Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 9 Mai 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Medizinische Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    In der Gegend von Bikoro in der Provinz Équateur ist es zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Infektion gekommen, siehe Aktuelle medizinische Hinweise.
    Von Reisen in die betroffene Region wird dringend abgeraten. Deutsche Staatsangehörige, die nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ausbruchs beschäftigt sind, werden vorsorglich aufgerufen, die Region zu verlassen.

    Nachdem das verfassungsgemäße Ende der zweiten Amtszeit des Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo Kabila am 19. Dezember 2016 überschritten wurde, ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten wiederholt zu teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung und in deren Folge zu scharfen Gegenmaßnahmen und Festnahmen gekommen. Die kongolesische Wahlbehörde hat ein Wahldatum für den 23. Dezember 2018 bekanntgegeben.
    Es muss jederzeit mit Protesten gerechnet werden, die, wie in der Vergangenheit, in Gewalt ausarten können. Mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens und einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften muss gerechnet werden.

    Bei Protesten zum Jahreswechsel und zuletzt am 21. Januar 2018 kam es zu Toten und Verletzten, sowie Dutzenden Festnahmen in größeren Städten der Demokratischen Republik Kongo. Internetdienste und SMS waren über mehrere Tage nicht verfügbar. Auch in der Zukunft ist mit einer kurzfristigen Abschaltung dieser Dienste im Vorlauf von erwarteten Protesten zu rechnen.

    Ein Massenausbruch aus dem Stadtgefängnis in Kinshasa Mitte Mai 2017 zeigte, dass jederzeit mit unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder mit gewalttätigen Ausschreitungen auch ohne erkennbaren äußeren Anlass zu rechnen ist.
    Neben Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt werden diese derzeit im Stadtgebiet von Kinshasa ab den frühen Abendstunden vermehrt eingerichtet. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
    Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kinshasa wird daher weiterhin abgeraten.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen. Es wird außerdem geraten, die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts aufmerksam zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung


    Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt.
    Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.
    In diesen Provinzen finden immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen statt. Seit dem 22.12.2017 führt die ugandische Armee Angriffe auf Stellungen von Rebellen im Nord-Kivu aus. Die daraus resultierende Flüchtlingsbewegung führt zu weiterer Instabilität in der Region. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Der dienstliche oder geschäftliche Aufenthalt in diesen Gebieten muss durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein.
    In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.

    Kriminalität
    Für die Städte in der Demokratischen Republik Kongo gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, kein teurer Schmuck oder extravagante Kleidung, Meiden unsicherer Stadtviertel, Zurückhaltung beim Fotografieren, Ausgehen nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung usw.).
    Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.
    Straßenkinder (sog. „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Straßenbanden, die bewaffnete Überfälle ausführen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Verhalten in der Öffentlichkeit
    Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden.
    Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.
    Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

    Das weiträumige Umfahren von großen, öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Fußballspielen oder anderen emotional geladenen Ereignissen) wird dringend empfohlen. Auch bei Trauerzügen und Beerdigungen ist besondere Vorsicht geboten. In der Vergangenheit kam es zu einzelnen emotional-geladenen Angriffen auf Nichteinheimische.

    Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen. Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Allerdings kann wegen schlechter Erfahrungen davon nur abgeraten werden. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragter fotografierter Personen führen. Fotografen sollten sich rechtzeitig beim Informationsministerium um eine Fotografiererlaubnis bemühen, wenn sie die vorgenannten Objekte aufnehmen möchten. Die Adresse lautet:
    Presse et Information
    Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries
    C/Gombe
    Tel: +243 99991027, +243 817008811

    Die deutsche Botschaft in Kinshasa hält zudem aktuelle Informationen zur Akkreditierung von Journalisten bereit, die bei Bedarf abgefragt werden können.

    Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Fährverkehr
    Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.
    Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen enorm viel Zeit.
    Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl von kleineren Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der sog. „schwarzen Liste“ der EU. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.
    Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher. Es kommt immer wieder zu schweren Unglücken.

    Reisegenehmigungen
    Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM) einzuholen (siehe auch Einreisebestimmungen).

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro. Kreditkarten können in führenden Hotels, bei Fluggesellschaften und größeren Supermärkten in Kinshasa verwendet werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der deutschen Botschaft Kinshasa. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich mit gültigen Kinderreisepässen oder Reisepässen einzureisen.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das von der kongolesischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird.
    Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt 10 Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden.
    Einzelheiten des Verfahrens können sich ggfs. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

    Für die Einreise wird ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen (Gelbfieberimpfnachweis) benötigt (s.u. „Medizinische Hinweise“).

    Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende:
    Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Botschaften und Konsulate der Demokratischen Republik Kongo keine Visa für Personen ausstellen, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.
    Reisende, die beispielsweise beabsichtigen, die beiden Kongos und Angola Richtung Süden zu durchqueren, sollten daher die erforderlichen Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bereits vor Reiseantritt bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen.

    Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die DGM-Zentrale in Kinshasa unter folgender Adresse kontaktiert werden:
    Direction Générale de Migration
    65, Boulevard du 30 Juin
    Commune de Gombe
    Kinshasa

    Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums zu informieren, um einen illegalen Aufenthalt in der DR Kongo zu vermeiden, der wahrscheinlich ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich zöge.

    Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

    Für die Bezahlung von Waren ist neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, seltener Euro) möglich, das Geschäftsleben wird noch weitgehend mit US$ abgewickelt. Der Besitz von Devisen ist erlaubt. Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,-- US$ bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,-- US$ (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt.

    Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Euro werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des US-Dollars ist erfahrungsgemäß etwas günstiger.

    Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in den beiden größten Hotels in Kinshasa (Hotel Memling, Grand Hôtel), bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc).

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Seit 2014 debattiert das Parlament einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.

    Bei rechtlichen Schwierigkeiten empfiehlt es sich einen mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwalt zu kontaktieren. Weitere Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft in Kinshasa auf Anfrage.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Ebola-Virus-Ausbruch

    Beginnend Ende März 2018 traten 21 Verdachtsfälle einer Ebola-Virus-Infektion mit 17 Todesfällen in einer Gesundheitseinrichtung in der Provinz Équateur im Grenzgebiet zwischen der Demokratischen Republik Kongo und der Republik Kongo auf. Weitere Informationen und Verhaltenshinweise bietet das Merkblatt Ebola-Virus-Infektion im Kongobecken. Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.
    Von Reisen in die betroffene Region wird dringend abgeraten. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.

    Cholera
    Die Demokratische Republik Kongo ist weiterhin von einem landesweiten Ausbruch von Cholera betroffen. Nahezu alle Provinzen und auch städtische Gebiet haben Choleraerkrankte in größerer Anzahl. Reisende und Touristen sind in der Regel nicht betroffen, wenn sie die üblichen Hygienehinweise (s. unten) einhalten.

    Impfschutz
    Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet (www.who.int). Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei der Einreise verlangt und ist auch medizinische sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, (s. www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Malaria
    Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein sehr hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zwingend notwendig.

    Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen (Gelbfieber, Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber) kommen gelegentlich vor.

    HIV/AIDS
    Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2016) sind etwa 2% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Cholera ist derzeit landesweit präsent und ein großes Gesundheitsproblem der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat.
    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (vergl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Reisen und Gesundheit).
    Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf.

    Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)
    Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ durch Anhusten) kommt im Gastland gelegentlich vor,Reisende – besonders bei einfachen Reisebedingungen – besonders bei einfachen Reisebedingungen – sollten geimpft sein (tetravalenter Konjugatimpfstoff), vor allem bei engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Schlafkrankheit(Trypanosomiasis)
    Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).

    Tollwut
    Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen (3 Einzeldosen). Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr).

    Ebola-Fieber
    In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokale Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Norden und Nordwesten des Landes, siehe Aktuelle medizinische Hinweise.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

    In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.
    Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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