Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 22.09.2017 (Unverändert gültig seit: 22.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise In der Region Boké-Kamsar im Landesinneren gibt es anhaltende Spannungen, die sich allerdings nicht gegen Ausländer richten. Gewaltsame Konflikte zwischen verschiedenen Familienclans oder ethnischen Gruppen können jederzeit auftreten. Reisenden wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein und Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu meiden. Aufgrund der für den Großteil der Bevölkerung sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage gibt es in Conakry, aber auch im Landesinneren, immer wieder Akte des Vandalismus und Straßenblockaden. Auch bandenmäßige Gewaltkriminalität ist zunehmend verbreitet; nachts werden häufig Überfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte verübt. Die Anzahl gemeldeter Raubmorde, teilweise durch bewaffnete Täter in Uniformen, hat zugenommen. Die Sicherheitskräfte versuchen diese schwere Kriminalität ihrerseits mit Einsatz von Feuerwaffen einzudämmen, wodurch die Gefahr steigt, von verirrten Kugeln getroffen zu werden. Es wird zu besonderer Vorsicht beim Besuch der folgenden Stadtteile Conakrys geraten: Bambeto, Hamdallaye, Matoto, Cosa, Koloma, Simbaya, Wanidara. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels. Reisen über Land / Straßenverkehr Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - Visum Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Kinder/Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Autorisation Parentale“ bei sich führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig, sie sind bei Einreise zu deklarieren. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Die Ausfuhr von guineischer Währung ist verboten. Auszuführende Waren zu kommerziellen Zwecken sind vorab bei der zentralen Zolldirektion zu deklarieren Weitergehende Informationen sind der folgenden Seite zu entnehmen: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.douanesguinee.gov.gn/. Es wird darauf hingewiesen, dass Waren zu privaten Zwecken (so auch Souvenirs) vor Abflug am Schalter des Zolls am Flughafen zu deklarieren sind. Hierbei ist die Kaufquittung der erworbenen Waren zu präsentieren. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von fünf bis zehn Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben für alle Reisenden, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen, ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch häufig nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden unabhängig der Herkunft verlangt. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung vorgeschrieben ist. In den vergangenen Jahren wurden zwischen 10-20 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt, meist aus dem Grenzgebiet zur Elfenbeinküste. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken ACWY und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Aedes (Stegomyia) aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmaßnahmen (s. u.). Malaria Es besteht ein hohes ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht immunen Menschen in der Regel tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Mefloquin und Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - Körper bedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - tagsüber (Dengue, s.o.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria), - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen. Ebola Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt. Von Dezember 2013 bis April 2016 sind in Guinea im ganzen Land mehr als 3800 Ebola(verdachts)fälle aufgetreten. Nähere Informationen zur Ebolainfektion finden Sie unter unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin HIV/AIDS 2010 waren in Guinea 1,6 % der 15 - 49-Jährigen HIV-infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit hunderten bis mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. 2012 auch in der Hauptstadt Conakry. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Eine Choleraschutzimpfung steht zur Verfügung. Bei größeren Epidemien oder besonderer beruflicher Exposition kann diese Impfung vor Ausreise sinnvoll sein. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen Lassa-Fieber In Waldguinea, kommen immer wieder Lassa-Fieber-Infektionen vor. Pro Jahr werden ca. 10 Fälle erfasst, wobei von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen wird. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Nagerurin (Feldmäuse) kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten. Siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch Deutsch. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur zwei Privatkliniken in Betracht, die auch begrenzt intensivmedizinische Behandlungen gewährleisten können. Eine Privatklinik unterhält auch einen Ambulanzdienst, auf den bei Unfällen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden kann. Das Mitbringen von Medikamenten ist für Personen zu empfehlen, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Touristen und sonstige Reisende, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: · zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; · auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; · immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; · trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...