Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 25.09.2017 (Unverändert gültig seit: 25.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Der Hurrikan „Maria“ hat im Osten und Norden der Dominikanischen Republik zu Überschwemmungen und einigen Schäden geführt. Flughäfen und die touristische Infrastruktur sind nicht mehr erheblich beeinträchtigt. Reisende werden gebeten, im Zweifel ihre Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaften zu kontaktieren. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalität in der Dominikanischen Republik ist deutlich höher als in europäischen Ländern. Sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten der Nordküste gibt es in letzter Zeit zudem einen spürbaren Anstieg der Gewaltkriminalität. Die Kriminalität richtet sich selten ausdrücklich gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und betrifft damit auch ausländische Touristen und im Land lebende Deutsche. In Touristenzentren sind ausländische Touristen auch gezielt Opfer von Übergriffen geworden. Es ist insbesondere in abgelegeneren, ländlichen Gegenden – dazu gehören auch einsame Strände – erhöhte Vorsicht geboten. Es ist in der letzten Zeit vermehrt zu bewaffneten Überfällen auf Touristen und im Lande lebenden Deutschen gekommen. Betroffen sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer (z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend). Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit und an belebten Hauptverkehrsstraßen. Fenster und Türen des Autos sollten während der gesamten Fahrt verriegelt und Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Es wird empfohlen, nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus zu kaufen und auf offener Straße keinen Schmuck oder Mobiltelefone zu zeigen. Bei einem Überfall wird dringend dazu geraten, keine Gegenwehr zu leisten und Wertgegenstände widerstandslos auszuhändigen. Grundsätzlich ist es notwendig, jederzeit aufmerksam das Geschehen auf der Straße zu verfolgen und insbesondere bei größeren Menschenansammlungen (z. B. in Märkten, auf Busbahnhöfen, während Busfahrten, in Tanzlokalen) auf Geldbörsen und Wertsachen zu achten. Es wird zudem empfohlen, außerhalb der Geschäftszeiten keine größere Menge Bargeld abzuheben und sich beim Abheben nicht beobachten zu lassen. Abhebungen von Geldautomaten sollten vorwiegend in geschützten Räumen – etwa bei einer Bank innerhalb eines belebten Einkaufszentrums – vorgenommen werden. Reisende sollten dunkle Straßen und unsichere Wohngegenden meiden und Armenviertel nur in Begleitung Ortskundiger betreten. Im Grenzgebiet zu Haiti ist es zuletzt zu einer Häufung von bewaffneten Raubüberfällen auf Kraftfahrzeuge gekommen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer. Touristen und in der Dominikanischen Republik lebenden Deutschen wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände zu Hause zu lassen, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe zu hinterlegen und wichtige Dokumente (z. B. Flugschein, Reisepass, Führerschein) nur in Fotokopie mitzuführen. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden. In öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs sollten Getränke nie aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass narkotisierend wirkende Stoffe („K.-O.-Tropfen“) untergemischt werden. Dominikaner setzen im Konfliktfall teilweise Handfeuerwaffen als Drohmittel ein. Generell sollte daher bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten vermieden werden. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Reisende in die Dominikanische Republik in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Das dominikanische Krisenreaktionszentrum Externer Link, öffnet in neuem FensterCOE (Centro de Operaciones de Emergencias) bietet eine App („AlertaCOE“) mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen den einzelnen Provinzen an. Die Dominikanische Republik liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Sprache Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch (mit Einschränkungen), seltener auf Deutsch, möglich. Infrastruktur Die Dominikanische Republik ist das touristische Schwerpunktland in der Karibik. Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Abseits der Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge von Überschwemmungen, sind häufig. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht. Straßenverkehr Im Straßenverkehr ist wegen der im Land üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch. Die Botschaft rät generell von Nachtfahrten über Land ohne landeserfahrene Begleitung ab. Gewaltsame Raubüberfälle sind nicht auszuschließen und die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht fahren, sowie durch Straßenschäden auf den nicht beleuchteten Landstraßen ist bei Dunkelheit höher als tagsüber. Fahrten über Land sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Anmietung von Kfz Beim Mieten von Kraftfahrzeugen ist Vorsicht geboten, da auch Mietwagen gestohlen werden. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz ist vor Anmietung zu achten, da nach dem in der Dominikanischen Republik üblichen Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist, den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen und die örtlichen Versicherungen grundsätzlich nicht für diesen Verlust haften. Erwerb von Immobilien, Time-Sharing-Objekte oder Clubmitgliedschaften Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte nicht übereilt und keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von „Clubmitgliedschaften“, bei denen man als Clubmitglied time-sharing-ähnliche Rechte erwirbt. Vor Angeboten unseriöser Makler, Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt. Investitionen Es sind Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Anleger mit hohen Gewinnmöglichkeiten von (angeblichen) Investitions- und Kreditunternehmungen, die sich als Briefkastenfirmen in der Dominikanischen Republik herausstellten, angelockt wurden. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, sich auf ungesicherte oder fragwürdige Geschäfte einzulassen oder Geld an Personen bzw. Firmen zu überweisen, deren Identität/Seriosität nicht geklärt ist. Geld Devisen sollten nur bei hierzu autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro auch bei den Geschäftsbanken vor Ort möglich. Dominikanische Banken können den Umtausch von 200,- oder 500,- Euro-Scheinen ablehnen. Es wird daher empfohlen, kleinere Banknoten mitzuführen oder auf andere Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks) zurückzugreifen. Auf der Straße sollten Devisen jedoch auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges oder des Herausgebens von Falschgeld gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, an denen mit der Bankkarte Bargeld gezogen werden kann. Kreditkarten In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (z. B. Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten vor Ort oder in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten für eine mögliche Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut die eigenen Aufenthalte klar und nachweisbar dokumentiert sein. Hilfe in Notfällen In Notfällen können sich Pauschalreisende zunächst an die Reiseleitung wenden, die ihren Kunden üblicherweise bei Problemen hilft. Kann das Problem nicht behoben werden, steht die deutsche Botschaft in Santo Domingo im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Es existiert ein Bereitschaftsdienst, der während der ganzen Woche und am Wochenende in Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar ist. Auslandsreisende sollten auf jeden Fall auch an den Krankenversicherungsschutz denken. Es existiert mit der Dominikanischen Republik, wie mit fast allen außereuropäischen Staaten, kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Daher ist es unbedingt notwendig eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Ärzte oder Krankenhäuser werden ansonsten nicht tätig. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Es wird daher empfohlen vor der Reise zu klären, ob die Auslandskrankenversicherung bereit und in der Lage (spanische Sprachkenntnisse) ist, gegebenenfalls eine solche Erklärung abzugeben. Es wird außerdem daraufhin hingewiesen, dass sich Individualreisende vor Reisebeginn einen Überblick über die im Urlaubsgebiet vorhandenen Ärzte und Krankenhäuer verschaffen sollten, da in einigen abgelegenen touristischen Gebieten die Dichte der Einrichtungen mit ärztlicher Versorgung sehr gering und bei Notfällen eine rasche Reaktion zur Ersten Hilfe nicht immer gewährleistet ist. Entsprechende Kontakttelefonnummern sollten griffbereit sein. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Nach Auskunft der dominikanischen Migrationsbehörde (Dirección General de Migración) müssen ausländische Reisepässe bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar/€ gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist, sowie in der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt. Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen. Ausreisegebühr Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,- US-Dollar/€ zu entrichten, die bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten ist. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen. Hinweise für die Ein- und Wiederausreise von Minderjährigen Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen. Weitere touristische Auskünfte erteilt das Externer Link, öffnet in neuem FensterFremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gemäß dem Gesetz zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- US-Dollar oder mehr für Reisende, die in die Dominikanische Republik ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird – zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo – gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen. Im Fall einer Festnahme wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Als Folge der andauernden Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti hat sich der Krankheitserreger auch in der Dominikanischen Republik ausgebreitet. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist ohne engen Kontakt zu Erkrankten, beispielsweise in Krankenhäusern, sehr gering. Zur aktuellen Situation bezüglich Cholera beachten Sie bitte das Externer Link, öffnet in neuem FensterCholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Eine Choleraimpfung ist verfügbar. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z. B. Arbeit im Krankenhaus) gegeben, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist. Denguefieber Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Seit April 2014 gibt es wie in anderen Teilen der Karibik auch bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in der Dominikanischen Republik. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Malaria Es besteht ein geringes Risiko im ganzen Land, v.a. in den westlichen Provinzen (Azua, Bahoruco und Dajabón) und in La Altagracia (Punta Cana). Als malariafrei gelten die größten Städte des Landes, Santo Domingo und Santiago. Die Übertragung von Malaria tropica ist möglich und wird auch bei Touristen berichtet. Bei gleichzeitig erhöhtem Risiko für andere, durch Mücken übertragene Infektionen ist auf konsequenten Mückenschutz zu achten (s.u.). Eine Chemoprophylaxe wird in der Regel nicht empfohlen, je nach individuellem Reisestil kann die Mitnahme einer Chloroquin-Notfallmedikation im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Ciguatera Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden. HIV / Aids Insbesondere durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tollwut In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z. T. auf westeuropäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken - unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung - eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Anderenfalls wird eine Privatklinik in aller Regel keine Diagnostik oder Behandlung vornehmen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik zu informieren. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise in die Dominikanische Republik eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Es wird empfohlen, regelmäßig verwendete Medikamente für den Eigengebrauch im ausreichenden Maße mitzunehmen. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die in Deutschland verschriebenen Arzneimittel auch in der Dominikanischen Republik verfügbar sind. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch vorgebildeter Laien gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...