Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 September 2017.

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    Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 05.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 05.09.2017)



    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Redaktionelle Änderungen


    Aktuelle Hinweise


    Der Hurrikan „Irma“ hat sich zu einem „Major Hurricane“ der höchsten Kategorie 5 mit Winden von mehr als 250 km/h entwickelt und wird ab dem 6. September 2017 die nordöstlichen Karibikinseln und damit auch Anguilla, Montserrat und die britischen Jungferninseln sowie zumindest Ausläufer auch die Turks & Caicos Islands erreichen und überqueren.
    Es gilt die höchste Alarmstufe und es muss mit starken Stürmen, heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden. Reisende werden gebeten, die Wettervorhersage, stets aktuelle Informationen des Externer Link, öffnet in neuem FensterNational Hurricane Centers und Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt zu beachten und zu befolgen, siehe auch Naturkatastrophen.

    Nach den jüngsten Terroranschlägen ist in Großbritannien und Nordirland landesweit mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen.
    Reisende werden gebeten, umsichtig zu sein und den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    In Großbritannien hat es in den letzten Monaten einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten gegeben, zuletzt am 3. Juni 2017 auf der London Bridge und in Borough Market in London und am 22. Mai 2017 in Manchester.

    Im Hinblick auf internationalen Terrorismus sowie Terrorgefahren im Zusammenhang mit der Lage in Nordirland („Irish-related terrorism“) haben die britischen Sicherheitsbehörden fünf Warnstufen festgesetzt: (1) Low – attack is unlikely, (2) Moderate – attack is possible but not likely, (3) Substantial – attack is a strong possibility, (4) Severe – attack is highly likely, (5) Critical – attack is expected imminently). Die Warnstufe wird vom Externer Link, öffnet in neuem FensterJoint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5) festgelegt.

    Für Bedrohungslagen wegen internationalem Terrorismus gilt für alle vier Landesteile des Vereinigten Königreichs (England, Wales, Schottland, Nordirland) die Stufe 4, Severe.
    Für Bedrohungslagen wegen Nordirland-bezogenem Terrorismus gilt für England, Wales und Schottland die Stufe 3, Substantial; für Nordirland selbst gilt dagegen die Warnstufe 4, Severe.

    Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.

    Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen erteilt das Home Office unter der Telefonnummer +44 20 7035 4848 sowie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterim Internet.

    Auskunft zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wird über eine Rufnummer des Police Service of Northern Ireland (PSNI) +44 845 600 8000 erteilt. Wählen Sie die o.a. Telefonnummern vom Vereinigten Königreich aus an, ist die in Klammern gesetzte internationale Vorwahl durch eine "0" zu ersetzen. Von Irland aus ist die internationale Vorwahl durch"048" zu ersetzen.

    Naturkatastrophen
    In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende auf die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla in dieser Zeit werden daher um Beachtung der Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Die britische Bevölkerung hat sich im Juni 2016, in einer Volksabstimmung, für den Austritt des Landes aus der Europäischen Union ausgesprochen. Das offizielle Austrittsgesuch reichte die britische Regierung am 29. März 2017 ein. Änderungen in Bezug auf Aufenthaltsbestimmungen, den Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland sowie den dortigen Zahlungsverkehr sind kurzfristig nicht zu erwarten. Großbritannien und Nordirland bleiben solange Mitglied der Europäischen Union, bis der Austritt wirksam wird.

    Straßenverkehr
    Informationen zu Straßenschildern, Fahren in London und juristischen Anforderungen finden Sie in dem detaillierten Leitfaden zum sicheren Fahren im Vereinigten Königreich des britischen Fremdenverkehrsamtes unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterautofahren-im-vereinigten-konigreich


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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

    Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.

    Das britische Innenministerium stellt Externer Link, öffnet in neuem FensterInformationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen in englischer Sprache zur Verfügung:

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands

    Anguilla
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Port of Spain / Trinidad und Tobago)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
    Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    Bermuda
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: New York /USA)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
    Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt!

    Bei Einreise vorzulegende Dokumente:
    1. gültiger Reisepass
    2. Round-Trip Ticket
    3. Hotel- oder Host-Adresse
    4. Immigrations- und Zollformular (werden im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt und sollten vor Ankunft ausgefüllt werden).

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bei Alleinreisenden ist Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich, in der enthalten sein muss, welche Person während des Aufenthaltes für den Minderjährigen verantwortlich ist.

    Auch sollte erklärt werden, dass im Falle einer Repatriierung aus medizinischen oder anderen Notfallgründen die Eltern die Kosten tragen werden. Eine Kontaktadresse in Deutschland und in Bermuda ist anzugeben.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    British Virgin Islands
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Port of Spain / Trinidad und Tobago)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
    Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    Cayman Islands´
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Kingston / Jamaika)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja,

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.

    Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    Montserrat
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Port of Spain / Trinidad und Tobago)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
    Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    St. Helena & Dependencies
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Kapstadt / Südafrika)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nein

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.

    Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Turks & Caicos Islands
    (Konsularisch zuständige deutsche Auslandsvertretung: Kingston / Jamaika)

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.

    Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Anreise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Einfuhr von Haustieren
    Hunde, Katzen und Frettchen können in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, wenn sie einen Mikrochip und einen Heimtierausweis haben und eine gültige Tollwutimpfung nachweisen können. Die genauen Bestimmungen können unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://www.gov.uk/take-pet-abroad/overview nachgelesen werden. Bitte bei Hunden beachten, dass vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.

    Pflanzen und Lebensmittel
    Reisende aus EU-Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen und Lebensmittel, die frei von Symptomen von Schädlingsbefall, Krankheit bzw. Krankheitserregern sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in einem EU Land erzeugt wurden. Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX.
    Weitere Informationen finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.defra.gov.uk/food-farm/food/personal-imports und Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.food.gov.uk/foodindustry/imports /

    Medikamente
    Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge).

    Weitere Informationen finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.homeoffice.gov.uk

    Hinweise für die Zollbestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich finden Sie auf der folgenden Website: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.hmrc.gov.uk. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Waffen
    Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

    Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge.

    Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem verboten: großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition.
    Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.

    Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird - selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.

    Beihilfe zu illegaler Einreise
    Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

    Drogen
    Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

    Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Diese wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dh.gov.uk.

    Medizinische Versorgung
    Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).

    Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.

    Die Kosten in privaten Krankenhäusern sind hoch. Es wird daher empfohlen, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.

    Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

    Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Medizinische Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche

    Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen.

    Frauen sollten für 8 Wochen nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monate durch Kondomgebrauch zu schützen.

    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts

    Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.

    Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.

    Für Kurzreisen empfiehlt sich neben den Standard-Impfungen für Kinder und Erwachsene -siehe Impfkalender der Ständigen Impfkommission STIKO unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de - ein Impfschutz gegen Hepatitis A, für einen einen Langzeitaufenthalt oder für besondere Expositionen auch gegen Hepatitis B und Typhus.

    Chikungunya
    Seit Juni 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf den Britischen Jungferninseln und Anguilla. Für Montserrat sind diese auf Grund der epidemiologischen Lage ebenfalls nicht auszuschließen.

    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Malaria
    Kein Risiko.

    Denguefieber
    Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist diesen karibischen Inseln relativ häufig. Es empfiehlt sich ein Schutz gegen Mückenstiche auch tagsüber (Repellentien).

    HIV/ AIDS und andere venerische Infektionen
    Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/Aids sind wie auch auf anderen Karibikinseln verbreitet.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung folgender Grundregeln:

    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport) ist möglich.

    Tollwut (Rabies)
    Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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