Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 26.09.2017 (Unverändert gültig seit: 26.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Derzeit kommt es wieder vermehrt zu politischen Protesten und Streiks, die in Port-au-Prince, aber auch anderen Landesteilen mit illegalen Straßenblockaden und gewalttätigen Demonstrationen einhergehen können. Reisenden wird wegen des grundsätzlich vorhandenen Gewaltpotentials empfohlen, solche Menschenansammlungen unbedingt zu meiden, bei Straßensperren zunächst in die entgegengesetzte Richtung zurückzufahren und nicht in unmittelbarer Nähe auf das Ende der Blockade zu warten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen nach Haiti wird abgeraten. Reisenden, die sich bereits in Haiti aufhalten, wird zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten, um Kriminalitäts- und Verkehrsunfallrisiken zu vermeiden. Es wird empfohlen, die lokale Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen, sowie jede Art von Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden. Kriminalität Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist hoch, liegt aber noch unter dem vergleichbarer anderer Staaten der Karibik. Vor allem in den beiden Großstädten Port-au-Prince und Cap-Haitien sind Ausländer bevorzugte Opfer und werden teils gezielt ausgeraubt, z. B. nach der Erledigung von Bankgeschäften oder nach der Einreise am Flughafen. Am Flughafen sollten sich Reisende von einer Person ihres Vertrauens abholen lassen. Daher wird Individualreisenden zu besonderer Vorsicht geraten. Bei einem Überfall sollten sie keine Gegenwehr leisten, um eine Gewalteskalation zu vermeiden. Haiti hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Tourismussektor wieder zu beleben. Dazu gehören gut organisierte Gruppenreisen, die den sicherheitsrelevanten Gegebenheiten so gut wie möglich Rechnung tragen. Die Teilnehmer werden bereits am Flughafen empfangen und während des gesamten Aufenthalts in Haiti begleitet, teilweise auch von Sicherheitskräften. Reisende, die an einer solchen Gruppenreise teilnehmen, müssen damit rechnen, dass wichtige Ausfallstraßen zu den Hotels an den Stränden des Landes kurzfristig durch gewalttätige Demonstranten blockiert werden und die Reise daher nicht wie geplant stattfinden kann. Individualreisenden wird von einem Aufenthalt in den folgenden Stadtvierteln der Hauptstadt Port-au-Prince dringend abgeraten: Cité Soleil, Martissant, Carrefour, Bel Air, Cíté Militaire und Jean-Marie Vincent. Bei der Ein- und Ausreise über die offiziellen Grenzübergänge zwischen der Dominikanischen Republik und Haiti muss mit stundenlangen Wartezeiten und unangekündigten Schließungen der Grenze sowie mit unangekündigten Demonstrationen auf beiden Seiten der Grenze gerechnet werden. Der illegale Grenzübertritt ist strafbar und lebensgefährlich. Bei Überlandfahrten ist besondere Vorsicht geboten. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren und die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Aufgrund des erneuten Ausbruchs der Cholera nach Hurrikan „Matthew“ sollten Reisende unbedingt den Abschnitt „Medizinische Hinweise“ dieser Reise- und Sicherheitshinweise beachten. Aufgrund der seismischen Gegebenheiten besteht für Haiti zudem ein erhöhtes Erdbebenrisiko. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam. Piraterie Reisende auf privaten Jachten sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe entlang der haitianischen Küste und in Grenzgewässern mit Jamaica sporadisch vorkommen. Die entsprechenden Gewässer sollten daher gemieden oder zumindest entsprechende Maßnahmen ergriffen werden (sichere Ankerplätze, Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur eingeschränkt funktionsfähig. Sie können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Die medizinische Notfallversorgung (z. B. Ambulanzdienste, Intensivstationen) ist ebenfalls nicht flächendeckend gewährleistet. Die amerikanische Organisation HERO bietet einen innerhaitianischen Rettungsdienst auf US-amerikanischem Niveau an, inklusive inländischem Lufttransport. HERO übernimmt auch eine Koordination mit internationalen Flugrettungsdiensten, sofern dies erforderlich sein sollte. Informationen und Preise für die Mitgliedschaft unter www.heroclientrescue.com. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich empfohlen, sich unabhängig von Aufenthaltszweck und –dauer in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Reisen über Land, Infrastruktur Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt. Wer Haiti bereist, sollte im Hotel oder bei Bekannten, zur Not auch bei der Botschaft, Hinweise zu Reiseroute-/-dauer hinterlassen. Statt Warndreiecken verwendet man in Haiti grüne Zweige, die in einigem Abstand vor einem Pannenfahrzeug auf der Straße liegen und zur Vorsicht mahnen. Es kommt immer wieder zu lokal begrenzten, spontanen Straßenblockaden aus den unterschiedlichsten Motiven. Diese halten in der Regel ein paar Stunden an, bevor sie von der Polizei geräumt werden. Ausweichrouten gibt es in den seltensten Fällen, Reisende sollten mit Geduld abwarten oder notfalls umkehren. Bei Verlassen der Unterkunft oder des Fahrzeuges sollten Wertsachen sicher verwahrt werden. Es empfiehlt sich, z.B. größere Bargeldbeträge etc. an einem sicheren Ort zurückzulassen. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.). Das Mitführen von Kopien reicht meist aus. Sprachen Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch oder Spanisch, sind für Reisen nach Haiti unabdingbar. Mehr als 80% der haitianischen Bevölkerung spricht jedoch ausschließlich die Landessprache Kreolisch (Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen). Zahlungsmittel Vorherrschendes Zahlungsmittel ist Bargeld, das überwiegend gegen US-Dollar in bar bei Banken, privaten Wechselstuben, Supermärkten und in kleineren Mengen auch auf offener Straße (Vorsicht!) getauscht werden kann. Preisangaben erfolgen zum Teil nicht in der Landeswährung Gourdes, sondern in Dollar, wobei meistens die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1,- haitianischer Dollar = 5,- Gourdes). US-Dollar sollten in ausreichender Menge und ausgewogener Stückelung mitgebracht werden. Euro werden nur in wenigen Supermärkten und oft nur in kleinerer Stückelung getauscht. Geldautomaten sind in der Hauptstadt und in einigen Provinzstädten vorhanden (nur für internationale Kreditkarten mit PIN), funktionieren aber nicht zuverlässig und sind oft Ziel für Raubüberfälle. Es wird daher empfohlen, die Geldautomaten an den bewachten Supermärkten zu nutzen. Internationale Kreditkarten werden in den größeren Hotels, Restaurants und in den großen Supermärkten der Hauptstadt akzeptiert. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten visumsfrei nach Haiti einreisen. Bei Ankunft müssen ein Einreiseformular und eine Zolldeklaration ausgefüllt werden. Das Einreiseformular muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Ein Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss vorliegen. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden. Touristen und Geschäftsreisende müssen bei Einreise eine Tourismussteuer in Höhe von 10,- US-$ zahlen. Diese Steuer kann alternativ auch in Euro (10,- €) oder kanadische Dollar (10,- CA$) bezahlt werden. Es ist empfehlenswert, den Betrag passend bereitzuhalten. Ausreise Bei Ausreise werden Steuern/Gebühren erhoben. Diese sind bei den internationalen Fluglinien im Ticketpreise integriert. Bei kleineren Fluglinien (z. B. nach Santo Domingo) kann es jedoch sein, dass die Steuer am Flughafen bar in US-Dollar bezahlt werden muss. Bei Flugreisen beträgt sie bis zu 55,-USD. Auf dem Landweg ist ebenfalls eine Steuer an der Grenze zu zahlen (zuletzt 23,-USD plus 100,-Gourdes). Bei den regelmäßigen zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik verkehrenden Buslinien wird sie ebenfalls mit dem Fahrschein bezahlt. Bei individueller Anreise sollte jedoch Vorsorge getroffen werden und ausreichend Bargeld in USD und haitianischen Gourdes vorhanden sein. Haiti gehört zu den Ländern, die bis auf weiteres präventiv Einreiseverbote oder -beschränkungen für Reisende aus Ländern verhängt haben, die von der Ebola-Epidemie betroffen sind. Diese gelten auch dann, wenn der/die Reisende nicht direkt aus einem Ebola-Land einreist (Inkubationszeit usw.). Reisende werden gebeten, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden des Ziellandes über eventuelle Einreisebeschränkungen/-verbote zu informieren. Zusätzliche Informationen können auch über die folgenden Links bezogen werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int/csr/disease/ebola/en Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de/Ebola Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Allerdings liegt dem Parlament derzeit ein Gesetzentwurf vor, der homosexuelle Ehen ausdrücklich untersagen würde und die Befürwortung dieser Ehen unter Strafe stellen würde. Ob und wann dieser Entwurf verabschiedet werden wird ist derzeit offen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Cholera-Ausbruch Durch den Wirbelsturm Matthew, Anfang Oktober 2016, ist in Haiti die Cholera erneut ausgebrochen. Die aktuellen Fallzahlen steigen. Die Situation wird durch das defizitäre Gesundheitssystem noch aggraviert. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil, der an Cholera infizierten Menschen, erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden, klinischen Verlauf. (Vgl. Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die Cholera und die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden (s.u.). Eine Cholera-Impfung ist verfügbar. Die Indikation für eine Impfung sollte abhängig vom individuellen Risikoprofil vor Einreise mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden. Eine relevante Exposition ist z.B. eine geplante Tätigkeit in Krankenhäusern und Flüchtlingslagern oder bei offensichtlich zu erwartenden Lebensumständen ohne sichere Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung. Einige Grundregeln zur Hygiene vor Ort: - Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. - Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. - Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. - Fliegen unbedingt von Verpflegung fern halten. - Hände so oft wie möglich mit Seife waschen, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion. Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Typhus, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Cholera (s. u.) empfohlen. Leptospirose Ganzjährig, jetzt durch die Auswirkungen des Hurrikans Matthew, vom Oktober 2016, verstärkt, kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erfolgen. Malaria Ganzjährig geringes Risiko im ganzen Land unter 600m, auch in den Städten. Minimales Risiko in Port-au-Prince. Erreger ausschließlich p. falciparum. Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein. Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.). Denguefieber Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Karibik auch, inzwischen bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in Haiti. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - Insektenschutzmittel tagsüber (Dengue, Zika), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV / AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Medizinische Versorgung Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in der Hauptstadt und insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...