Gehwege sauber halten Gerade in der Herbstzeit verwandeln sich Gehwege durch herabgefallendes Laub in gefährliche Rutschbahnen. In diesen Zusammenhang macht das Rathaus darauf aufmerksam, dass die Reinigung der Gehwege in einer eigenen Satzung geregelt wird: der "Satzung über die Reinigung, öffentlicher Straßen, Wege und Plätze". Danach ist für die Reinigung der Gehwege der Eigentümer der an sie grenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke zuständig. In § 3 der Satzung heißt es: "Innerhalb der geschlossenen Ortslagen des Gemeindegebietes sind alle Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Zu reinigen sind die Gehwege in voller Breite einschließlich der Oberflächen der Bordsteine." Auch die Räumung der Gehwege bei Schneefall obliegt den Anwohnern. Auch hier gelten die Vorschriften der Satzung: "In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandener Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen."