Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 21 Juli 2017.

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    Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 21.07.2017
    (Unverändert gültig seit: 21.07.2017)



    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise


    Aktuelle Hinweise


    Am frühen Morgen des 21. Juli 2017 ereignete sich in der Ägäis vor der Südwestküste der Türkei ein Erdbeben der Stärke 6,2. Betroffen sind die Umgebung von Bodrum und die griechische Insel Kos. Es sind Opfer und Sachschäden zu verzeichnen.

    Wegen Schäden am Fährhafen der Stadt Kos wird der gesamte Fährverkehr von bzw. nach Kos derzeit über den Hafen der Stadt Kefalos durchgeführt, die sich im Westen der Insel befindet. Ein Bustransfer zwischen den Häfen von Kos und Kefalos ist eingerichtet.

    Mit vorübergehenden Beeinträchtigungen der Infrastruktur und Verspätungen bei Luft- und Fährverkehr muss weiter gerechnet werden. Reisenden wird empfohlen, sich gegebenenfalls mit ihren Reiseveranstaltern in Verbindung zu setzen sowie den Hinweisen und Empfehlungen der Behörden vor Ort Folge zu leisten.


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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus sollten Reisende gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade an belebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen. Dies gilt ganz besonders für die Metro-Linie vom/zum Flughafen und für die Metro-Stationen im inneren Stadtbereich Athens.
    Reisenden wird dringend empfohlen, zumindest ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) an einem sicheren Ort zu verwahren und bei Spaziergängen und Ausflügen eine Fotokopie als Nachweis der Identität bei sich zu führen.

    Naturkatastrophen
    Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen GeoForschungsZentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Bis auf weiteres gelten Kapitalverkehrskontrollen.
    Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige



    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.
    Bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. Reisenden wird empfohlen sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen zu erkundigen.

    Einreise mit Tieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren sollten die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmel.de beachtet werden

    Aufenthaltserlaubnis
    Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Es sollten keine Verteidigungssprays mitgeführt werden (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.

    Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

    Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.

    Privatpersonen, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten höchstens sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Ein Merkblatt dazu ist auf der Homepage der Deutschen Botschaft Athen eingestellt (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.griechenland.diplo.de).

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.

    Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.

    Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d. h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

    Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

    Angesichts verbreiteter Schleusungskriminalität in der Region wird dringend geraten

    • grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter im Fahrzeug mitzunehmen,
    • bei Mitnahme in Ausnahmefällen vorher zu klären, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen und im Zweifel die Mitnahme abzulehnen,
    • Fahrzeuge stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort abzustellen und gut zu verschließen, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen und
    • vor Ausreise aus Griechenland zu prüfen, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.

    Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.

    Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa

    Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (dieses Delikt zählt zur organisierten Kriminalität) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

    Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:

    Bei der Anreise zu den Fährhäfen
    Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athen sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen kontrolliert werden.
    Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).
    Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.

    Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
    Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
    Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.

    Sollten auf der Fähre durch die Küstenwache unberechtigte Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, erfolgt im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens.

    In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:

    • Kooperation ist besser als Verweigerung;
    • Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
    • In schwierigen Fällen beraten und unterstützen die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
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    Medizinische Hinweise


    Bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten sollten Reisende sich vor Antritt der Reise mit unbedingt benötigten Medikamenten versorgen und diese mitnehmen.

    Impfschutz
    Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen. FSME siehe unten.
    Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen zusätzlich eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningitis C empfohlen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Rahmen von z. B. Schüleraustausch, Studium etc. ist eine Impfung mit einem tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfstoff sinnvoll.

    FSME
    Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Eine Impfung wäre nur bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.

    Krim-Kongo-Fieber
    Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Zecken auf den Menschen übertragbare Krankheit (hämorrhagisches Fieber), die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

    West-Nil-Fieber
    In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufene und von Mücken auf den Menschen übertragene Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen auch zu einer Entzündung des Gehirngewebes (Enzephalitis) führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht.

    Malaria
    In den letzten Jahren sind in Griechenland in den Sommermonaten einige Fälle von autochtoner Malaria tertiana aufgetreten. Malaria wird von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Betroffen waren der südliche Peleponnes und Zentralmakedonien. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht angezeigt. Bei unklarem Fieber sollte die Malaria trotz des sehr seltenen Vorkommens als Ursache von Fieber in Betracht gezogen werden.
    Schutz vor Mückenstichen (Repellentien, langärmlige Kleidung, ggf. Moskitonetz) ist anzuraten.
    Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.

    Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
    Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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