Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Aktuelle Hinweise Am 10. März 2019 sollen in Guinea-Bissau Parlamentswahlen stattfinden, später im Jahr folgen Präsidentschaftswahlen. Vor, während und nach den Wahlen kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können. Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, größere Menschenansammlungen zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten. Landesspezifische Sicherheitshinweise Innenpolitische Lage Guinea-Bissau zählt zu den ärmsten Ländern der Welt. Nach dem Bürgerkrieg in den Jahren 1997/1998 und nachfolgenden instabilen Regierungen befindet sich das Land noch immer in der Konsolidierungsphase. Wegen der schwierigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Kundgebungen, die auch in gewalttätige Proteste umschlagen können. Reisenden insbesondere in Bissau wird empfohlen, vorsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Kriminalität In der Hauptstadt Bissau kommt es in Folge von Armutskriminalität öfters zu Fällen von Straßenkriminalität, insbesondere Taschendiebstahl und Autoaufbrüche, seltener Raubüberfälle und Einbrüche. Im Rest des Landes ist die Kriminalitätsrate deutlich niedriger. Zur eigenen Sicherheit sollten stets nur geringe Bargeldbeträge und möglichst keine Wertgegenstände sichtbar am Körper mitgeführt werden. Zudem ist es ratsam, vor allem bei Dunkelheit menschenleere oder verarmte Gegenden zu meiden. In Guinea-Bissau sind auch Aktivitäten von organisierter Kriminalität (illegaler Drogenhandel) erkennbar. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Zuständige Auslandsvertretung Die deutsche Botschaft in Dakar verfügt in Guinea-Bissau über ein Verbindungsbüro, welches nicht den gleichen Umfang an konsularischen Dienst-und Hilfeleistungen bieten kann, wie die Botschaft. Entscheidungen über Anträge konsularischer Art (Hilfeleistung, Passanträge etc.) trifft ausschließlich die Botschaft in Dakar. Deutschen in Guinea-Bissau wird empfohlen, telefonischen Kontakt mit dem Verbindungsbüro der deutschen Botschaft in Bissau zu halten und sich über die aktuelle Sicherheitslage regelmäßig zu informieren. Infrastruktur/Straßenverkehr Die Infrastruktur, insbesondere das Straßensystem in der Hauptstadt, ist insgesamt wenig entwickelt. Die zahlreichen Pisten und nicht befestigten Landstraßen im Landesinneren sind insbesondere in der Regenzeit von Mai bis November nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Es stehen Taxis für lokale Fahrten und Kleinbusse für Überlandfahrten zur Verfügung. Eine regelmäßige Strom- und Wasserversorgung ist nicht garantiert. Die Müllabfuhr funktioniert in der Hauptstadt nur gebietsweise. Das touristische Potential, insbesondere der Bijagos-Inseln, wird aufgrund eingeschränkter Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit des Fährverkehrs kaum genutzt. Ein Charterflug zu einigen sehenswerten Inseln (einsame Strände, Sportfischerei) ist jedoch möglich, die Kosten dafür sind allerdings relativ hoch. Nach Aussagen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen ist Guinea-Bissau seit Ende Dezember 2011 von Anti-Personen-Minen weitgehend geräumt. Dies gelte auch für die Hauptstadt Bissau, während in den nördlichen Landesgebieten (Grenzregion zur Casamance/Senegal) und Teilen des Südens nach wie vor Minengefahr bestehe. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der CFA Franc (XOF). Kreditkarten werden nur größeren Hotels akzeptiert, es empfiehtl sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Guinea-Bissau. Dieses Visum ist bei der guinea-bissauischen Botschaft in Brüssel oder Berlin zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist ein entsprechendes Visum an der Grenze erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft beantragt werden. Die Beantragung eines 360-Tage-Visums bei der Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel ist möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen. Impfschutz Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int. Abweichend von der offiziellen WHO-Regelung kann bei Einreise ein Impfnachweis verlangt werden, der nicht älter als 10 Jahre ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (z. B. aktuelle Ausbrüche) auch gegen Hepatitis B, Tollwut (Rabies -Immunglobulin ist im Land nicht erhältlich), Typhus und Meningokokken ACWY empfohlen. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (nahezu 100 % der Fälle in Guinea-Bissau) bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (s. unten) ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In wenigen Fällen können insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auftreten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmaßnahmen (s.o.). Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Guinea-Bissau mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - Körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - tagsüber (Dengue-Fieber, Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. HIV / AIDS HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar. Es sind schätzungsweise 3% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. In Guinea-Bissau kommt eine sehr aggressive Variante des HIV-1-Virus vor, die zu schnellem Krankheitsverlauf führt. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera tritt immer wieder in Epidemien, aber auch jedes Jahr sporadisch mit geringeren Fallzahlen auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera. Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Ebola In Guinea-Bissau wurde nie ein Ebolafall registriert. Ganz Westafrika ist nach der Epidemie (2013-2016) derzeit frei von Ebolainfektionen. Ein erneutes Auftreten kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, sich von sichtbar Kranken fernzuhalten. Eine Orientierungshilfe bietet das Merkblatt Maßnahmen bei Verdacht auf Ebolafieber. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässernim gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Meningokokken-Krankheit Die Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) tritt sporadisch über das ganze Jahr verteilt auf, insgesamt aber seltener als in den Nachbarländern. Bei Indikation steht ein gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Tollwut Wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung mit Immunglobulinen nach Biss oder Kontakt ist im Land nicht erhältlich. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist sehr eingeschränkt und mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Für den Notfall kommen sehr wenige Einrichtungen in Guinea-Bissau in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist sehr beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea-Bissau durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...