Demokratische Republik Kongo (Teilreisewarnung) Stand 07.08.2017 (Unverändert gültig seit: 07.08.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise In mehreren Stadtteilen von Kinshasa ist es am 7. August 2017 zu Unruhen gekommen. Betroffen waren die Stadtteile Selembao, UPN, Makala, Lemba, N’djili (int. Flughafen) und Bandal. Es wird empfohlen, Aufenthalte außerhalb des Stadtteils Gombe vorerst auf ein unverzichtbares Minimum zu beschränken, da es insbesondere in Verbindung mit den für den 8. und 9. August 2017 angekündigten Generalstreiks erneut zu Unruhen kommen kann. Infolge des offiziellen Endes der zweiten Amtszeit des Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo am 19. Dezember 2016 ist es wiederholt in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu Protesten gekommen, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kam. Regierung und Opposition haben inzwischen zwar eine Vereinbarung über den politischen Übergang getroffen, ihre Umsetzung ist bislang jedoch nicht vorangekommen. Am 28. März 2017 kam es in diesem Zusammenhang in der Hauptstadt Kinshasa erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Weitere Proteste, die jederzeit einen gewaltsamen Verlauf nehmen können, sind angekündigt. Dabei können weitgehende Störungen des öffentlichen Lebens nicht ausgeschlossen werden. Ein Massenausbruch aus dem Stadtgefängnis in Kinshasa Mitte Mai 2017 zeigte, dass jederzeit mit unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen oder mit gewalttätigen Ausschreitungen auch ohne erkennbaren äußeren Anlass zu rechnen ist. Neben Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt werden diese derzeit im Stadtgebiet von Kinshasa ab den frühen Abendstunden vermehrt eingerichtet. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten. Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kinshasa wird daher weiterhin abgeraten. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Deutsche, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen. Es wird außerdem geraten, die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts aufmerksam zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental. In diesen Provinzen finden immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen statt. Der dienstliche oder geschäftliche Aufenthalt in diesen Gebieten muss durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Wer einen Aufenthalt in der Demokratischen Republik Kongo plant, sollte die vorstehend genannten Gebiete nicht besuchen. Reisenden wird geraten, sich unbedingt in die Externer Link, öffnet in neuem FensterDeutschenliste der deutschen Botschaft Kinshasa einzutragen. Kriminalität Für die Städte in der Demokratischen Republik Kongo gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, kein teurer Schmuck oder extravagante Kleidung, Meiden unsicherer Stadtviertel, Zurückhaltung beim Fotografieren, Ausgehen nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung usw.). Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus. Straßenkinder (sog. „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Straßenbanden, die bewaffnete Überfälle ausführen. Verhalten in der Öffentlichkeit Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden. Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist. Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr. Das weiträumige Umfahren von großen, öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Fußballspielen oder anderen emotional geladenen Ereignissen) wird dringend empfohlen. Auch bei Trauerzügen und Beerdigungen ist besondere Vorsicht geboten. In der Vergangenheit kam es zu einzelnen emotional-geladenen Angriffen auf Nichteinheimische. Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen. Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Allerdings kann wegen schlechter Erfahrungen davon nur abgeraten werden. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragter fotografierter Personen führen. Fotografen sollten sich rechtzeitig beim Informationsministerium um eine Fotografiererlaubnis bemühen, wenn sie die vorgenannten Objekte aufnehmen möchten. Die Adresse lautet: Presse et Information Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries C/Gombe Tel: +243 99991027, +243 817008811 Die deutsche Botschaft in Kinshasa hält zudem aktuelle Informationen zur Akkreditierung von Journalisten bereit, die bei Bedarf abgefragt werden können. Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Fährverkehr Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar. Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen enorm viel Zeit. Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl von kleineren Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der sog. „schwarzen Liste“ der EU. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle. Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher. Es kommt immer wieder zu schweren Unglücken. Reisegenehmigungen Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM) einzuholen (siehe auch Einreisebestimmungen). Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich mit gültigen Kinderreisepässen oder Reisepässen einzureisen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das von der kongolesischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Das Visumverfahren wurde 2015 geändert: Mindestbearbeitungsdauer: 10 Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggfs. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin. Für die Einreise wird ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen (Gelbfieberimpfnachweis) benötigt (s.u. „Medizinische Hinweise“). Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende: Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Botschaften und Konsulate der Demokratischen Republik Kongo keine Visa für Personen ausstellen, die sich lediglich auf der Durchreise befinden. Reisende, die beispielsweise beabsichtigen, die beiden Kongos und Angola Richtung Süden zu durchqueren, sollten daher die erforderlichen Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bereits vor Reiseantritt bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen. Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die DGM-Zentrale in Kinshasa unter folgender Adresse kontaktiert werden: Direction Générale de Migration 65, Boulevard du 30 Juin Commune de Gombe Kinshasa Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums zu informieren, um einen illegalen Aufenthalt in der DR Kongo zu vermeiden, der wahrscheinlich ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich zöge. Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung. Für die Bezahlung von Waren ist neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, seltener Euro) möglich, das Geschäftsleben wird noch weitgehend mit US$ abgewickelt. Der Besitz von Devisen ist erlaubt. Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,-- US$ bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,-- US$ (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt. Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Euro werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des US-Dollars ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in den beiden größten Hotels in Kinshasa (Hotel Memling, Grand Hôtel), bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc). Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Seit 2014 debattiert das Parlament einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Bei rechtlichen Schwierigkeiten empfiehlt es sich einen mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwalt zu kontaktieren. Weitere Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft in Kinshasa auf Anfrage. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Ebola In der Demokratischen Republik Kongo ist es im Mai 2017 zu einem Ausbruch des Ebola-Virus gekommen. Zurzeit gibt es eine begrenzte Zahl von Verdachtsfällen in der Stadt Likati, die im Norden des Landes in der schwer zugänglichen Region der Provinz Bas-Uélé liegt, ca. 1.400 km von der Hauptstadt Kinshasa entfernt. Der Ausbruch begrenzt sich bisher geographisch auf ein abgelegenes Gebiet. Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle einreisenden Personen, die älter als 1 Jahr sind, zwingend vorgeschrieben. Das Mitführen einer entsprechenden internationalen Impfbescheinigung bei der Einreise ist ausnahmslos erforderlich. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Das Impfzertifikat erhält bei Erstimpfung am 10. Tag nach der Impfung seine Gültigkeit. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr. Die Demokratische Republik Kongo ist Teil des Gelbfieberendemiegebiets (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, (s. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Malaria Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein sehr hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zwingend notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen (Gelbfieber, Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber) kommen auch gelegentlich vor. Der Gelbfieberausbruch in 2016 ist inzwischen erfolgreich beendet worden. HIV/AIDS Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2014) sind etwa 2% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Im Ostkongo, d.h. vor allem in den Flüchtlingscamps in der Region Goma / Nord-Kivu treten sporadisch immer wieder Cholerafälle auf. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (vergl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem FensterReisen und Gesundheit). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf.Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung) Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ durch Anhusten) kommt im Gastland gelegentlich vor,Reisende – besonders bei einfachen Reisebedingungen – besonders bei einfachen Reisebedingungen – sollten geimpft sein (tetravalenter Konjugatimpfstoff), vor allem bei engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Schlafkrankheit(Trypanosomiasis) Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten). Tollwut Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen (3 Einzeldosen). Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr). Ebola-Fieber Die Demokratische Republik Kongo war von dem Ebola-Ausbruch 2013-2016 in Westafrika nicht betroffen, auch wenn zeitgleich einzelne örtlich gehäufte Ebola-Erkrankungen im Land vorkamen. Diese Fälle traten vor allem im Norden und Nordwesten des Landes auf. Diese hochfieberhafte und mit Blutungen einhergehende Erkrankung führt häufig zum Tod. Die Übertragung findet durch Kontakt zu kranken Personen und deren Ausscheidungen statt. Vermeiden Sie in jedem Fall den Verzehr von sog. „bush-meat“- dem Fleisch von Affen, Fledermäusen und anderen Wildtieren. Fledermaushöhlen sollten nicht besucht werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar. Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich; trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 07.08.2017 Quellverweis ...