Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 11 August 2017.

  1. [​IMG]
    Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 11.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 11.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Aktuelle Hinweise


    Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänische Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. Deutschen Staatsangehörigen wird bei Reisen nach Dänemark dringend empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Autofahrern wird darüber hinaus dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
    Reisenden wird empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

    Zum Seitenanfang

    Landesspezifischer Sicherheitshinweis


    Besondere Sicherheitshinweise für Grönland
    Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
    Touristen, die außerhalb geschlossener Ortschaften reisen möchten, sollten sich vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut machen. Die Mitnahme von GPS und Satellitentelefon wird empfohlen. Von Einzelreisen wird dringend abgeraten.
    Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Zum Seitenanfang

    Allgemeine Reiseinformationen


    Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Nach der letzten Änderung des Grindwalgesetzes vom 6. Mai 2016 ist der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

    Straßenverkehr
    Die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf dänischen Autobahnen beträgt 130 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge.

    Kriminalität
    In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen. An beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Rathausplatz, Museen und Wachablösung vor Schloss Amalienborg, sollten Reisende besonders auf Handtaschen, Geld, Ausweispapiere usw. achten.
    Im „Freistaat Christiania“ kann es in den Sommermonaten ebenfalls vermehrt zu Taschendiebstählen und Vorfällen kommen, bei denen Besuchern Wertgegenstände abgenommen werden. Da die dänische Polizei aufgrund der besonderen Situation in Christiania diese Vorfälle nur in Ausnahmefällen verfolgt, ist besondere Vorsicht beim Besuch geboten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen fotografiert wird, ggf. einbehalten werden.

    Zum Seitenanfang

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise nach Dänemark und auf die Färöer ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.
    Alle Reisedokumente müssen gültig sein.

    Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Zum Seitenanfang

    Besondere Zollvorschriften


    Persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können bei Reisen innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden.

    In Dänemark gelten Einreiseregelungen für bestimmte Haustiere, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 stützen. Hiernach muss für gewisse Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die innerhalb der EU reisen, ein Europäischer Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt worden ist und aktuelle Informationen über die erfolgten Impfungen des Haustieres enthält. Damit ein Europäischer Heimtierausweis für die Haustiereinfuhr nach Dänemark ausgestellt werden kann, muss das Haustier entweder eine Identifikationstätowierung erhalten oder einen Mikrochip zur Identifizierung eingepflanzt bekommen haben. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend. Zudem muss mindestens drei Wochen vor der Abreise eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Haustiere, die weniger als drei Monate alt sind.
    Zudem muss mindestens drei Wochen vor der Abreise eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Haustiere, die weniger als drei Monate alt sind.
    Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der dänischen Botschaft.

    Besondere Regelungen für die Faröer und für Grönland
    Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt das dänische Ministerium für Umwelt und Ernährung Externer Link, öffnet in neuem FensterFødevarestyrelsen.

    Weitere Informationen sind im Internet auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

    Zum Seitenanfang

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Allgemeine Informationen zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln. Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim dänischen Justizministerium erbeten werden.

    Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung sowie zur Untersuchungshaft in Dänemark und eine unverbindliche Liste mit Anschriften deutschsprachiger Rechtsanwälte in Dänemark können bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen angefordert werden.

    Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark.

    Das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über sieben cm ist in der Öffentlichkeit verboten. So sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren.

    Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

    Zum Seitenanfang

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Es gibt keine Impfvorschriften.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden, abhängig vom genauen Aufenthaltsort ggf. FSME, für Grönland Hepatitis A, Hepatitis B und ggf. auch Tollwut empfohlen

    Medizinische Versorgung
    Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

    Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.

    Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“)
    Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Einzelfall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Quellverweis ...
     

Diese Seite empfehlen