Ghana: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 9 August 2017.

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    Ghana: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 09.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 09.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    In der Provinz Northern Region, Upper West and East, wird die Sicherheitslage durch gelegentliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt. Dadurch kann es auch zu einer Verschlechterung der örtlichen Versorgungslage durch Schließung von Geschäften kommen. Insgesamt hat sich die Lage gebessert, jedoch ist eine baldige Lösung dieser Konflikte nicht zu erwarten. Vor Reisen in diese Regionen sollten daher aktuelle Informationen zur Lage eingeholt werden.

    Bei Reisen in die Grenzregionen und in die Nachbarländer wird dringend empfohlen, die dort geltenden Sicherheitshinweise sorgfältig zu studieren.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Kriminalität
    Ghana ist im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern ein relativ sicheres Reiseland. Gleichwohl besteht die Gefahr, Opfer von Kleinkriminalität und Raubüberfällen mit Waffengewalt zu werden. Es ist daher Vorsicht geboten. Am Flughafen Kotoka, im Geschäftsviertel Osu, in den wohlhabenden Wohnbezirken Cantonments, Labone und Airport Residential Area werden Diebstahls- und Gewaltdelikte vermehrt in den frühen Abendstunden und nachts registriert. Die Opfer werden dabei häufig mit einer Waffe bedroht. Widerstand gegen die Täter erhöht die Gefahr angegriffen und verletzt zu werden. Die Täter nutzen für diese Überfälle und die Flucht zumeist Motorräder.

    Von Überlandfahrten bei Dunkelheit wird wegen der schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnisse (unbeleuchtete und havarierte Fahrzeuge auf den Fahrbahnen) dringend abgeraten. Darüber hinaus besteht in dieser Zeit vor allem in den Regionen Upper West Region, Upper East Region und northern Region die Gefahr von Überfällen auf den Kraftfahrstraßen.

    Hinweis für Selbstfahrer
    Reisende in Ghana werden routinemäßig von Verkehrs- oder Schutzpolizisten angehalten. Sie müssen darauf vorbereitet sein, sich bei diesen Gelegenheiten mit Führerschein, Pass und Aufenthaltsgenehmigung (Visum) auszuweisen.

    Auch im laufenden Straßenverkehr werden Autofahrer regelmäßig angehalten. Da diese Stopps häufig auf Verletzungen der Straßenverkehrsordnung folgen (Telefonieren beim Fahren, fehlender Anschnallgurt, Kehrtwenden trotz Verbot o. ä.), wird allen Selbstfahrern dringend angeraten, sich über die in Ghana geltenden Verkehrsregeln zu informieren und diese stets zu befolgen. So kann unter Umständen manche unangenehme Begegnung mit der Polizei vermieden werden.

    Mögliche Betrugsversuche (Internet-Scamming)
    Einer Kontaktaufnahme über Internet-Kontaktbörsen und soziale Netzwerke durch unbekannte Personen aus Ghana sollte grundsätzlich mit Misstrauen begegnet werden. Sehr häufig handelt es sich hierbei um Betrugsversuche. Häufig werden Liebesbeziehungen oder Heiratsabsichten vorgetäuscht, die nach einer Phase des Vertrauensaufbaus in Geldforderungen münden. Auch bei lukrativen Geschäftsangeboten, Bitten um geschäftliche Einladungen, Erbschaftsankündigungen, Warenmusteranforderungen und Arbeitsplatzangeboten aus Ghana sollten mögliche betrügerische Absichten des Kontakts in Ghana genau geprüft werden.
    Es wird eindringlich davon abgeraten, in Zweifelsfällen selbst nach Ghana zu reisen. Bei persönlichem Kontakt mit Betrügerbanden besteht die konkrete Gefahr körperlicher Übergriffe sowie von Entführungen.
    Die deutsche Botschaft in Accra hat ein Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt zum Thema erstellt.

    Geld-/-Kreditkarten
    Landeswährung ist der Cedi (GHS). Cedis können bei den staatlich zugelassenen FOREX-Büros getauscht werden. Die aktuellen Kurse sind dort zu erfragen. Auch die größeren Hotels sind autorisiert, Geldwechsel vorzunehmen; die Kurse sind jedoch mitunter geringfügig schlechter als bei den FOREX-Büros. Die günstigsten Kurse sind gegen Bargeld zu erzielen, auch Traveller Cheques werden akzeptiert - allerdings zu deutlich schlechteren Kursen.
    Kreditkarten werden nur in größeren Hotels und Restaurants akzeptiert und sollten wegen der Missbrauchsgefahr nur ausnahmsweise benutzt werden.

    Mit einer Bankkarte (Maestro) kann an Geldautomaten z. B. der Stanbic Bank oder GT-Bank Bargeld abgehoben werden. Es empfiehlt sich jedoch grundsätzlich nicht, mit Kreditkarten an Geldautomaten Bargeld zu ziehen Regelmäßig werden Daten sowie PIN der Kreditkarte beim Abhebevorgang mitgelesen, es wird eine Kopie der Kreditkarte angefertigt, die dann missbräuchlich verwendet wird. Für finanzielle Notfälle besteht die Möglichkeit des Geldtransfers über Finanztransaktionsdienstleister wie z.B. "Western Union" (Information innerhalb Deutschlands: 0800 181 1797 (8:00 Uhr bis 23:00 Uhr), außerhalb Deutschlands: +32-(0)2 639 7107 und von jeder deutschen Verkehrsbank, die in der Regel in Bahnhöfen und Flughäfen angesiedelt sind.
    Banknoten werden als 50,- GHS, 20,- GHS, 10,- GHS, 5,- GHS, 2,- GHS und 1,- GHS, Münzen als 1,- GP (Ghana Pesewa), 5,- GP, 10,- GP, 20,- GP, 50,- GP und 1,- GHS ausgegeben.
    Zu Fremdwährungsein- und -ausfuhr siehe „Besondere Zollvorschriften“

    Reisen über Land / Straßenverkehr
    Ghana verfügt über ein wachsendes Netz ausgebauter Überlandstraßen. Dennoch ist stets mit erheblichen Straßenschäden (tiefen Löchern) und unbefestigten Teilabschnitten zu rechnen. Die Unfallgefahr im Straßenverkehr ist sehr hoch. Nachtfahrten über Land sollten wegen des schlechten Straßenzustands und häufig unzureichender Beleuchtung der Straßen und anderer Fahrzeuge vermieden werden.

    In den Städten stehen Taxis zur Verfügung, die entweder als Sammeltaxi oder vom Fahrgast alleine benutzt werden (in diesem Fall ist der Fahrpreis, der erheblich unter deutschem Preisniveau liegt, für vier Plätze zu entrichten). Es gibt keine Taxameter, so dass dringend empfohlen wird, den Preis vorher mit dem Fahrer auszuhandeln. Insbesondere bei Taxifahrten vom Flughafen in die Stadt versuchen Taxifahrer, unerfahrene Besucher des Landes zu übervorteilen. Halten Sie genügend kleine Scheine zum Wechseln bereit. Vereinzelt verlangen Taxifahrer von Ausländern eine Bezahlung des Fahrpreises in Devisen, was grundsätzlich abgelehnt werden sollte.

    Straßennamen werden in Ghana zwar staatlich vergeben, sind aber in der Bevölkerung und auch unter den Taxifahrern kaum bekannt. Zur Orientierung dienen bekannte Gebäude (z.B. National Theater oder die großen Hotels) sowie markante Kreuzungen. Im Gegensatz zu Europa muss der Fahrgast den Weg zum Fahrtziel kennen und den Taxifahrer instruieren. Für erste Fahrten vom Flughafen empfiehlt es sich, die bekannten großen Hotels anzusteuern und sich dann ggf. weiterleiten zu lassen.

    Mietwagen
    Mietwagen sind zumeist in den Hotels erhältlich. Taxis können auch tage- oder stundenweise angemietet werden (ca. 100,- US$ pro Tag). Vorab sollte unbedingt geklärt werden, ob das Benzin im Mietpreis bereits enthalten ist.

    Öffentlicher Nah- und Fernverkehr
    Ein öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist in Ghana vorhanden, jedoch nur mühsam zu durchschauen, da es zwar feste Abfahrtspunkte und Fahrtrouten, aber keine festen Abfahrtszeiten gibt. Überlandfahrten per Bus sollten mit den klimatisierten Bussen der staatlichen Gesellschaft STC oder des privaten Anbieters VIP durchgeführt werden. Das halbstaatliche Unternehmen Metro Mass Transit dehnt sein Angebot mit nicht klimatisierten Bussen in den Ballungsräumen des Landes derzeit aus. Kostengünstige Kleinbusse (Tro-Tros) sind oft technisch nur bedingt straßentauglich und somit extrem unfallgefährdet.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Erforderlich bei Einreise ist neben dem Reisedokument mit Visum auch ein internationaler Impfpass mit Eintrag einer gültigen Gelbfieberimpfung.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige unterliegen der Visumpflicht; für alle Aufenthaltszwecke (Besuch, Arbeit, Freiwilligendienst u.a.) ist die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Ghana in Berlin zuständig.
    Die Visumantragstellung erfolgt in einem ersten Schritt online über einen auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Ghana.
    In einem zweiten Schritt müssen die Gebühren durch Überweisung bezahlt und die vollständigen Antragsunterlagen (einschließlich des Reisepasses) an die Botschaft von Ghana in Berlin per Post oder persönlich übermittelt werden.

    Die Botschaft von Ghana bearbeitet grundsätzlich nur solche Visumanträge, die dort vollständig (Antragsunterlagen einschließlich Original des Reisepasses) eingegangen sind und wenn die Visumgebühren vollständig bezahlt wurden. Ausschlaggebend für die Visumgebühren sind die Angaben, die während der elektronischen Beantragung angezeigt werden. Auf der Website der Botschaft von Ghana finden sich teilweise veraltete oder unvollständige Gebührensätze. Antragsteller erhalten in der Regel keine weitere Nachricht, wenn die Unterlagen in Papierform unvollständig eingereicht wurden oder die Gebühren unvollständig beglichen wurden.

    Für die Dauer der Antragsbearbeitung veranschlagt die Botschaft von Ghana grundsätzlich zehn Arbeitstage. Die Bearbeitungszeit von zehn Arbeitstagen zur Ausstellung eines Visums beginnt aber erst, wenn der vollständige Eingang der Antragsunterlagen in Papierform (einschließlich Original-Reisepass) und der vollständigen Gebühren von der Botschaft von Ghana festgestellt wird. Gleiches gilt für die Bearbeitungszeit von drei Arbeitstagen bei sogenannten „Express-Visa“. Dies ist bei der Terminierung der Antragstellung zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig vor dem Reisetermin um ein Visum zu bemühen.

    Bitte beachten Sie, dass trotz einer von den ghanaischen Vertretungen im Ausland erteilten mehr als zweimonatigen Gültigkeit des Visums dieses bei der Einreise nach Ghana automatisch auf eine Gültigkeit von 60 Tagen beschränkt wird. Eine Verlängerung ist bei Bedarf rechtzeitig beim Immigration Service zu beantragen. Sie benötigen zurzeit hierfür zwei Passfotos, ein ausgefülltes Antragsformular und bezahlen eine Gebühr von GHS 80,- je Verlängerungsmonat.

    Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthalts noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum benötigt. Beides ist in Accra beim Immigration Service nahe des Ako Adjei Interchange (Stadtteil North-Ridge; Tel: +233 302 258249, +233 302 258250) erhältlich. Es empfiehlt sich hierbei eine frühzeitige Planung, da mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen gerechnet werden muss.

    Ein illegaler Aufenthalt (über die Gültigkeit des Visums hinaus) wird mit empfindlicher Geldstrafe sanktioniert. Es erfolgt die Aufnahme in die Visaversagungsdatei, so dass ein neues Visum nur nach Zustimmung des Ghana Immigration Service erteilt werden darf.

    Für die Ausreise aus Ghana muss das ghanaische Visum noch gültig sein.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Einfuhr
    Gegenstände für den persönlichen Gebrauch sowie Gegenstände zum beruflichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Zum eigenen Gebrauch dürfen 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 gr. Tabak sowie 250 ml Eau de Toilette und 60 ml Parfum eingeführt werden. Unbegleitetes Reisegepäck muss direkt bei Ankunft am Flughafen angemeldet werden, um zollfrei eingeführt werden zu können. Aktuelle Listen der Waren, die unter das Importverbot fallen oder eine Importerlaubnis benötigen, sind beim Externer Link, öffnet in neuem FensterGhana Customs, Excise and Preventive Service erhältlich.
    Aktuelle Listen der Zolltarife (Current Tariff Schedules) für Gegenstände, die nicht zollfrei eingeführt werden können, sind ebenfalls in den Büros des CEPS erhältlich.
    Fremdwährungen dürfen in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

    Ausfuhr
    Sollen Fremdwährungen bei Ausreise wieder ausgeführt werden, so muss dies bei Einreise deklariert werden.
    Ghanaische Währung darf nur bis zu einem Betrag von 5,- GHS ausgeführt werden. Exportgenehmigungen sind u.a. für Antiquitäten und Edelmetalle erforderlich. Nähere Auskunft erteilt CEPS.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Es wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafe in Ghana für Drogenbesitz bzw. -konsum, auch bei kleinsten Mengen, bei fünf Jahren Gefängnis liegt. Der Handel mit Drogen wird mit mindestens zehn Jahren Gefängnis bestraft.

    Auch für die Förderung von Prostitution werden Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängt. Das ghanaische Strafrecht sieht für homosexuelle Handlungen ebenfalls bis zu drei Jahren Haft vor.

    Die 1982 eingeführten Beschränkungen beim Fotografieren sind in jüngster Zeit erheblich gelockert worden. Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor nicht, militärische Anlagen, Truppen, Ministerien und öffentliche Gebäude, Züge und Eisenbahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Flugzeuge, Brücken, Stauwerke oder größere Umspannanlagen der Elektrizitätswerke zu fotografieren. Ein striktes Fotografierverbot besteht vor allem im Umkreis des „Castle“ in Accra, dem Amtssitz des Staatsoberhaupts und des Verteidigungsministeriums („Burmacamp“)

    Da auch Personen sich nicht immer gern fotografieren lassen, empfiehlt sich eine vorherige Bitte um Erlaubnis.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Ghana ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet.
    Eine Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter neun Monaten. Siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int.
    Eine einmalig durchgeführte Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise akzeptiert. Das Gesundheitsministerium Ghanas hat zwölf Gelbfieberfälle mit drei Toten seit Ende 2015 bestätigt. Betroffen sind vor allem die Distrikte Tain (Brong-Ahafo Region) und West Gonja (Northern Region).

    Das Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. Polio, Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Während der Trockenzeit (Dezember – April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

    Dengue-Fieber
    Dengue kann landesweit durch tagaktive Mücken übertragen werden (unklare Dunkelziffer). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, s.u.,

    Malaria
    Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko (fast 100 % Malaria tropica durch Plasmodium falciparum) im gesamten Land. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil (z. B. Malarone), Doxycyclin und Mefloquin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

    HIV/AIDS
    Ca. 2% der erwachsenen Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Blutkontakt, z.B. Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v.a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten oft sporadisch auf und betreffen ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen. In Greater Accra ist es 2014 zu einem Choleraausbruch mit mehr als 28.000 Erkrankungen gekommen.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
    Bei relevanter Exposition (z. B. Arbeit in Krankenhäusern, Flüchtlingslagern, u. a.) kann eine Cholera-Schluckimpfung sinnvoll sein.
    Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung der Cholera finden sich im entsprechenden Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.

    Andere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. Volta-See und Volta-Fluss bei Ada, Boti Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich vermieden werden.

    Tollwut
    Wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. 2015 wurden sechs Todesfälle bei Kindern aus dem Universitätskrankenhaus Korle-Bu in Accra gemeldet.. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist im Regelfall nicht erhältlich.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Außerhalb der großen Zentren Kumasi und Accra fehlen vielerorts ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Accra ist zufriedenstellend. Die Stadt ist Sitz einer Regionalärztin des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind überall englisch sprechende Ärzte fast aller Fachrichtungen in den großen Krankenhäusern und im privaten Sektor vorhanden.

    Planbare Operationen sollten in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken, in schweren Fällen das 37, Military Hospital (auch intensivmedizinische Betreuung) und die Herz-Thorax-Chirurgische Abteilung der Universitätsklinik Korle-Bu in Accra (auch intensivmedizinische Betreuung) in Betracht.

    Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Accra haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, z.T. britischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    Touristen, die nach Ghana kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben. Bei Langzeitaufenthalt kann zudem lokal eine Mitgliedschaft beim deutsch geführten WEST AFRICAN RESCUE Ambulanzservice empfehlenswert sein.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: www.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de ).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland nach Ghana, insbes. für längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Die Informationen können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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