Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 18 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
    Redaktionelle Änderungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung


    Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende, dem Anlaufen der Inseln des Dahlak-Archipels sowie vor Einreisen auf dem Landweg wird gewarnt.
    Wer sich entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies auf dem Luftweg tun.

    Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Dschibuti wird gewarnt. Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt angespannt.

    Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien wird abgeraten. Die angekündigte Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die zeitweise Öffnung der Grenze haben an den Einreisebestimmungen nichts geändert.

    Von Reisen in das Grenzgebiet zu Sudan wird ebenfalls weiterhin abgeraten. In der Region sind Schmuggler aktiv, zudem besteht vielerorts Minengefahr. Die Grenze zu Sudan ist derzeit geschlossen.

    Minengefahr
    Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – landesweit die Gefahr von Minen.

    Kriminalität
    Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Sofern eine Reiseerlaubnis überhaupt erteilt wird (siehe Reiseerlaubnis), sollten die allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben.
    Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Festnahmen
    Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

    Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
    Auch Diplomaten benötigen zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe geleistet werden.

    Fotografierverbot
    Es besteht Fotografierverbot für alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Schon geringfügige Verstöße können zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen.

    Straßenverkehr/Infrastruktur
    Straßen und Eisenbahnlinien, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Alle Hauptstraßen sind asphaltiert. In der Regenzeit (Juni bis September) sind nicht asphaltierte Straßen nur schwer passierbar.
    Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

    Doppelstaater
    Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch bei Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen.
    Vor Reiseantritt wird ggf. Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Asmara empfohlen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Nakfa (ERN). Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich (bitte Hinweise unter "Besondere Zollvorschriften" beachten). Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und darüber mit Kreditkarte bezahlt werden. Reisenden wird empfohlen, die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel abzuklären.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nein

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
    Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.

    Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen wie die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit 60,- US-Dollar für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.

    Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
    Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.

    Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:

    • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visums
    • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.
    • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
    • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist und sofern sie eine Eritrean Identity Card vorweisen können

    Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.

    Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

    Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
    Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, wenn er das Land wieder verlassen will.
    Seit Kurzem erlauben die eritreischen Behörden die Wiederausreise in diesen Fällen nur, wenn die Aufenthaltszeiten in Deutschland lückenlos nachgewiesen werden. Es wird daher dringend empfohlen, eine vom Einwohnermeldeamt am Wohnort in Deutschland ausgestellte „erweiterte Meldebescheinigung“ mitzuführen, die sämtliche Aufenthaltszeiten in Deutschland belegt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.

    Ein- und ausreisende Personen dürfen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
    Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000,- (ca. 2.500,- Euro) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.

    Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa unterliegt einer strengen Kontrolle und ist verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Nakfa werden von den Behörden konfisziert. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.

    Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
    Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.

    Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten, wobei der Begriff des ‘militärischen Objekts’ unklar ist, die Definition ist oft nicht nachvollziehbar. Besondere Zurückhaltung ist daher ratsam.
    Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.

    Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben (www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR),und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch ggfs. Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

    Malaria
    Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 1.500 m, also in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara besteht keine Infektionsgefahr.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggfs. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/AIDS
    Im Vergleich zu den Nachbarländern ist die Zahl der HIV-Infektionen in der Bevölkerung sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.

    Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
    Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.
    Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggf. in ausreichender Menge mitgeführt werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beratenund Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ )

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss
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