Cabo Verde: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 28 August 2017.

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    Cabo Verde: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 28.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 28.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Auf den kapverdischen Inseln kommt es häufiger zu seismischen Aktivitäten. See- und Erdbeben können nicht ausgeschlossen werden. Der letzte größere Vulkanausbruch ereignete sich im November 2014 auf der Insel Fogo. Dabei kam es zu Sachschäden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, damit im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Auf den kapverdischen Inseln gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständige Vertretung ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Dakar / Senegal.
    In Cabo Verde gibt es einen Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Honorarkonsul, der in Notfällen kontaktiert werden kann, aber nicht den gleichen Umfang an konsularischen Dienst-und Hilfeleistungen bietet wie die Botschaft. Entscheidungen über Anträge konsularischer Art (Hilfeleistung, Passanträge etc.) trifft ausschließlich die Botschaft Dakar.

    Infrastruktur
    Mit Ausnahme der Inseln Sal und Boavista ist der Tourismus in Cabo Verde noch wenig entwickelt. Der Besucher muss sich auf Mängel in der Infrastruktur einstellen. Ein Problem sind unzureichende und nicht immer zuverlässige Flug- und Schiffsverbindungen zwischen den neun bewohnten Inseln des Archipels. Bei einer Rundreise über mehrere Inseln sollte ein Zeitpuffer einplant werden. Die medizinische Notversorgung ist nicht auf allen Inseln gesichert.

    Kriminalität
    Reisende sollten auf ihre Taschen und Geldbörsen achten und auf das Tragen von auffälligem Schmuck verzichten, um der Gefahr eines Diebstahls möglichst zuvorzukommen. Aus Mindelo/ S. Vicente, Praia/Santiago und auch von den Inseln Sal und Boavista wird über Fälle von Straßenraub und Überfälle durch Einzeltäter und Banden berichtet.

    Bei Bergwanderungen sollte man sich von einem ortskundigen Führer begleiten lassen, um Unfälle und Raubüberfälle zu vermeiden.

    Von Überlandfahrten bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen abgesehen werden.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Cabo Verde. Dieses Visum ist bei der Botschaft von Cabo Verde in Berlin zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel im Wohnsitzland des Reisenden keine Botschaft von Cabo Verde existiert, ist ein entsprechendes Visum bei der Einreise erhältlich. Visa für touristische Zwecke sind daher grundsätzlich vorab bei der Botschaft von Cabo Verde zu beantragen
    Ein Visum wird für maximal 90 Tage ausgestellt.

    Flugtouristen reisen normalerweise über Sal, Praia, Boavista und Mindelo ein. Bei der Anreise mit Privatschiffen (Segelyachten) ist zu beachten, dass die Einreise nur über die Häfen von Sal, Praia und Mindelo möglich ist. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 100.000,- Escudos (ca. 907,- €) geahndet.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    Auf den Inseln wurde 2015-2016 ein großer Ausbruch von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen registriert. Diese verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, stellen allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr dar. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion

    Ebola-Virus-Infektion
    Es finden bei Einreise aus den ehemals stark betroffenen Ländern (Guinea, Sierra Leone, Liberia) weiterhin medizinische Kontrollen an den Einreisepunkten (Häfen, Flughäfen) statt.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Europa ist die Impfung nicht notwendig.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
    Das Land ist frei von terrestrischer Tollwut. Bei absehbar intensivem Kontakt zu Fledermäusen kann eine Impfung gegen Tollwut erwogen werden.

    Dengue-Fieber
    In den Jahren 2009/10 gab es auf einigen Inseln des Archipels eine Dengue-Fieber Epidemie mit einzelnen tödlichen Verläufen. Dengue wird durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes (Stegomyia) aegypti übertragen. Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen im präventiven Bereich (Mückenbekämpfung und Gesundheitsaufklärung) werden seit dem nur noch einzelne Fälle gemeldet. Dennoch wird - da es derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie gibt, ein ausreichender individueller Mückenschutz empfohlen (s. u.).

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    In der Hauptstadt Praia und auf der Insel São Tiago treten vermehrt nahezu ausschließlich durch Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) bedingte Malariafälle auf.
    Die übrigen Inseln sind malariafrei.

    Für Praia und die Insel São Tiago ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen.
    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    • körperbedeckende ggf. imprägnierte helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

    HIV / AIDS
    HIV/AIDS stellt in Cabo Verde ein geringeres Problem dar, als auf dem afrikanischen Kontinent. Allerdings ist das Virus in einigen Bevölkerungs- bzw. Berufsgruppen dennoch häufiger verbreitet, so z. B. bei Prostituierten aus westafrikanischen Ländern, die auf Touristeninseln wie Sal arbeiten. Kondombenutzung wird immer insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Es besteht auf den Inseln ein Risiko für diverse Darminfektionen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung auf den Inseln ist mit Europa nicht zu vergleichen vor allem im Bereich adäquater Nothilfe. Krankenhäuser mit Fachärzten und mit ausreichender apparativer und technischer Ausstattung gibt es nur in Praia / Santiago und Mindelo / São Vicente. Die Touristeninseln Sal und vor allem Boa Vista bieten eine sehr begrenzte medizinische Versorgung, so dass bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen, eine Evakuierung per Flug nach Europa, bzw. auf die Kanaren oder nach Dakar notwendig wird.

    Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und insbesondere für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind.

    Touristen, die nach Cabo Verde kommen, sollten deshalb über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Für Pauschalreisende auf den Urlaubsinseln Sal und Boa Vista ist es ratsam sich durch den Reiseveranstalter oder das Hotel vor Ort Informationen über medizinische Hilfe zu verschaffen. Einige große Hotels bieten auch hausärztliche Sprechstunden und eine Notfallversorgung in Kooperation mit den wenigen privaten Kliniken vor Ort an.

    Lassen Sie sich zudem vor einer Reise nach Cabo Verde durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de)

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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