China: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Am Abend des 8. August 2017 ist es in der südwestlichen chinesischen Provinz Sichuan zu einem schweren Erdbeben (Stärke 6,5) gekommen, das Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderte. Das Epizentrum lag nahe des Naturparks Jiuzhaigou, rund 280 Kilometer nördlich der Provinzhauptstadt Chengdu. Dem Erdbeben gingen schwere Regenfälle und Erdrutsche voraus, es folgten Nachbeben, mit denen weiter gerechnet werden muss. Am frühen Morgen des 9. August 2017 kam es zu einem ähnlich starken Erdbeben im Nordwesten des Landes, in der autonomen mongolischen Präfektur Bortala. Das Landschaftsgebiet Jiuzhaigou ist seit dem 8. August 2017 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine An- und Einreise in das Gebiet ist derzeit für Privatpersonen nicht erlaubt. Reisende sollten sich derzeit aufgrund der Gesamtsituation nicht in diese Region begeben, den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten und die weiteren Hinweise unter „Naturkatastrophen“ beachten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Region Xinjiang Bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren Xinjiang ist weiterhin besondere Vorsicht geboten. Es wird nachdrücklich empfohlen Menschenansammlungen zu meiden und die Nachrichten aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der Polizei und der Sicherheitskräfte sollten unbedingt befolgt werden. Die Region Xinjiang erlebt seit 2013 eine Häufung gewaltsamer Zusammenstöße mit vielen Toten und Verletzten. Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region im Rahmen einer Anti-Terror-Kampagne seit Frühjahr 2014 deutlich verschärft. So gelten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Zügen) grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in der Stadt Urumqi bzw. an den Zugangspunkten nach Urumqi statt. Trotz der Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen sind weiterhin Angriffe zu verzeichnen, bei denen sowohl Uiguren wie auch chinesische Sicherheitskräfte verletzt oder gar getötet wurden. Die weiterhin angespannte Sicherheitslage stellt auch eine potentielle Gefahr für Ausländer dar. Bei Reisen in die Region Xinjiang ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Es wird nachdrücklich empfohlen Menschenansammlungen zu meiden und die Nachrichten aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der Polizei und der Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Reisen über Land, Kriminalität Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen. Dies gilt insbesondere in Touristenzentren, auf größeren Bahnhöfen, Busbahnhöfen sowie an den Flughäfen, wo aufdringliche, mitunter aggressive Schlepper und Schwarzmarkthändler allerhand Dienstleistungen, insbesondere Taxi-Dienste im Ankunftsbereich, auch sexuelle Leistungen, (siehe dazu Kapitel „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ unten) und Waren (oft gefälscht oder funktionsuntüchtig) zu unrealistischen Konditionen anbieten. Reisende sollten solche Angebote konsequent ablehnen oder ignorieren und die ausgeschilderten Taxi-Stände oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt. Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Es kommt, insbesondere in Shanghai, immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße, meist in Touristengebieten, nahe Restaurants, Kneipen und Diskotheken, ein gemeinsamer Besuch von Sehenswürdigkeiten, Teehäusern, Karaokebars, und insbesondere Massagesalons (siehe auch Kapitel „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ unten) und ähnlichem angeboten wird. In Einzelfällen wurden die Angesprochenen sogar nur in ein Gespräch verwickelt und dann von mehreren Tätern in ein nahegelegenes Gebäude abgedrängt und festgehalten. Das Opfer erhält am Ende eine überhöhte Rechnung oder wird unmittelbar bei Betreten der Lokalität unter Androhung von Gewalt um hohe Geldbeträge (bar oder - per Kreditkarte) erpresst. Opfern derartiger Delikte wird empfohlen, sich möglichst unverzüglich an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in vielen Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des erpressten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos. Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist. In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert. Meldepflicht Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen. Naturkatastrophen Das starke Erdbeben im Kathmandu-Tal vom 25. April 2015 hat auch im südlichen Tibet erhebliche Zerstörungen verursacht. 25 Menschen starben, über 50.000 Menschen verloren ihr Zuhause. Die Aufräumarbeiten im südlichen Tibet, insbesondere in den Grenzgebieten zu Nepal (Nyalam und Gyirong) werden voraussichtlich längere Zeit andauern. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis September die Regel sind, verursachen zudem in den Berglagen dieser Gegend regelmäßig Erdrutsche, bei denen Todesopfer zu beklagen sind. Bei geplanten Reisen insbesondere in Berglagen dieser Region wird dringend empfohlen, sich in den lokalen Medien (z.B. Externer Link, öffnet in neuem FensterChinaDaily englischsprachig) vorab über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen zu informieren. Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Auf der Homepage des Externer Link, öffnet in neuem Fensterchinesischen Wetterdienstes können sich Reisende über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen informieren. Den Sicherheitshinweisen und Empfehlungen der örtlichen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang (siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise). Die Behörden der Provinz Guangdong haben folgende Vorsorgemaßnahmen wegen der Ebola-Epidemie in Westafrika und des Middle East Respiratory Syndrom (MERS-Südkorea) angeordnet: Bei Einreise (insbesondere über den Flughafen Baiyun in Kanton/Guangzhou) müssen Reisende, die unmittelbar aus den Epidemiegebieten kommen, Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und ihren Kontaktdaten machen. Die Körpertemperatur von Passagieren wird überwacht. Im Verdachtsfall können Gesundheitsuntersuchungen und Quarantäne angeordnet werden. Personen, die von einem beruflichen Einsatz im Epidemiegebiet zurückkehren, unterliegen noch einem 21-tägigen Gesundheitsmonitoring. Reisende, die innerhalb der letzten Wochen in Westafrika waren, sollten sich ferner darauf einstellen, dass die chinesischen Auslandsvertretungen auch im Rahmen des Visumverfahrens Gesundheitszeugnisse anfordern können. Tibet Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet: Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen. Diese Spezialgenehmigung für Touristen (auch als Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit bekannt) wird vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa erteilt. Die Spezialgenehmigung kann ausschließlich über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro beantragt werden. Für einzelreisende Touristen wird keine Reiseerlaubnis erteilt, der Anschluss an eine Reisegruppe (mind. fünf Personen) eines akkreditierten Reisebüros ist erforderlich. Für die Einholung der Spezialgenehmigung sind (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen. Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind. Flugreisen im Land Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden. Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck. Ansonsten gelten die üblichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck. Straßenverkehr Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten steigt stetig: 2014 waren mehr als 90.000 Verkehrstote zu verzeichnen (Quelle: Ministry of Public Security). Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar. Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern. Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis stehen auf der Webseite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Auslandsvertretungen in China bereit. Geldversorgung Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten, zumindest in größeren Städten, mit deutschen EC-Karten nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall Kreditkarte und/oder Bargeld vorhalten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja (mit Foto) Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten. Visum Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der Externer Link, öffnet in neuem Fenster„Visa Application Service Center“ eingeholt werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht. Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus. Seit einigen Wochen kommt es in einzelnen Fällen zu einer strengeren Praxis bei der Erteilung chinesischer Visa. Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Es ist noch nicht absehbar, wie lange diese strengere Praxis Bestand hat. An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert. Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich. Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Peking, Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Kanton/Guangzhou, Kunming, Qingdao, Shenyang, Tianjin, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten. Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden können. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise. Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou Internatonal Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou Internatinal Cruse Terminal einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region). Das Verlassen dieser Region ist dabei nicht erlaubt. Voraussetzung ist, dass die fest gebuchte und bestätigte Anschlussreise und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden kann. Ein- und Ausreiseort müssen nicht identisch sein. Es ist möglich, am Flughafen einzureisen und per Schiff auszureisen bzw. umgekehrt. Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für Transitaufenthalte; ein direkter Hin- und Rückflug kann nur mit gültigem Visum erfolgen. Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten ebenfalls die regulären Zollvorschriften. Deutsche Staatsangehörige, die mit einer Reisegruppe (mindestens 2 Teilnehmer) über die Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, können sich bis zu 15 Tage (gerechnet vom Tag nach der Ankunft) ohne Visum in bestimmten Gebieten Chinas aufhalten, sofern die Reisegruppe von einer in der VR China registrierten Reisegesellschaft organisiert und während des Aufenthaltes betreut wird. Sie sind berechtigt zum Aufenthalt in den Verwaltungsgebieten der Städte Peking und Shanghai, sowie in der Verwaltungsregion der jeweiligen Hafenstädte und angrenzender Städte in den Provinzen Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guandong, Hainan sowie der autonomen Region Guangxi Zhuang. Seit 1. Januar 2015 gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Die Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis / eines Arbeitsvisums erheblich aus. Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich. Hierunter fallen z.B. - Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen / Modeling sowie Dreharbeiten / Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie - Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen / Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Es wird empfohlen, Rücksprache mit dem Arbeitgeber / Ansprechpartner in China zu halten, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen. Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumfrei nach Hongkong und Macau einreisen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige gilt ebenso für Taiwan. Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visumtechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der (Externer Link, öffnet in neuem Fenster„Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Internetseite der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich. Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z. B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisum in die VR China einzureisen. Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde. Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt der chinesischen Botschaft Berlin). Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe. Die in einigen Provinzen an Flughäfen getroffenen Vorsorgemaßnahmen wegen der Ebola-Epidemie in Westafrika, insbesondere die Überwachung der Körpertemperatur von Passagieren aus Afrika und das teilweise erforderliche Ausfüllen einer Erklärung mit Angaben zum Gesundheitszustand, bestehen weiter fort. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Einfuhr 400 Zigaretten, zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000,- US-$ (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000,- RMB eingeführt werden. Ausfuhr Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000,- US-$ (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z. B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Mit Wirkung vom 01.01.2014 wird auch Khat als Droge qualifiziert; die Einfuhr nach China ist verboten, der Besitz unter Strafe gestellt. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt. Gemäß dem Gesetz der VR China zur Ein- und Ausreiseverwaltung (Art. 28) kann gegen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn sie in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt werden oder wenn Ausländer in einem laufenden Zivilprozess involviert sind und dies von einem Gericht angeordnet wurde. In den vergangenen Jahren wurden Ausreisesperren auch bei Handelsstreitigkeiten verhängt. Auf ihrer Homepage informieren die deutschen Auslandsvertretungen über die Externer Link, öffnet in neuem FensterRechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China. Seit 1. März 2006 erlaubt das „Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung“ den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen wie Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidrigem Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum, illegaler Aufenthalt usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000,- RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt. Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z. B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika, nicht aus Europa) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung Pflicht (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, ggfs. auch gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen. Infektionskrankheiten Dengue-Fieber Dengue wird in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tag- und nachtaktive Mücken besonders im Sommer (während und nach dem Monsun April bis Oktober) übertragen. Beste Vorsorge ist der Schutz vor Mückenstichen. Malaria Nur im Süden Chinas gibt es ein sehr geringes Malariarisiko, z.B. in ländlichen Gebieten unter 1500 m in den Provinzen Yunnan, Guangxi, Guangdong und Hainan. Erreger: fast ausschließlich P. vivax, selten P. knowlesi (an der Grenze zu Myanmar) oder P.falciparum (Erreger der malaria Tropica nur in Guangxi und Yunnan im Grenzgebiet zu Vietnam). In städtischen Gebieten besteht kein Malariarisiko. Vogelgrippe (aviäre Influenza) Besonders in den Wintermonaten steigen die menschlichen Infektionen an Vogelgrippe (zuletzt 2016/2017 Influenza A/H7N9) deutlich an. In der Regel kann ein direkter Kontakt mit infiziertem Geflügel nachgewiesen werden. Bei Reisen nach China muss deshalb vor dem Besuch von Geflügelmärkten, dem Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und der eigenen Zubereitung von frischen Geflügelprodukten gewarnt werden. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden. Reisende aus betroffenen Gebieten, die innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln, sollten dringend einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen und auf den Besuch hinweisen. HIV/AIDS Das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung ist noch relativ gering, allerdings ist es die Infektionskrankheit, die landesweit jährlich die höchste Anzahl an Todesopfern fordert. Betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und Verkehr mit Prostituierten empfohlen. Durchfallerkrankungen Als häufige Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen; eine Schluckimpfung bis zum 2. Lebensjahr ist möglich. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Japanische Enzephalitis Die meisten Fälle dieser durch Mücken übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch während der warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. den Regenzeiten auf. Betroffen sind überwiegend ländliche und suburbane Gebiete mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen deutlich zurück (Kinder werden routinemäßig geimpft). Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Sichuan, Guizhou, Yunnan und die Stadt Chongqing auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen. Tollwut Jährlich werden immer noch über 1.000 Todesfälle an Tollwuterkrankten gezählt, es ist die Infektionskrankheit, die landesweit die dritthöchste Zahl an Toten verzeichnet.. Die Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger. Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD) HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Weitere Gesundheitsrisiken Höhenkrankheit Bei Reisen in große Höhen (schon ab 2.500m) kann Höhenkrankheit einsetzen. Ein langsamer Aufstieg in die Höhe (nicht mehr als 500 Höhenmeter pro Tag) und Pausen in der Höhe können der Erkrankung vorbeugen. Unter Umständen kann der schnelle Abstieg auf Höhen unter 2000 m lebensrettend sein. Luftverschmutzung In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen ergolgreich eingesetzt , um die Luftbelastung zu verbessern. Aktuelle Luftwerte können im Internet eingesehen werden Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.aqicn.org (Mess-Stationen des chinesischen Umweltministeriums chinaweit) oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.stateair.net (Mess-Stationen der US-amerikanischen Vertretungen in den Städten Peking, Shanghai, Kanton/Guangzhou, Chengdu und Shenyang). Medizinische Versorgung In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen. Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten. Ein ausreichender, auch für China gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert. Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropen-/Reiseerfahrung haben (siehe z. B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...