Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

Dieses Thema im Forum "Guter Rat" wurde erstellt von Kruemel, 21 April 2009.

  1. Hallo Ihr Lieben,

    eben im Radio gehört...und da hier etliche Neu-Häuslebesitzer sind....

    Neues Urteil zum Thema Wasseranschluss/Umsatzsteuer zurück holen:

    Der Wasseranschluss vom örtlichen Wasserversorger, der ins Haus gelegt wurde, hat einiges gekostet. Jetzt hat man die Chance, sich einen Teil des Geldes zurück zu holen.

    IDer Versorger hat auf die erbrachte Leistungen 16 beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen., dies ist nicht rechtens. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass der Wasseranschluss eine unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Dies bedeutet, dass statt 16 oder 19% Mehrwertsteuer nur 7 % zulässig sind.

    Unter folgender Voraussetzung hat man einen Erstattungsanspruch:
    - Der Anschluss des Hauses an das Wassernetz muss durch das Unternehmen erfolgt sein, das auch das Wasser liefert.

    Die Korrektur veranlasst man nicht über das Finanzamt, ein formloser Antrag an das entsprechende Unternehmen reicht aus...so kann man um die 200 EUR zurück bekommen.

    Hier noch die Links:
    Steuern: Rechtstipp: Umsatzsteuer vom Wasseranschluss wiederholen - business-on.de Kln-Bonn

    Die Urteile:
    Rechtsprechung: V R 61/03
    Rechtsprechung: C-442/05

    Viel Erfolg!!!!
     
  2. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Ja, das war mal eine positive Überraschung. Die Rechung unseres Hausanschlusses war um ~350€ günstiger als der KVA, weil der noch auf 19% ausgestellt war, nun aber nur 7% fällig wurden.
    Unverhofft kommt... eher selten ;)
     
  3. #3 Sir Gixx, 22 April 2009
    Zuletzt bearbeitet: 22 April 2009
    AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Habe heute mal mit den Kreiswerken Grevenbroich in dieser Sache
    mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert.

    Ich sollte Ihr eine Nachricht an Ihre Email-Addy schicken mit Angabe von...

    Rechnungsnummer
    Datum
    Auftragsnummer
    Bankverbindung auf die erstattet werden soll
    Hinweis, dass man die Erstattung wünscht.

    Bearbeitungsdauer ist lt. telefonischer Auskunft 10-14 Tage

    Wer die Email Addy und den Namen der Sachbearbeiterin haben möchte:
    Bitte kurze PN an mich schicken.


    *****************************************************************

    Hier mal als Muster für alle die sich auch an die Kreiswerke Grevenbroich
    wenden wollen/werden:

    Sehr geehrte Frau XXXXXX,

    mit Rechnungsnummer XXX vom TT.MM.JJJJ (Auftragsnummer XXXXXXXX) wurden
    mir für den Wasseranschluss XX % Umsatzsteuer berechnet.

    Da gem. EUGH- und BFH -Urteil (AZ: V R 61/03 und C-442/05) aber nur ein Umsatz-
    steuersatz von 7 % zu leisten gewesen wäre, bitte ich um Erstattung des zuviel
    gezahlten Betrages.

    Die berechnete Umsatzsteuer belief sich auf XXX,XX €.
    Bei einer Umsatzsteuer von 7 % ergibt sich eine bereinigte
    Umsatzsteuer von XXX,XX €.

    Bitte überweisen Sie die Differenz in Höhe von XXX,XX € auf mein Konto
    (Nr.: XXXXXXXXX) bei der Bankinstitut (BLZ: XXX XXX XX).

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter Telefonnummer zur Verfügung.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    ****************************************************************

    Also: Immer ran an die Moneten......:klatscher::klatscher::klatscher:
     
  4. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Hallo GP Bewohner,

    weiß zufällig schon einer von Euch wie das bei uns aussieht? Den Anschlusspreis haben wir ja nicht separat bezahlt sondern das war im Kaufpreis enthalten. Ist da auch was drin??:smiley:
     
  5. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Wenn sich das bei euch einer Einsacken kann, dann ist es der Bauträger, ihr habt (genau wie ich) "ein Stück Haus" gekauft.
    Da ist also nix drin.

    Linus
     
  6. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Schade :-(, ich habe gehofft, dass hier einige mehr davon profitieren...

    Aber da auch der Empfänger des Anschlusses auch der Nutznießer des Wassersanschlusses sein muss, würde selbst eine Kulanzanfrage an den Bauträger wahrscheinlich nichts bringen, da dieser eventl. auch keine Erstattung bekommt.... (wenn ich das richtig gedeutet habe).
     
  7. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    sicher ??????????
     
  8. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Da kann man nicht sicher sein.

    Problematisch wird nur werden, dass der Antrag nicht auf Fam.Lupo gelaufen ist - so gesehen - imme rnoch nicht sicher, aber ich würde wetten, dass es nen Versuch wert ist.
    Kannst ja mal berichten .... :liebanschau:
     
  9. AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Nun ja,

    gekauft habt ihr (da gehe ich einmal von aus) laut Baubeschreibung ein fertiges Haus ohne einzelne Positionen oder Abrechnung nach HOAI, also keine Einzelgewerke. Der Verkäufer (Bauträger) hat mit euch ein Geschäft gemacht, welches durch einen Notarvertrag begleubigt wurde. Dort kannst du schon mal nachsehen ob von "Festpreis" die Rede ist. Also keine schwankungen nach oben, leider aber auch nicht nach unten.
    Der Bauträger ist Auftragsgeber gegenüber allen anderen Gewerken, er haftet für das Risiko des Mehrpreises und hat daher ebenso das Recht auf einen evtl. Minderpreis.
    Die Kreiswerke haben einen Vertrag mit dem Bauträger geschlossen, nicht mit dir.
    Wenn der Bauträger das Geld zurückerstattet bekommt, wird er es mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht mit dem Füllhorn durch den Gillbachpark bringen.

    Also ich würde es mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit ausschließen, das wir vom Bauträger dafür Geld zurückbekommen.

    Linus, wartend auf jemanden, der das Gegenteil schlüssig erklärt.
     
  10. #10 Kruemel, 23 April 2009
    Zuletzt bearbeitet: 23 April 2009
    AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    schaut mal hier:
    ibr-online: Gesamtsuche

    Dort steht, dass das Ganze auch dann mit 7% zu versteuern ist, wenn die Leistung nicht an den Hausbesitzer sondern an den Bauunternehmr/Träger erbracht wurde...dies bedeutet, dass Euer Bauträger eine Erstattung beim Wasserversorger geltend machen kann....
    ich nehme mal an, dass es davon abhängt, wie das vertraglich mit dem Bauträger vereinbart ist.

    Bei uns lief auch alles zu einem Festpreis über den Bauträger...aber die Anschlussleistungen haben wir separat bezahlt, deshalb ist es klar....vielleicht habt ihr es ja auch?

    Aber beim Bauträger nachfragen kostet ja nichts ;-).
     
  11. #11 Sir Gixx, 24 April 2009
    Zuletzt bearbeitet: 24 April 2009
    AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!

    Yess.......heute bereits die berichtigte Rechnung erhalten und der
    Blick aufs Konto erfreut: Rückzahlung ist bereits auf dem Konto
    angekommen....

    :klatscher::diebisch::klatscher:
     

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