Gabun: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 13.10.2017 (Unverändert gültig seit: 13.10.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Gabun ist ein vergleichsweise sicheres Reiseland. In ganz Gabun, insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (keine Wertgegenstände, kleinere Summen an Bargeld auf mehrere Taschen verteilt mitführen, um keine Gewaltanwendung seitens der Diebe oder Räuber zu provozieren, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuß unterwegs sein). In letzter Zeit häufen sich Handtaschendiebstähle; Reisenden wird dringend empfohlen, bei Autofahrten alle Türen zu verriegeln. Reisen über Land / Straßenverkehr Von Afrika-Durchquerungen auf dem Landweg, vor allem durch die Krisengebiete in der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, besonders aber auch in der Zentralafrikanischen Republik und Südsudan, wird abgeraten. Durch zeitweise geschlossene Grenzen, anhaltende innere Unruhen sowie hohe Kriminalität sind Reisen in diese Länder mit zum Teil sehr hohen Risiken verbunden. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Sammeltaxen Bei Benutzung der in Gabun üblichen Sammeltaxen sollte man Vorsicht walten lassen. Es ist ratsam, nur leere Taxen anzuhalten und mit dem Fahrer einen Tarif für die Alleinfahrt zu vereinbaren. Dabei sollte man auch auf den äußeren Zustand der Fahrzeuge achten, die Mehrzahl der Taxis sind in schlechtem technischem Zustand. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit. Bei Fahrten in einem Sammeltaxi besteht zudem die Gefahr, ausgeraubt zu werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum, das bei den gabunischen Auslandsvertretungen beantragt werden kann. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks. Es dürfen maximal 200.000 F CFA ausgeführt werden, das Geld kann am Flughafen in EUR umgetauscht werden. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist untersagt und sollte daher unterlassen werden. Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen, insbesondere islamischer Religionszugehörigkeit, sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann. Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution stellen Straftatbestände dar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dieser Trugschluss kann u.U. sehr unangenehme Folgen haben. Homosexualität ist in Gabun legal, jedoch ist das Thema in der Öffentlichkeit tabu. Gabun ist eines der wenigen afrikanischen Länder, das die UN-Konvention zur Legalisierung von Homosexualität unterzeichnet hat Eine öffentliche Debatte zu diesem Thema fand bisher nicht statt. Offen vorgetragene Bekenntnisse zur Homosexualität werden von großen Teilen der Bevölkerung nicht verstanden und als Verstoß gegen die guten Sitten gewertet. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei der Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Eine einmalige Impfung gilt bei der Einreise als lebenslanger Nachweis. Gabun gehört zum Gelbfieberendemiegebiet Afrikas. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (4fach-Konjugatimpfstoff) und Tollwut empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, eine Dunkelziffer wird vermutet. Das Virus wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. Im Krankheitsverlauf stehen Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund, in vielen Fällen tritt auch ein Hautausschlag auf. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit seltener Todesfolge auftreten. Eine allgemein verfügbare Impfung oder Chemoprophylaxe existieren nicht. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Malaria Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor. HIV/AIDS Etwa 4% der Bevölkerung im Alter von 15 bis 49 Jahre ist HIV positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Folgende grundlegende Hinweise sollten beachtet werden: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt, und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Cholera-Impfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten)gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- und Reisemediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis(Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Schwimmen und Wassersport in Süßwassergewässern. Aktivitäten mit Süßwasserkontakt sollten daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Meist fehlen auch gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal sowie englischsprachige Mediziner. Ein ausreichender, in Gabun gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reise- bzw. tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de ). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...