Estland: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 1 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    An touristisch frequentierten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) zu achten. Insbesondere in der Altstadt von Tallinn sollten Reisende besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.
    Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt gelassen, Wertsachen und Reisedokumente stets getrennt voneinander aufbewahrt werden. Rucksäcke und Handtaschen machen es Taschendieben besonders einfach. es wird empfohlen, Kopien aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung mitzuführen.
    Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Städten wie Tallinn, Pärnu, Haapsalu, Viljandi, Kuressaare und Tartu sehr gut ausgebaut.
    Es steht ein guter öffentlicher Nahverkehr in Tallinn mit e-tickets zur Verfügung, Informationen gibt es bei Tallinn Tourism; zudem sind Taxis weit verbreitet und relativ preiswert.
    In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Es gilt eine faktische 0,0-Promille-Grenze; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig. Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet. Es ist verboten, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten, d.h. am Steuer ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur mit Freisprechanlage erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt generell 50 km/h innerhalb und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Von Mai bis Oktober sind auf einigen mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern gekennzeichneten Streckenabschnitten 100 km/h oder 110 km/h zulässig (z.B. auf 4-spurigen Landstraßen). Die höhere Geschwindigkeit gilt bei Regen automatisch nicht. Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.
    Seit Januar 2018 sind in Estland Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu entrichten. Gebühren müssen vorab online bei der estnischen Road Administration gezahlt werden.
    Es kann im Sommer vorkommen, dass der Teerbelag aufweicht. Abseits dieser Straßen gibt es gut befahrbare, ebene (geschobene) Schotterstraßen.
    Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften so genannte Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Oberbekleidung anbringen; beim Rollstuhl muss sich an der hinteren linken Seite ein rotstrahlender Reflektor oder rotes Licht befinden.
    Bei Polizeikontrollen muss neben der gültigen Fahrerlaubnis auch der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte, in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachgewiesen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorgelegt werden, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.
    Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren ist es nicht gestattet, ein Fahrzeug zu lenken.
    Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch (z. B. 120,- € für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts). Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände (z.B. erheblich überhöhter Blutalkoholgehalt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen).

    Führerschein
    Der EU-Führerschein wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.

    Hinweise für die Ausreise nach Russland
    An den drei estnischen Grenzübergängen nach Russland in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Managemant Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kann es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung kommt es regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 €. Hinzu kommen - bspw. am Grenzübergang in Narva Gebühren in Höhe von derzeit 1,- € für ein Motorrad, 3,- € für einen Pkw und 14,- € für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen gültig sein.
    Seit dem Beitritt Estlands zum Schengener Abkommen sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland und den anderen Schengen-Staaten zwar eingestellt worden. Dennoch können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Reisende sind gesetzlich verpflichtet, sich bei Reisen in Estland und auch bei der Nutzung der Fährverbindungen in Nachbarländer, ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800,- Euro geahndet werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
    Aus Nicht-EU-Staaten dürfen 40 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 50g loser Tabak eingeführt werden. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind in englischer Sprache der Webseite der estnischen Zollverwaltung www.emta.ee zu entnehmen.

    Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar.

    Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
    Die Erstschutzimpfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage und die letzte Tollwutimpfung darf höchstens zwölf Monate vor der Einfuhr nach Estland liegen.
    Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen ebenfalls einen Mikrochip tragen und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Sofern sie nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen sie klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt), bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.
    Detaillierte Informationen bietet das estnische Veterinäramt und das estnische Landwirtschaftsministerium.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Für das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss gelten vergleichsweise hohe Strafen. Es drohen max. 1.200,- Euro Geldstrafe, Führerscheinentzug bis zu einem Jahr sowie Ordnungshaft.

    In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau – auch Cannabis und Schlafmohn -, Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf, usw.) verboten und wird strafrechtlich mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro oder mit Ordnungshaft geahndet.

    Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfung werden FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    FSME
    Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Sprutzen oder kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
    Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten, in Privatkliniken oder bei Zahnärzten).

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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