Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 19 September 2017.

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    Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 19.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 19.09.2017)



    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise



    Aktuelle Hinweise



    Für Mittwoch, den 20.09.2017 sind im ganzen Land mit Schwerpunkt Guatemala-Stadt Generalstreiks und umfangreiche Demonstrationen angekündigt. Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten und nachdrücklich empfohlen, sich von Demonstrationen und großen Menschenansammlungen fernzuhalten.


    Landesspezifische Sicherheitshinweise



    Kriminalität
    Guatemala verzeichnet im Vergleich zu Deutschland und vielen anderen, auch lateinamerikanischen Ländern, eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala Schauplatz gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen untereinander und mit den staatlichen Sicherheitskräften, aber auch von interfamiliären tödlichen Gewalttaten, bei denen immer wieder Unbeteiligte Opfer werden. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist sehr niedrig.
    Eine gute Vorbereitung und ein angepasstes Verhalten tragen dazu bei, das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden zu verringern.

    Es wird dringend empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets, Reisekrankenversicherung u. ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren. Es ist ratsam, Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, etc.) mitzuführen, um sich ggfs. ausweisen zu können.

    Reisenden wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT (info@inguat.gob.gt, Tel. +502 2421 2810 oder 1500) ihre Reiseroute abklären und ggfs. Sicherheitsbegleitung erbitten. Auch Alleinreisende können sich jederzeit an INGUAT wenden, die in allen größeren touristischen Orten Büros hat und deren Mitarbeiter in der Regel sehr hilfsbereit sind.

    Bei Reisen in das Landesinnere Guatemalas ist Vorsicht geboten Das Risiko beraubt zu werden besteht - wenn auch in geringerem Maße - ebenfalls in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See. Die Vulkane Acatenango, Santa Maria und Agua sind immer wieder Schauplätze krimineller Übergriffe auf Touristen. Es wird empfohlen, bei der Polizeistation in Antigua, Polizeibegleitung für die Besteigung dieser Vulkane anzufordern, bzw. zumindest einen Führer zu nehmen. Lizensierte Führer von INGUAT stehen in der Regel an den Parkeingängen zur Verfügung.

    Auch für sonstige Wanderungen/Trekkingtouren wird dringend empfohlen, diese nicht allein, sondern in Gruppen in Begleitung von seriösen Agenturen oder Reiseführern zu unternehmen.

    Drogenkonsum ist in Guatemala kein Kavaliersdelikt. Dieses Delikt wird von der Polizei konsequent verfolgt.

    Landesweit kommt es zu Kredit-/EC-Kartenbetrug und Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln. Beim Bezahlen sollte die Kreditkarte nur vor den Augen des Inhabers benutzt werden. Es wird zudem empfohlen, regelmäßig die Kontobewegungen zu überprüfen. Im Betrugsfall ist eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei angebracht. Den Kreditkarteninstituten ist eine entsprechende Anzeige vorzulegen.

    Da Waffen weit verbreitet sind, sollte bei einem Überfall kein Widerstand geleistet werden. Die geforderten Gegenstände (Handys, Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) sollten zügig und ruhig herausgegeben werden. Ratsam ist es, stets einen kleineren Geldbetrag in einer getrennten Geldbörse und evtl. ein zweites Mobiltelefon mit sich zu führen.

    Das guatemaltekische Justizsystem befindet sich in einem desolaten Zustand. Im Falle einer Strafverfolgung oder zivilrechtlicher Streitigkeiten ist ein rechtsstaatliches Verfahren nicht immer zu erwarten.
    Willkürliche Maßnahmen durch Sicherheitskräfte sind möglich und können sich auch gegen Ausländer richten.

    Guatemala-Stadt
    Von der Benutzung der roten Stadtbusse wird dringend abgeraten. Die Benutzung der grünen Stadtbusse („Transmetro“) und der blauen Busse („Transurbano“) gilt als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden immer wieder Überfälle verübt. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt, auch im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva“, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.
    Gewisse Zonen der Hauptstadt, die allerdings von Touristen kaum besucht werden, sollten ganz, einsame Straßen und unbelebte Gegenden auch tagsüber, aber besonders nachts, gemieden werden.

    Reisen über Land
    Es wird von nächtlichen Reisen, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken auf jeden Fall abgeraten. Dies nicht nur aus Gründen der Kriminalität sondern vielmehr auch aufgrund erhöhter Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.
    Die Ausschilderung ist schlecht; daher wird bei Fahrten am Tag die Nutzung eines guten Navigationssystems (z.B. WAZE) empfohlen. Vorsicht bei Umleitungen, da WAZE nicht zwischen unsicheren und sicheren Fahrtrouten unterscheidet.

    Alleinreisen sollten allgemein auf ein Mindestmaß beschränkt und - sofern möglich - der Kontakt zu anderen Reisenden (z. B. organisierte Gruppenreisen, Reisen mit Reiseleitung/ -begleitung) gesucht werden.

    Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel bewaffneter Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und sollten wegen beträchtlicher Unfallgefahr nicht benutzt werden. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten. Reisende sollten stets auf das Gepäck achten und es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen lassen.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Reisende nach Guatemala in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Des Weiteren besteht die Gefahr von Vulkanausbrüchen. Der im Osten El Salvadors bei San Miguel gelegene Vulkan Chaparrastique ist nach vermehrtem Ascheausstoß im Dezember 2013 weiterhin leicht aktiv.

    Guatemala liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam.

    Durch Erdbeben und Vulkanausbrüche kann es immer wieder zu Straßensperren und Einschränkungen im Flugverkehr kommen. Anordnungen der lokalen Behörden ist stets Folge zu leisten. Weitere Hinweise erteilt das Externer Link, öffnet in neuem Fensterguatemaltekische seismologische Institut.

    Starke Regenfälle können neben Überschwemmungen zu Erdrutschen führen, die die Straßen mehrere Stunden unpassierbar machen. Besondere Gefahr besteht bei Wohngebieten in Tallagen, die von Bergen umgeben sind, sogenannter Barrancos. Dort kann es wegen gravierendender Infrastrukturmängel aufgrund unkontrollierter Bebauung zu Erdrutschen kommen. Es wird empfohlen, sich im spanischsprachigen Portal von Externer Link, öffnet in neuem FensterCONRED (Katastrophen- u. Zivilschutzbehörde) über Verhaltensmaßnahmen und gefährdete Orte zu informieren.

    Sonstige Hinweise
    Im Rahmen von Demonstrationen kommt es gelegentlich – auch auf dem Land – zu Straßenblockaden.

    Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Geld / Kreditkarten
    Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit Kreditkarten (PIN-erforderlich, nicht Maestro oder Cirrus) an den meisten Geldautomaten abgehoben werden.

    Mietwagen
    Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige schwierig. Hilfreich sind funktionierende Navigationssysteme (z.B. WAZE). Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!

    Taxis
    Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten gemieden werden. In der Hauptstadt sollten nach Möglichkeit die gelben oder grünen „Funktaxis“ (Taxi Amarillo, Taxi Verde), die nur über Telefon angefordert werden können, genutzt werden.

    Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis“ an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich bspw. auch im Flughafen der Hauptstadt.

    Unterkunft
    Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen.

    Verhalten bei Unfällen
    Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen. Eigene Vorsorge wie eine gültige und ausreichende Auslandsreisekrankenversicherung ist daher wichtig. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. Fahren Sie besser weiter und informieren die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visumfreier Aufenthalt in Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

    Reisen über die USA
    Für Reisen über die USA sind die Externer Link, öffnet in neuem FensterEinreisebestimmungen für die USA zu beachten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die gualtematekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.

    Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Impfschutz
    Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem 1. Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte > 12 Stunden in einem Gelbfiebergebiet.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Guatemala.
    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.
    Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum ca. 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.500 m Höhe insbesondere im Department Zacapa im Grenzgebiet zu Honduras.

    Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen
    • ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztägig (Dengue und Chikungunya, Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    Leishmaniasis
    Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o).

    Leptospirose
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

    HIV / AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

    Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

    Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

    Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Guatemala durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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