Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 19 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten sich der latenten Gefahr bewusst sein und ggf. die Anweisungen des örtlichen Sicherheitspersonals befolgen.

    Kriminalität
    Im Großraum Serrekunda und in der Küstenregion zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder echte oder auch vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.
    Wertsachen wie Uhren, Ringe oder Ketten sollten nicht sichtbar getragen werden, Bargeld und Kreditkarten am besten in Brustbeutel oder Bauchgurt aufbewahrt werden.
    Nach der Einreise sollte nur eine Kopie des Reisepasses mitgeführt und der Reisepass an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
    An einsamen, unbewachten Stränden ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
    Es liegen Hinweise vor, dass es in den Touristengebieten verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten kommt, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen. Reisende sollten diesbezüglich Vorsicht walten lassen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Vertretung ist Dakar auszuwählen.
    Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In Gambia gibt es keine berufskonsularische Auslandsvertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal. Diese verfügt in Gambia über ein Verbindungsbüro in Banjul, welches nicht den gleichen Umfang an konsularischen Dienst-und Hilfeleistungen bieten kann, wie die Botschaft in Dakar. Entscheidungen über Anträge konsularischer Art (Hilfeleistung, Passanträge etc.) trifft ausschließlich die Botschaft in Dakar.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebungen nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht. Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos ohne Licht unterwegs.Es gibt drei Fähren über den Gambia-Fluss bei Banjul. Die zwei Älteren fallen häufig wegen technischer Schäden aus. Die neue Fähre kann nur bei Flut verkehren, da der Hafen noch nicht entsprechend angepasst wurde. Daher müssen längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten eingeplant werden. Für die Weiterreise nach Norden werden daher häufig die längeren Routen, über das Landesinnere, bevorzugt.
    Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau zu beachten.
    Besondere Verhaltenshinweise
    Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Gambia ist grundsätzlich tolerant. Reisende sollten sich dennoch nicht freizügiger kleiden, als die lokale Bevölkerung.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Dalasi (GMD), der außerhalb Gambias nicht konvertierbar ist. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden. Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten. Dies ist illegal, wird inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft. An Bankautomaten kann man in der Regel mit der Kredit- und der Bankkarte Geld erhalten. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert. Dies ist jedoch manchmal mit hohen Gebühren und schlechterem Wechselkurs verbunden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja,

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 500,- Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.

    Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000,- US-$ möglich.

    Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

    Die Einfuhr oder der Besitz von Drogen ist in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren zunehmend streng.

    Einfuhr von PKWs
    Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

    Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.

    Es gibt ein Gesetz zur Umsetzung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Zuletzt wurde die Todesstrafe in Gambia im Sommer 2012 vollstreckt.

    Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

    Die Haftbedingungen entsprechen nicht europäischem Standard.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Gambia ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Deutschland keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber (bislang noch innerhalb der letzten zehn Jahre) ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet, ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten, siehe auch www.who.int.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Meningitis ACWY (ggf. wird von Reisenden der Nachweis der Impfung verlangt) empfohlen; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

    Malaria
    Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen in Gambia. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft Malaria - insbesondere die gefährliche Malaria tropica - bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, besonders während und nach der Regenzeit (Juli-Oktober). Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente/Medikamentenkombinationen (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin und Doxycyclin) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, möglichst langärmelige Hemden)
    • ganztägig (es gibt auch von tagaktiven Mücken übertragene Krankheiten wie Denguefieber - s.u.), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist Menschen, die mit einfachen Lebensbedingungen umgehen müssen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Infektionen vermeiden.
    Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung der Cholera finden sich im entsprechenden Merkblatt Cholera.

    HIV/AIDS
    2014 waren in Gambia etwa 2% der 15 bis 49jährigen HIV infiziert, in den bekannten Risikogruppen können es mehr sein. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Meningokokken-Krankheit
    Während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai gibt es vor allem im Landesinneren Meningitis-Fälle.

    Dengue-Fieber
    Dengue kommt vereinzelt vor, wenn auch die Dunkelziffer höher sein mag durch nicht vorhandene spezifische Labordiagnostik. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden, selten mit Todesfolge, auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser auch im Gambia-Fluss sollte daher vermieden werden.

    Tollwut
    Die Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in Gambia nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Meidung von Tierkontakten oder eine vorherige Schutzimpfung, die bei Langzeitaufenthalten empfohlen wird. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist nicht erhältlich.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist generell eingeschränkt und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen, z. B. nach Autounfällen, aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles sehr eingeschränkt.
    Das Mitbringen von Medikamenten für eine gut ausgestattete Hausapotheke ist erforderlich, insbesondere für Personen, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Medikamentenfälschungen kommen vor. Reisende, die nach Gambia kommen, sollten über einen ausreichenden, auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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