Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Südossetien und Abchasien Von Reisen nach Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird dringend abgeraten. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden. Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Reisende sollten sich über die lokalen Medien informiert halten. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in diese Gebiete ist nicht sichergestellt. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet. Bei Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Einreise nach Abchasien bzw. Südossetien stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und Bürgerliche Gleichstellung. Seit dem Krieg 2008 besteht an der Verwaltungsgrenze zu Südossetien eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition. Sicherheit im übrigen Georgien Die Sicherheitslage im übrigen Georgien ist stabil. Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch. Kriminalität Generell ist Georgien ein sicheres Reiseland. Zum Schutz vor Raub und Diebstahl sollten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen angewandt werden wie in jedem anderen Urlaubsland. LGBTI-Personen werden nach georgischem Recht nicht benachteiligt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz von LGBTI in Teilen der georgischen Gesellschaft gering ist. Daher sind auch Übergriffe auf diese Personengruppen nicht auszuschließen. Naturkatastrophen Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; in verschiedener Entfernung von Tiflis kam es in der Region immer wieder zu kleineren Erdbeben mit Werten bis 5,2 auf der Richter-Skala. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards seitens georgischer Fluggesellschaften ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen. Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien, Aserbaidschan und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße“, nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten sich rechtzeitig über die Sicherheitslage im Nordkaukasus informieren, siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation. Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrverhalten erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Von Nachtfahrten außerhalb der Städte wird abgeraten. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 ‰). Führerschein Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der Internationale Führerschein werden anerkannt. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind inzwischen an vielen Orten möglich, Euro können recht problemlos umgetauscht werden. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja, auf dem Luftweg problemlos. Bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz, so dass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird. Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen. Visum/Aufenthaltsgenehmigung Deutsche Staatsangehörige können visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort bis zum einem Jahr aufhalten. Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium/Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so zeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Webseite der Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden. Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld beläuft sich auf 180 GEL bei Überschreiten der legalen Aufenthaltsfrist von bis zu drei Monaten, auf 360 GEL bei Überschreiten von mehr als drei Monaten. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann eine zukünftige Einreise verweigert werden. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL deklariert werden. Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit vorläufigem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien im Herbst 2014 wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren / Zigarillos) und Alkohol (max. 4 Liter). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig fünf oder zwölf Prozent. Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären. Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente. Ausführliche Informationen dazu erteilt das Ministry of Culture and Monument Protection of Georgia. Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren. Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend empfindliche Geldbußen (50 GEL/Tag). Seit März 2018 unterliegen vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z. B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen - inklusive interaktiver Karte - wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar. Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z. T. hohen Strafen - von Gebühren bis zu lebenslänglicher Haft - belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu zwanzigjährige Haft. Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr von narkotischen oder psychotropen Stoffen für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Revenue Service des georgischen Finanzministeriums. Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüber hinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen. Impfschutz Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes Zoster). Bei Kurzzeitaufenthalten wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. Im letzten Jahr wurden vor allem aus Adjarien vermehrt Masernfälle gemeldet. Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern bei Reisen nach Georgien ist für Erwachsene und Kinder empfohlen. HIV/AIDS HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften dringend empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser). Tuberkulose Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca. 112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge. Tollwut Das Tollwutrisiko besteht insbesondere durch streunende Hunde. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis, entspricht oft nicht mitteleuropäischen Vorstellungen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. In Tiflis und Batumi gibt es aber einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Operative Eingriffe und aufschiebbare Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden. Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen. In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur die regelmäßig benötigten Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...