Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand 01.08.2017 (Unverändert gültig seit: 01.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird gewarnt. Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Das Auswärtige Amt warnt zudem vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels sowie vor Einreisen auf dem Landweg. Wer sich entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Festnahmen Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe leisten. Für Personen, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes: Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen. Fotografierverbot Es besteht Fotografierverbot für alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen. Doppelstaater Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft Asmara empfohlen. Geld/Kreditkarten Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in eritreische Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und mit Kreditkarte bezahlt werden. Reisenden ggf. wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären. Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme. Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen wie die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Staates Eritrea in Berlin zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen. Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden. Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt. Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige: Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen. Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist und sofern sie eine Eritrean Identity Card vorweisen können Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden. Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden. Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, wenn er das Land wieder verlassen will. Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin. Mit Wirkung vom 20.02.2013 gelten neue Devisenvorschriften. Danach dürfen in Eritrea ein- und ausreisende Personen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 US$ übersteigen, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt. Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000,- (ca. EUR 2.500,-) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden. Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage. Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar). Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR),und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch ggfs. Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Dengue Fieber Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien. Malaria Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 1.500 m, also in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara besteht keine Infektionsgefahr. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggfs. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen. HIV/AIDS Im Vergleich zu den Nachbarländern ist die Zahl der HIV-Infektionen in der Bevölkerung sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.). Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden! Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggf. in ausreichender Menge mitgeführt werden. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beratenund Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/ ) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...