El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 03.08.2017 (Unverändert gültig seit: 02.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität El Salvador hat im Vergleich zu Deutschland und vielen anderen, auch lateinamerikanischen Ländern eine sehr hohe Kriminalitäts- und Gewaltrate. Dabei geht die größte Gefahr im Land von rivalisierenden Jugendbanden aus. Ausländer und Touristen sind bislang keine besondere Zielgruppe von Gewaltaktionen. Dennoch besteht landesweit die Gefahr, „zum falschen Zeitpunkt, am falschen Ort“ als unbeteiligte Person betroffen zu sein. Dass auch Reisende Ziel oder Opfer von Diebstählen, Raubüberfällen, Einbrüchen oder sonstigen Delikten werden, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Hemmschwelle beim Gebrauch von Gewalt ist sehr niedrig. Im Falle eines Überfalles wird daher dringend empfohlen, auf Widerstand zu verzichten. Häufig kommt es zu Überfällen auf Personen, nachdem sie Geld in Banken oder am Geldautomaten abgehoben haben. Vom Abheben hoher Bargeldbeträge wird dringend abgeraten. Auch das „Klonen“ von Kreditkarten kommt immer wieder vor. Die Nutzung von Geldautomaten in Einkaufszentren, Hotels oder Banken ist vorzuziehen. Es wird dringend empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets, Reisekrankenversicherung u.ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass etc.) mitzuführen, um sich ggfs. ausweisen zu können. Von der Benutzung der Busse des regulären öffentlichen Nahverkehrs wird dringend abgeraten. Die Fahrzeuge sind nicht in verkehrssicherem Zustand. Viele Busunternehmer werden von kriminellen Gruppen erpresst (Schutzgelderpressung). Den Geldforderungen wird mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zahlreiche Überfälle auf Busse und auch Morde an Busfahrern und Passagieren sind die Folge. Fernbusse ohne Zwischenhaltestellen weisen allgemein und sicherheitstechnisch weit höhere Standards auf. Mehrere Busunternehmen bieten Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder an. Die dafür eingesetzten Busse sind meist in einem guten technischen Zustand. Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto zu benutzen (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild). Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA (Tel. +503-2521-1000) betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten. Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe Eilenden auszurauben). Reisen über Land Bei Reisen in das Landesinnere El Salvadors ist Vorsicht geboten. Nächtliche Reisen außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken sollten auf jeden Fall vermieden werden, allein sollte nicht gereist werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte ebenfalls verzichtet werden. Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, wird nicht nur wegen der Kriminalität, sondern auch wegen der erhöhten Unfallgefahr dringend abgeraten. In San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie den Departamentos La Paz, La Libertad, Cuscatlán, Usulután und Sonsonate ist besondere Vorsicht geboten. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Reisende nach El Salvador in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten, sollten die Wettervorhersagen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.snet.gob.sv/) verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.proteccioncivil.gob.sv) beachten. Eine Echtzeit-Regenkarte für El Salvador kann man unter folgendem Link finden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.snet.gob.sv/googlemaps/radares Des Weiteren besteht die Gefahr von Vulkanausbrüchen. Der im Osten El Salvadors bei San Miguel gelegene Vulkan Chaparrastique ist nach vermehrtem Ascheausstoß im Dezember 2013 weiterhin leicht aktiv. El Salvador liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen GeoForschungsZentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Insgesamt ist die touristische Infrastruktur noch schwach entwickelt. Das offizielle Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Die Tourismuspolizei Politur bietet auch privaten Gruppen auf Anfrage Begleitung bei Ausflügen an. Weitere Informationen bietet das Tourismusministerium auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mitur.gob.sv. Geld / Kreditkarten In El Salvador kann man in vielen Geschäften und Restaurants mit internationalen Kreditkarten bezahlen (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club). Seit 1.1.2001 ist der US-Dollar neben dem (de facto nicht mehr benutzten) salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- USD). Reiseschecks in USD (Amex) können in Banken gewechselt werden. Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,-- USD = 8,75 Colón. Das Abheben von kleineren Beträgen (bis 400 USD, je nach Vereinbarung mit der Heimatbank) mit der EC-Karte und PIN gegen eine Gebühr von etwa 3,50 Euro ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer“ über die Reise-Bank AG möglich. Nähere Informationen sind in der deutschen Botschaft in San Salvador erhältlich. Flugverkehr Passagiere sollten bei Ausreise mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Mietwagen Bei den Büros internationaler Mietwagenfirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Dabei ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten. Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden. Sonstige Hinweise Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man sich nicht vom Ufer entfernen. Rettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, mit Foto Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto Anmerkungen: Bei Einreise auf dem Luftweg muss das Reisedokument noch sechs Monate gültig sein. Bei Einreise auf dem Landweg reicht es aus, wenn das Reisedokument am Tag der Einreise noch gültig ist. Auch für Kinder empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses, da es keine Direktflüge nach Deutschland gibt und die USA Kinderreisepässe nicht ohne Visum anerkennen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Minderjährige jeglicher Staatsangehörigkeit, die allein oder in Begleitung eines Elternteils aus El Salvador ausreisen und sich mehr als 180 Tage im Land aufgehalten haben, benötigen eine formelle Ausreisegenehmigung der Eltern bzw. des anderen Elternteils. Nähere Informationen und Vordrucke bietet die salvadorianische Migrationsbehörde unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.migracion.gob.sv. Visum Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende oftmals keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala). Bei der Einreise sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach El Salvador ein. Bitte beachten Sie hierzu die „Medizinischen Hinweise“. Ein- /Ausreise über die USA Bitte beachten Sie die Externer Link, öffnet in neuem FensterEinreisebestimmungen für die USA. Die deutsche Botschaft in San Salvador ist bei Passverlust zwar in der Lage, vorläufige maschinenlesbare Pässe auszustellen, jedoch muss dann für Reisen nach/durch die USA ein Visum bei der amerikanischen Botschaft erlangt werden. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorianischen Einreisestempel beinhaltet. Einreise mit Pkw Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Flüge von und nach El Salvador führen meistens über die USA. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle. Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.Ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. Der Zoll beschlagnahmt zudem alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug. Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm für den Eigenbedarf drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen - unter schwer erträglichen Bedingungen - in El Salvador verbüßt werden. Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden. Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z. B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion. Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Malaria Ganzjährig besteht ein sehr geringes Risiko an der Grenz zu Guatemala in der Provinz Santa Ana, Ahuachapán und La Unión. Hierbei handelt es sich in weniger als 1% der Fälle um eine Malaria tropica durch P. falciparum. Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation mit Chloroquin kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein. Alle übrigen Gebiete gelten als malariafrei. Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.). Denguefieber Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen. Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in El Salvador.Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlenganztägig (Dengue und Chikungunya!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, zum Teil auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org Externer Link, öffnet in neuem Fenster). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...