Ivoire eine Dengue-Epidemie mit mehr als 400 bestätigten oder Verdachtsfällen. Betroffen ist vor allem die Hauptstadt Abidjan mit den Gemeinden Cocody, Bingerville, Abobo und Yopougon. Auch außerhalb Abidjans wurden Infektionen registriert. Weitere Informationen: siehe unten. Impfschutz Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden ab dem 1. Lebensjahr vorgeschrieben und medizinisch sinnvoll. Siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Gelbfieberfälle pro Jahr gemeldet, auch aus der Umgebung von Abidjan. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen in der Elfenbeinküste. Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, nur im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft Malaria - insbesondere die gefährliche Malaria tropica - bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin)auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Dengue-Fieber Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden, selten mit Todesfolge, auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, Hemden), ganztägig (Dengue, s.o.), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Ebola Die Ebolaepidemie 2013-2016 in den vor allem betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone ist eingedämmt..In der Elfenbeinküste sind keine Fälle aufgetreten. Die aufgrund der Ebolaepidemie erfolgte vorübergehende Schließung der Landgrenzen zu Liberia und Guinea wurde am 8. September 2016 aufgehoben. Grundsätzlich ist ein erneutes Auftreten von Ebolainfektionen in Westafrika nicht auszuschließen. Es wird deshalb dazu geraten, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Abidjan zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin Durchfallerkrankungen und Cholera Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist auf ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. HIV/AIDS 2015 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Tollwut Die Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in der Elfenbeinküste nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die vorherige Schutzimpfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist -wenn überhaupt- sehr begrenzt erhältlich. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. In Abidjan ist die medizinische Versorgung im Vergleich mit anderen Ländern Westafrikas recht gut. So gibt es einige gute Privatkliniken mit einem großen Spektrum an Fachärzten, in denen auch Notfalloperationen durchgeführt werden können. Planbare Operationen sollten grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden. Die Rechnungen müssen häufig vorab (auch in Notfällen) bezahlt werden. Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen. Der Abschluss einer gültigen Auslandskrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...