Gehwege sauber halten

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 5 Dezember 2017.

  1. Gehwege sauber halten
    Gerade in der Herbstzeit verwandeln sich Gehwege durch
    herabgefallendes Laub in gefährliche Rutschbahnen. In
    diesen Zusammenhang macht das Rathaus darauf aufmerksam,
    dass die Reinigung der Gehwege in einer eigenen
    Satzung geregelt wird: der "Satzung über die Reinigung,
    öffentlicher Straßen, Wege und Plätze".
    Danach ist für die Reinigung der Gehwege der Eigentümer
    der an sie grenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke
    zuständig. In § 3 der Satzung heißt es: "Innerhalb
    der geschlossenen Ortslagen des Gemeindegebietes sind
    alle Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu reinigen.
    Zu reinigen sind die Gehwege in voller Breite einschließlich
    der Oberflächen der Bordsteine."
    Auch die Räumung der Gehwege bei Schneefall obliegt den
    Anwohnern. Auch hier gelten die Vorschriften der Satzung:
    "In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und
    entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des
    Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
    Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandener Glätte
    sind werktags bis 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9:00
    Uhr des folgenden Tages zu beseitigen."
     

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