Cookinseln: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017) Landesspezifischer Sicherheitshinweis Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen Landesspezifischer Sicherheitshinweis Naturkatastrophen Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf den Cookinseln, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird empfohlen, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Auf den Cookinseln gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland. In Notfällen kann auch die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Honorarkonsulin in Avarua / Cookinseln um Unterstützung gebeten werden. Die Cookinseln unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist das Externer Link, öffnet in neuem FensterAußenministerium der Cookinseln. Geld/ Kreditkarten Währung auf den Cookinseln ist der neuseeländische Dollar. Die Cookinseln geben daneben eigene Münzen heraus, die jedoch nur auf den Cookinseln verwendet und umgetauscht werden können. Die Möglichkeiten, Reiseschecks einzulösen, sind beschränkt. Es empfiehlt sich daher, entweder in der Hauptstadt Avarua oder auf Aitutaki genügend Schecks für die Dauer des restlichen Aufenthaltes einzulösen. Gängige Kreditkarten werden in der Regel auf der Hauptinsel Rarotonga und auf Aitutaki angenommen. Geldautomaten sind eingeschränkt verfügbar. Führerschein Fahrzeugführer müssen im Besitz eines internationalen Führerscheins sein. Alternativ kann bei der Polizeistation im Stadtzentrum Avaruas ein nationaler Führerschein, gültig für ein Jahr für 20 $ erworben werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - Visum Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen werden Visa kostenlos am Flughafen ausgestellt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt auf den Cookinseln hinaus gültig sein. Ferner müssen ein Rück- bzw. Anschlussflugticket vorgelegt sowie ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Für längere Aufenthalte muss ein Visum bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilt das Externer Link, öffnet in neuem FensterAußenministerium der Cookinseln. Geschäftsreisende benötigen ein Visum, falls sie sich länger als 30 Tage auf den Cookinseln aufhalten möchten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist jedoch nur bis zu 250 neuseeländischen Dollar gestattet. Zollfrei können 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 1 kg Tabak, außerdem 2 Liter Spirituosen beziehungsweise 2 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 250 neuseeländischen Dollar eingeführt werden. Die Einfuhr von Früchten und Pflanzen ist nicht gestattet. Tiefgefrorene, vakuumverpackte Lebensmittel sowie solche in Dosen müssen bei der Einreise deklariert werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de . Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Dengue-Fieber wird in letzter Zeit (seit 2014) häufig beobachtet. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Chikungunya-Fieber Auch Chikungunya-Fieber wird seit 2014 vermehrt beobachtet. Es ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf Cookinseln häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden. Einige Grundregeln: Es wird empfohlen, • ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser, • im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen, • unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen, • Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder zu desinfizieren, • Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten, • sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen, • Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden. Tollwut/Hundebissverletzungen Das Tollwutrisiko wird als gering eingeschätzt. Streunende und teils aggressive Hunde gehören jedoch zum alltäglichen Straßenbild und sollten nach Möglichkeit gemieden werden. Medizinische Versorgung Die medizinischen Versorgungsmöglichkeiten auf den Cookinseln, insbesondere auf den äußeren Inseln, sind begrenzt. Insbesondere schwere Fälle müssen oft nach Neuseeland oder Australien ausgeflogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise auf die Cookinseln wird empfohlen (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...