Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 14 November 2017.

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    Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 14.11.2017
    (Unverändert gültig seit: 14.11.2017)



    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Aktuelle Hinweise


    Bis auf weiteres wird von nicht unbedingt notwendigen Einzelreisen in entlegene Gebiete Dschibutis abgeraten. Für Ausländer bestehen dort erhöhte Risiken, durch Unfälle oder Raub zu Schaden zu kommen.

    Reisende sollten außerhalb von Hotels, Restaurants oder öffentlichen Gebäuden besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Es wird empfohlen, Anweisungen dschibutischer Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

    Ab dem 1. Dezember 2017 kann laut Auskunft der dschibutischen Einwanderungsbehörde kein Einreisevisum mehr am Flughafen in Dschibuti beantragt werden, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Visum.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise



    Terrorismus / Kriminalität
    Zuletzt kam es im Mai 2014 zu einem terroristischen Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.

    Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti sind terroristische Anschläge sowie gezielte kriminelle Übergriffe nicht völlig auszuschließen.
    In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
    Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts unbedingt gemieden werden.

    Piraterie
    Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Externer Link, öffnet in neuem FensterReisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.

    Minengefahr
    2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

    Sonstiges
    Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen nicht europäischen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abfliegende Maschinen von Fluglinien, die auf ihrem Zwischenstopp in Dschibuti Passagiere nach Europa aufnehmen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
    Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, übliche Umgangssprachen Somali und Afar. Angehörige der der städtischen Bevölkerung verfügen teilweise über begrenzte Englischkenntnisse. Entsprechend kann sich die Verständigung schwierig gestalten, zumal vor allem außerhalb der Hauptstadt die Einwohner nicht immer des Französischen mächtig sind.

    Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter +253 21 35 28 00 erfragt werden.

    Im Straßenverkehr besteht auch für Fußgänger Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (Khat-Konsum der Fahrer, übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn). Nachtfahrten über Land sollten unterbleiben.

    Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
    Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
    Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.

    Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen, vor allem nachmittags und abends, berücksichtigt werden.

    Geld/Kreditkarten
    Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, US-Dollarnoten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind. Bankautomaten sind in der Hauptstadt vorhanden, funktionieren aber nicht überall zuverlässig. Reiseschecks und Kreditkarten (vorzugsweise Visa, Mastercard oft ausdrücklich nicht) können ebenfalls nur in der Hauptstadt benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.

    Weitere Hinweise
    In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise von der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Nein

    Anmerkungen: -

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab bei der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdschibutischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt laut dortiger Auskunft höchstens vier Arbeitstage, in der Regel werde ein Visum innerhalb von 24 Stunden ausgestellt. Die Visumgebühr beträgt 60,00 € für ein Visum für 1 - 30 Tage und 120,00 € für ein Visum für 30 - 90 Tage. Die Gebühr ist auf ein Konto der Botschaft der Republik Dschibuti zu überweisen.
    Ab dem 1. Dezember 2017 kann kein Visum mehr bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


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    Besondere Zollvorschriften


    Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.

    Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

    Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.

    Konkrete Fälle von strafrechtlicher Verfolgung homosexueller Handlungen sind nicht bekannt geworden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Dschibuti jedoch gesellschaftlich nicht toleriert. Ein sehr zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit wird daher dringend empfohlen.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de)
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY).

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
    Landesweit und ganzjährig besteht ein mittleres Übertragungsrisiko während der Monate maximalen Niederschlags (November – April). In der übrigen Zeit ist das Risiko eher gering. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 90% der Fälle nachgewiesen.
    Für eine medikamentöse Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen. In der Risikopopulation sind hohe Durchseuchungsgrade bekannt.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Sporadisch werden lokal beschränkt Choleraerkrankungen gemeldet. Auch traten in der Vergangenheit immer wieder Typhusfälle auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.

    Einige Grundregeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher konsequent abgesehen werden

    Gifttiere
    In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
    Vorsicht ist auch beim Baden im Meer geboten, da Vernesselungen durch giftige Quallen beschrieben wurden.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    In Dschibuti kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein.

    Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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