Eswatini: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 Juni 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen (Staatenname von Swasiland in Eswatini geändert)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    In den letzten Monaten sind keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse bekannt geworden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Königreich Eswatini nicht erneut zu gelegentlichen Protestkundgebungen und Demonstrationen führen. Die Sicherheitsbehörden reagieren in solchen Situationen regelmäßig mit präventiven Straßenkontrollen auf den Zufahrtswegen zu größeren Siedlungen.
    Informationen darüber, ob und inwieweit solche Maßnahmen ggf. die Bewegungsfreiheit ausländischer Reisender beeinträchtigen, liegen nicht vor. Es wird empfohlen, sich im Land entsprechend zu informieren und Örtlichkeiten zu meiden, für die solche Ereignisse angekündigt sind.

    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Eswatini ist niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, jedoch in letzter Zeit gestiegen. In der Regel nimmt die Anzahl der Übergriffe in der Ferienzeit vor Weihnachten zu. Von einer gezielten Kriminalität gegen im Land reisende Ausländer ist nichts bekannt. Raubdelikte an Ausländern bei Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind selten, können aber auch während des Tages nicht ausgeschlossen werden. Widerstand sollte bei Überfällen nie geleistet werden, um eine Gewalteskalation zu vermeiden.
    Es sind Fälle von Kreditkartenkriminalität vorgekommen. Bei Zahlungen sollten Kreditkarten nicht aus den Augen gelassen werden, damit die Daten nicht kopiert und missbräuchlich genutzt werden können. In Restaurants und Tankstellen kann man sich meist eine kabellose Kreditkartenmaschine an den Tisch bzw. an das Auto bringen lassen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Eswatini. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria / Südafrika, in konsularischen Notfällen können deutsche Staatsangehörige das Verbindungsbüro in Mbabane kontaktieren.

    Straßenverkehr
    Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt wegen des Zustandes vieler Straßen und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer erheblich höhere Risiken als in Deutschland mit sich.
    Auf unbefestigten Straßen generell, insbesondere aber bei Dunkelheit, besteht ein hohes Unfallrisiko. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Unachtsame Menschen und Tiere, insbesondere Kühe und Ziegen, halten sich regelmäßig, auch nachts und in der Dämmerung, auf für Fahrzeuge vorgesehenen Verkehrswegen auf. Zusammenstöße von Kraftfahrzeugen mit großen Tieren sind in Eswatini keine Seltenheit und haben häufig ernste Folgen. Es wird daher empfohlen, nächtliche Fahrten weitgehend zu vermeiden sowie Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken anzupassen.

    Führerschein
    Es ist der Internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gilt.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Lilangeni (SZL, Mehrzahl: Emalangeni), der im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt ist. Emalangeni und Rand sind in Eswatini gesetzliches Zahlungsmittel, südafrikanische Münzen werden nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort erheblich besser ist.
    Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Eswatini gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Zweckmäßiger ist die Nutzung von Bank- oder Kreditkarten. In der Hauptstadt Mbabane, in Manzini und in einigen anderen Städten finden sich internationale Geldautomaten. Viele Restaurants und Hotels akzeptieren eine Zahlung mit Kreditkarten allerdings grundsätzlich nicht der Firmen American Express und Diners Club.

    Kommunikation
    Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten können in Eswatini oft nicht benutzt werden. Es lässt sich bei deutschen Anbietern in Erfahrung bringen, ob Roaming-Abkommen mit Eswatini bestehen. Allerdings ist der Empfang in den ländlichen Gegenden Eswatinis schwach oder unzureichend, so dass Gesprächsabbrüche häufig vorkommen. Bei den örtlichen Mobilfunkanbietern MTN und Swazi Mobile kann eine lokale SIM-Karte inklusive eines gewissen Guthabens erworben werden. Touristen müssen hierfür neben ihrem Reisepass auch einen Nachweis über die Unterkunft vorlegen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen am Tag der Einreise noch sechs Monate gültig sein.
    Reisedokumente müssen vor Einreise noch über mindestens zwei bis drei freie Seiten verfügen.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage, Verlängerungen für maximal weitere 60 Tage können beim Innenministerium beantragt werden. Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Honorarkonsuls des Königreichs Eswatini in Berlin oder bei der für Deutschland zuständigen Botschaft von Eswatini in Brüssel.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen, wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden.

    Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen je nach Schwere der Tat von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Eswatinis sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor. Sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden.

    Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in der Gesellschaft Eswatinis nicht akzeptiert, strafgesetzlich sind diese jedoch nicht sanktioniert (es gibt keine entsprechende Gesetzgebungfür gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen). Öffentliche Zurschaustellung homosexueller Neigung kann jedoch als Erregung öffentlichen Ärgernisses verstanden und entsprechend geahndet werden.

    Kinderprostitution ist verboten und mit hohen Strafen bedroht.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus dem Gelbfieberendemiegebiet (www.who.int) ist für alle Reisenden mit einem Lebensalter über einem Jahr der Nachweis einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber notwendig (Internationales Impfzertifikat, lebenslange Gültigkeit). Das gilt auch für eine Anreise im Transit über Addis Abeba oder Nairobi, wenn der dortige Aufenthalt länger als 12 Stunden beträgt. Reisende, die sich vor Einreise nach Eswatini in Südafrika aufgehalten haben und nicht zuvor aus dem Gelbfieberendemiegebiet nach Südafrika eingereist sind, benötigen kein Impfzertifikat.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen(siehe http://www.rki.de/).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza (Influenzasaison der Südhalbkugel: März bis Juli).
    Im Südlichen Afrika kommen tödliche Tollwuterkrankungen bei Menschen vor. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition kann daher die dreifache Schutzimpfung sinnvoll sein.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, sowie Tollwut (s. o.) empfohlen.

    HIV/AIDS
    Etwa 30% der 15-49 Jährigen sind HIV positiv; damit gehört Eswatini zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Malaria
    Das Malariarisiko in Eswatini ist moderat und beschränkt sich jahreszeitlich auf den Sommer (Regenzeit) der südlichen Hemisphäre mit klimatisch bedingten Zeitschwankungen zwischen Oktober und April. Besonders die nord-östlichen Landesteile Tjaneni, Mhlume und Simunye mit dem Hlane Nationalpark sowie Big Bend sind betroffen.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle ärztliche Vorstellung mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird in den vorgenannten Risikogebieten empfohlen. Zur Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden in Süßwassergewässern sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas zu finden.
    Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Südafrika und Eswatini ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird daher dringend angeraten

    Lassen Sie sich vor einer Reise nach Eswatini durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (s. z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de ).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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