Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 8 Februar 2019.

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    Einschließlich Britische Überseegebiete

    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Allgemeine Reiseinformationen
    Besondere Zollvorschriften
    Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise, Medizinische Versorgung)
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Aktuelle Hinweise


    Großbritannien und Nordirland bleiben solange Mitglied der Europäischen Union, bis der Austritt wirksam wird.
    Nach der Ablehnung des mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommens durch das britische Parlament ist trotz vieler Bemühungen der Verhinderung weiterhin ein harter Brexit am 29. März 2019 möglich, aber auch eine Verschiebung des Austritts oder Nachverhandlungen.
    Sollte es noch zu einer Einigung kommen, werden sich für Reisende voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 keine Änderungen ergeben.
    Für den Fall eines harten Brexits hat die britische Regierung zugesichert, bis zum 31. Dezember 2020 Personalausweise von EU-Bürgern weiterhin als ausreichend für Reisen anzuerkennen. Ab dem 1. Januar 2021 könnte dann ein Reisepass erforderlich und ein Personalausweis nicht mehr ausreichend sein. Die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist derzeit nicht beabsichtigt.
    Verbindliche Informationen zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland können nur die zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland erteilen.
    Für Reisende könnten sich z.B. im Zollwesen weitere Änderungen ergeben, die derzeit noch nicht feststehen. Umfangreiche Informationen und FAQ stellen die britische Regierung, die Europäische Kommission sowie die Bundesregierung zur Verfügung.
    In Deutschland ist für ein vom Bundeskabinett beschlossenes Brexit-Übergangsgesetz das parlamentarische Verfahren eingeleitet worden.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    In Großbritannien wurden einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten verübt, zuletzt am 22. Mai 2017 in Manchester, am 3. Juni 2017 auf der London Bridge und in Borough Market sowie am 15. September 2017 in der U-Bahn-Station Parsons Green in London. Der Vorfall vom 14. August 2018 in Westminster, bei dem ein Pkw drei Menschen verletzte, wird von den Behörden bisher ebenfalls als terroristischer Akt eingestuft.
    Für Bedrohungslagen wegen internationalem Terrorismus gilt für alle vier Landesteile des Vereinigten Königreichs (England, Wales, Schottland, Nordirland) die zweithöchste Stufe 4, Severe.
    Für Bedrohungslagen wegen Nordirland-bezogenem Terrorismus gilt für England, Wales und Schottland die Stufe 3, Substantial; für Nordirland selbst gilt dagegen die Warnstufe 4, Severe. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).
    Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
    Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen erteilt das Home Office unter der Telefonnummer +44 20 7035 4848 sowie unter Terrorism-National-Emergency.
    Auskunft zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wird über eine Rufnummer des Police Service of Northern Ireland (PSNI) +44 845 600 8000 erteilt.

    Kriminalität
    Reisende sollten insbesondere in Großstädten und dort vor allem an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber auch teilweise von Gewaltdelikten besondere Vorsicht walten lassen. Die British Transport Police gibt hilfreiche Tipps gegen Taschendiebe.

    Naturkatastrophen
    In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende auf die Britischen Jungferninseln, die Turks & Caicos Inseln, Montserrat und Anguilla werden in dieser Zeit um Beachtung der Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland gebeten.
    Einige Britische Überseegebiete wie insbesondere St. Helena und Montserrat liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete
    Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt dafür aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
    Für Anguilla, British Virgin Islands und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, British Virgin Islands, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
    Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
    Für Cayman Islands und Turks & Caicos Islands ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
    Für St. Helena & Dependencies ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen.Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
    Es herrscht Linksverkehr. Reisende sollten sicherstellen, dass Scheinwerfer hierfür eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
    Die Promillegrenze beträgt 0,8, in Schottland 0,5.
    Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.
    An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Zeichen haben die Hauptstraßen Vorrang, ggfs. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
    Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
    Gelbe Markierungen am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot, rote Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie absolutes Halte- und Parkverbot.
    Bei Fahrten in den Großraum London müssen größere Fahrzeuge (wie z.B. Wohnmobile, Minibusse oder Pickups) die erforderlichen Emissionsstandards für die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ) erfüllen. Um dies festzustellen, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
    Im Fall eines harten Brexits müssen Autoreisende ab dem 30. März 2019 für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine Grüne Versicherungskarte als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird – auch im Fall eines Brexits zum 29. März 2019 – für kurzfristige Aufenthalte weiterhin anerkannt, siehe auch EU drivers visiting or living in the UK after EU Brexit.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. FAQs für Verbraucher zum geplanten Brexit bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Zu Auswirkungen des Brexits auf das Gesundheitswesen informiert das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland DVKA.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja, mindestens noch bis 31.12.2020

    Personalausweis: Ja, mindestens noch bis 31.12.2020

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

    Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten mit anderem Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.
    Das britische Innenministerium stellt Informationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen in englischer Sprache zur Verfügung.

    Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands

    Anguilla
    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

    Bermuda
    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: -

    Visum
    Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
    Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt!

    Bei Einreise vorzulegende Dokumente:
    1. gültiger Reisepass
    2. Round-Trip Ticket
    3. Hotel- oder Host-Adresse
    4. Immigrations- und Zollformular (werden im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt und sollten vor Ankunft ausgefüllt werden).

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bei Alleinreisenden ist Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich, in der enthalten sein muss, welche Person während des Aufenthaltes für den Minderjährigen verantwortlich ist.

    Auch sollte erklärt werden, dass im Falle einer Repatriierung aus medizinischen oder anderen Notfallgründen die Eltern die Kosten tragen werden. Eine Kontaktadresse in Deutschland und in Bermuda ist anzugeben.

    British Virgin Islands
    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Cayman Islands´
    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja,

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.

    Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Montserrat
    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    St. Helena & Dependencies
    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nein

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: -

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.

    Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Turks & Caicos Islands
    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

    Visum
    Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.

    Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Hinweis für alle Britischen Überseegebiete bei Ein- bzw. Ausreise über die USA
    Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt bis zu einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
    Für den Fall eines harten Brexits am 29. März 2019 werden danach in jedem Fall Zollformalitäten zu beachten sein, die die britische Regierung festzulegen hat. Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Es ist – solange das Vereinigte Königreich noch zur EU gehört - ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
    Die genauen Bestimmungen bietet GOV.UK/take-pet-abroad.
    Bei Hunden ist zu beachten, dass vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.
    Im Falle eines ungeregelten Brexits zum 29. März 2019 muss damit gerechnet werden, dass die Einfuhr von Tieren in das Vereinigte Königreich zunächst neu geregelt werden muss und bis dahin die Mitnahme von Haustieren nicht ohne weiteres möglich sein wird. Reisende werden gebeten, dies ggf. vor Reiseantritt auf GOV.UK/take-pet-abroad zu überprüfen oder sich an die zuständige britische Vertretung vor Reiseantritt zu wenden.

    Pflanzen und Lebensmittel
    Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX. Weitere Informationen bietet GOV.UK/personal-food-plant-and-animal-product-imports.

    Medikamente
    Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge).
    Weitere Informationen bietet GOV.UK/controlled-drugs-licences-fees-and-returns .

    Ausführliche Hinweise für die Zollbestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich bietet GOV-UK/hm-revenue-customs

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Waffen
    Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:

    CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.

    Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.

    Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird - selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.

    Beihilfe zu illegaler Einreise
    Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

    Drogen
    Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Diese wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.

    Medizinische Versorgung
    Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
    Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
    Im Falle eines harten Brexits können sich ab 29. März 2019 Änderungen ergeben, siehe Aktuelle Hinweise. Es muss dann damit gerechnet werden, dass die Inanspruchnahme auf Basis der Europäischen Krankenversicherung (EHIC) nicht mehr möglich ist. Daher wird der Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen, die auch eine Behandlung in privaten Krankenhäusern ermöglicht. Weitere Einzelheiten bietet die Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland und zu möglichen Szenarien beim Brexit.
    Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Medizinische Hinweise für Anguilla, Montserrat, die Britischen Jungferninseln und die Turks & Caicos Inseln

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Anguilla, Montserrat, die Britischen Jungferninseln und die Turks & Caicos Inseln mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.

    Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.

    Für Kurzreisen empfiehlt sich neben den Standard-Impfungen für Kinder und Erwachsene -siehe Impfkalender der Ständigen Impfkommission STIKO unter www.rki.de - ein Impfschutz gegen Hepatitis A, für einen einen Langzeitaufenthalt oder für besondere Expositionen auch gegen Hepatitis B und Typhus.

    Chikungunya
    Seit Juni 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf den Britischen Jungferninseln und Anguilla. Für Montserrat sind diese auf Grund der epidemiologischen Lage ebenfalls nicht auszuschließen.
    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Malaria
    Kein Risiko.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist diesen karibischen Inseln relativ häufig. Es empfiehlt sich ein Schutz gegen Mückenstiche auch tagsüber (Repellentien).

    HIV/ AIDS und andere venerische Infektionen
    Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/Aids sind wie auch auf anderen Karibikinseln verbreitet.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung folgender Grundregeln:

    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport) ist möglich.

    Tollwut (Rabies)
    Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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