Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 05.09.2017 (Unverändert gültig seit: 05.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Der Hurrikan „Irma“ hat sich zu einem „Major Hurricane“ der höchsten Kategorie 5 mit Winden von mehr als 250 km/h entwickelt und wird ab dem 6. September 2017 die nordöstlichen Karibikinseln und damit auch St. Martin und St. Barthélemy sowie möglicherweise auch Guadeloupe erreichen und überqueren. Es gilt die höchste Alarmstufe und es muss mit starken Stürmen, heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden. Reisende werden gebeten, die Wettervorhersage, stets aktuelle Informationen des Externer Link, öffnet in neuem FensterNational Hurricane Centers und Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt zu beachten und zu befolgen, siehe auch Naturkatastrophen. Wegen extremer Temperaturen einhergehend mit großer Trockenheit besteht derzeit in Südfrankreich und auf Korsika eine erhöhte Gefährdung durch Waldbrände. Diese können sich besonders dann sehr schnell ausbreiten, wenn sie vom Mistral angefacht werden, siehe auch Naturkatastrophen unter Landesspezifische Sicherheitshinweise. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Nach den Angriffen auf Polizeikräfte auf der Avenue des Champs-Élysées in Paris am 20. April und 19. Juni 2017 bleibt die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, sehr angespannt. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge geworden: Anschlag auf das Redaktionsbüro von Charlie Hebdo im Januar 2015, Anschläge in Paris im November 2015 und in Nizza am 14. Juli 2016. Reisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. Weiterhin wird empfohlen, sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen, deren Gratis-App „SAIP“ (Système d`alerte et d’information des populations, in französischer und englischer Sprache für iOS- und Android-Nutzer) und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert zu halten. Der seit November 2015 geltende Ausnahmezustand wurde bis Mitte November 2017 verlängert. In diesem Zusammenhang gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen, darunter u.a. verstärkte Personenkontrollen in der Öffentlichkeit. Es ist mit folgenden Maßnahmen zu rechnen: · Stichprobenkontrollen in den U-Bahnstationen und Bahnhöfen · verstärkte Militärpräsenz an den Bahnhöfen · Polizeipräsenz in den U-Bahnen und auf den Straßen · Zugangskontrollen an den Flughäfen und zum Thalys Daneben finden bis einschließlich 31. Oktober 2017 Kontrollen an den Landesbinnengrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden. Reisende sollten ständig ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen (s. auch unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige). Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr. Bei Flugreisen von und nach Frankreich sollte das Internetangebot der betreffenden Fluggesellschaft auf eventuelle kurzfristige Hinweise zu Verzögerungen oder Annullierungen geprüft werden. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Aktuell gilt landesweit ein erhöhtes Schutzniveau. Naturkatastrophen In den Sommermonaten kommt es in insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten sich über die Medien und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen sie sich aufhalten, fortlaufend informieren und Anweisungen der Behörden befolgen. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen. In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison, im Indischen Ozean von Januar bis April. Reisende nach Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy als auch nach La Réunion und Mayotte werden daher um Beachtung der Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Reisen im Land / Straßenverkehr / Kriminalität Es wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten. Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus der Region Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren, das Fahrzeug verriegelt zu lassen und nicht unbewacht abzustellen. Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen. Autofahrer und Fahrer zwei- und dreirädriger Motorräder, die mehr als 50 ccm haben (auch Touristen), sind in Frankreich ausnahmslos verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen. Alle Kraftfahrzeuge und Krafträder benötigen unabhängig von der Antriebsart für die Zone innerhalb des Stadtautobahnrings von Paris (Umweltzone) vom 15. Januar 2017 an zwingend die Plakette „Crit’Air“, die in Abhängigkeit vom Emissionsniveau des Fahrzeugs in 6 Stufen vergeben wird. Abhängig von der vergebenen Stufe können daneben gesondert ausgewiesene Bereiche innerhalb der Umweltzone für die Einfahrt oder das Parken gesperrt werden. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassene Krafträder dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Die Plakette kann unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://www.certificat-air.gouv.fr online beantragt werden. Eine deutsche Umweltplakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Pariser Umweltzone. Im Straßenverkehr gelten eine Reihe von Sonderregelungen für Fahrverbote und teilweise zeitlich begrenzte Verkehrsbeschränkungen. Nähere Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.bison-fute.equipement.gouv.fr/. Reisen nach Korsika Es besteht die Gefahr von Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf unbewohnte Zweitwohnungen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich nicht gegen ausländische Touristen, sondern gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung - Trésor Public). Da jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen Anschlagsziele darstellen (z.B. Flughäfen) oder die Anschläge sich in der Nähe vielbesuchter Orte ereignen,, kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden. Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte , La Réunion, Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Neu-Kaledonien In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis visumfrei einreisen. Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen (derzeit z.B. Condor von Martinique über Tobago), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende (gemäß § 12 a Absatz 1 Zollverwaltungsgesetz) mitgeführte Barmittel (Bargeld, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU weichen die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat ab. So sind in Deutschland aus einem anderen EU-Mitgliedsland mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000,- € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) lediglich mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. In Frankreich hingegen muss der Betrag mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden. Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro. Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.douane.gouv.fr (nur in Französisch). Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere straftrechtliche Vorschriften vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In Lateinamerika, inklusive der Karibik wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellten. Betroffen sind hiervon auch die französischen Überseegebiete Frz. Guayana, Guadeloupe, Martinique und St. Martin. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Darüber hinaus wird für die Mittelmeerküste und Korsika eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen. In der Rheinebene und im Elsass kann eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein. Dengue Im Spätsommer traten vereinzelt Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich (Region Nizza) auf. Mückenschutzmaßnahmen (Repellentien, langärmlige Kleidung) sind daher empfehlenswert. Bilharziose Auf Korsika wurde in letzter Zeit über einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosoma haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort insbesondere beim Baden im Fluss bzw. Seen oder Teichen derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden. Krankenversicherung Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Übersee-Departements Das Auswärtige Amt empfiehlt vor Reisen in die französischen Übersee-Départements, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Regionenspezifische Impfempfehlungen und Hinweise siehe unten. Durchfallerkrankungen Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten häufiger auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise in die französischen Übersee-Départements wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Französisch Guayana Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Im Juli 2017 ist erstmals seit vielen Jahren wieder Gelbfieber an der Grenze zu Brasilien aufgetreten. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko in den Gebieten der Grenzflüsse Maroni (im Westen) und Oipoque (im Osten). Ein geringes Risiko besteht südlich des Küstenstreifens, malariafrei ist die Küste (Cayenne, Kourou) und die Ile de Diable. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen Chikungunya und Dengue s.u. Martinique Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s. u. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaria Martinique gilt als malariafrei. Chikungunya und Dengue s.u. Guadeloupe Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen vorgeschrieben, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (siehe unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaria Guadeloupe gilt als malariafrei. Chikungunya und Dengue s.u. St. Barthelemy Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaria St. Barthelemy gilt als malariafrei. Chikungunya und Dengue s.u. St. Martin Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (s.u. www.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaria St. Martin gilt als malariafrei. Chikungunya und Dengue s.u. Französisch Polynesien und Neukaledonien Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise (ggf. auch Transit > 12 Std) aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (s.u. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaria Französisch Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei. Chikungunya und Dengue s.u. La Réunion Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaraia La Réunion ist malariafrei. Mayotte Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben. Offiziell wird auch bei einem Transit in einem Gelbfieberendemiegebiet unter 12 Stunden keine Impfung verlangt, es gibt jedoch Hinweise, daß dies nicht durchgängig am Flughafen bekannt ist. Malaria Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die meisten Fälle sind importiert. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe die Mitnahme einer Notfallselbstmedikation sinnvoll. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Dengue-Fieber und Chikungunya in den französischen Übersee-Departements Beide Viruserkrankungen werden von der tagaktiven Aedes-Mücke übertragen. Dengue geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Chikungunya-Fieber verläuft ähnlich und vorrangig z.T. mit langanhaltenden Gelenkschmerzen. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung bei Dengue zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während und nach den Regenzeiten. Für beide Viruserkrankungen gibt es keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden, daher ist Mückenschutz die einzige Vorsorgemaßnahme. Afgrund der verschiedenen, mückengebundenen Infektionsrisiken in den französischen Übersee-Départements wird allen Reisenden empfohlen, • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), • tagsüber (Dengue, Zika!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 05.09.2017 Quellverweis ...