Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 30 November 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Allgemeine Reiseinformationen
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Reisen im Land
    Bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete zu Kosovo und zu Serbien abseits der Hauptverkehrsverbindungen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Die mazedonischen Behörden haben in einigen Räumen weiterhin nicht immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit. Die allgemeine Kriminalitätsrate ist aber nach wie vor niedrig.

    Innenpolitische Lage
    Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch zu Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt Skopje und anderen Städten kommen, die üblicherweise angekündigt werden. Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung zu verfolgen und Demonstrationen zu meiden.

    Kriminalität
    Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen.

    Naturkatastrophen
    Die ejR Mazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Grenzkontrolle
    Die Kontrollen an den Grenzübergängen sind verstärkt worden. Es wird dringend empfohlen, nur die offiziellen Grenzübergänge zu benutzen, Migranten nicht über die Grenzen zu begleiten und keine unbekannten Anhalter mitzunehmen, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.
    An Grenzübergängen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

    Sprache
    Landessprache ist Mazedonisch und regional Albanisch, die Verständigung ist teilweise auch in Englisch oder Deutsch möglich und mit Angehörigen der verschiedenen ethnischen Gruppen in deren Sprachen (Albanisch, Türkisch, Vlachisch, Romi und Serbisch).

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen. Bei Dunkelheit muss mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.
    Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch die ejR Mazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 200,- MKD für PKW und ca. 550,- MKD für LKW und Busse. Die Gebühren können auch in Euro entrichtet werden, sind dann jedoch teurer. Die Gebühren können sich kurzfristig ändern, sind aber an Mautstellen angezeigt.
    Verstöße gegen das mazedonische Verkehrsgesetz können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.
    Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach mazedonischem Recht verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.
    Die grüne Versicherungskarte für Kfz ist gültig, wenn die eJR Mazedonien als Land darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübergang eine Versicherungsgebühr in Höhe von ca. 40,- € (bei einem Aufenthalt bis zu 14 Tagen) bzw. ca. 55,- € (bis zu einem Monat) zu entrichten.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Bank- oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über „Western Union“ ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit Euro bzw. Umtausch von Euro in Denar möglich. Für den Umtausch von Denar in Euro werden Gebühren erhoben.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 6 Monate lang gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalten von bis zu 90 Tagen kein Visum.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Minderjährige, die allein reisen, sollten eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern mitführen.

    Meldepflicht
    Ausländer sind laut mazedonischem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Sofern Ausländer in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht sind, übernimmt in der Regel das Hotel/die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Sofern Ausländer privat untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden, ggf. unter Beteiligung des Haus-/Wohnungseigentümers bzw. unter Vorlage einer Kopie des Mietvertrags, ggf. des Gastgebers. Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon zuvor unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Devisen können bis zu einem Gegenwert von max. 10.000,- € ein- und ausgeführt werden ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000,- € müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.
    Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.

    Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder die ejR Mazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.

    Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.

    Der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Prophylaxe
    Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Mitteleuropa annähernd vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand, insbesondere außerhalb der großen Städte. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte. In Einzelfällen kann es auch zu Lücken in der Versorgung mit Medikamenten kommen. Ein Auslandskrankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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