Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 1 September 2017.

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    Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 01.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 31.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    Hongkong wird regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Haupttaifunsaison ist von Juni bis Oktober. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, sich über die Wetterlage vor Ort z.B. des Externer Link, öffnet in neuem FensterHongkonger Wetterdienstes zu informieren und die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Im Notfall steht unter +85225081234 eine Hotline für Touristen zur Verfügung.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Kriminalität
    Hongkong ist ein für alle Reisenden, bei normalem Verhalten sogar unabhängig von der Tageszeit, in der Regel sicherer Ort. Vorsicht ist jedoch immer angebracht, gerade im Nachtleben. In der Vergangenheit ist die Verwendung sogenannter K.O.-Tropfen mit bei einzelnen Touristen weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben beobachtet worden.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige



    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Es wird ausdrücklich empfohlen, dass Reisedokumente nach Beendigung der Reise weitere sechs Monate gültig sind, da bei Weiterreise über Hongkong in andere Länder Südostasiens andere Anforderungen gelten. So muss beispielsweise bei einer Reise über Hongkong in die Philippinen der Reisepass weitere sechs Monate nach Beendigung der Reise gültig sein. Ist dies nicht der Fall, verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme und der Reisende ist zur Umkehr gezwungen. Bitte überprüfen Sie daher vor Antritt einer Reise, die von Hongkong aus in ein weiteres südostasiatisches Land führt, stets auch die Einreisevorschriften des jeweiligen Ziellandes.

    Für ausschließlich nach Hongkong Reisende ist eine einmonatige Gültigkeit des Reisepasses über das Reiseende hinaus ausreichend. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt in Hongkong muss der Reisepass somit für zwei Wochen plus einen Monat gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z. B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.

    Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten (Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immd.gov.hk). Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.

    Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.

    Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen kann. Man darf während des Aufenthalts in Hongkong nur bis zu drei Monate einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.

    Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Einfuhrbeschränkungen für Devisen bestehen nicht.

    Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:
    - 1 Liter Alkohol
    - 19 Zigaretten oder 1 Zigarre oder 25 Gramm Zigarren oder Tabak

    Weitere Informationen bietet die offizielle Externer Link, öffnet in neuem FensterHomepage der Hongkonger Zollbehörde.

    Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.

    In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
    In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.

    Nacktbaden sowie Sonnenbaden 'oben ohne' an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt.

    Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.
    Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz oder die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen („taser“ ) in Hong Kong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HK$ bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.



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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle Hinweise
    Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus (MERS-CoV)

    MERS-CoV ist jetzt erstmals in China (Kanton) aufgetreten – bisher nur ein Fall.
    Seit Sommer 2012 kommt diese schwere Atemwegs-Lungenerkrankung im Nahen Osten (z.B. Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar) vor.
    Durch einen Reisenden wurde sie nach Korea eingeschleppt und hat dort einige Infektionen ausgelöst, zahlreiche Menschen wurden in (freiwillige) Quarantäne genommen. Einer dieser Quarantäne-Patienten hat allerdings schon nach zwei Tagen Korea verlassen, ist per Flugzeug nach Hongkong ausgereist und dann weiter per Bus nach Huizhou (Provinz Kanton) über Shenzhen. Der Patient wird medizinisch behandelt, mehr als 30 Menschen wurden in Quarantäne genommen, weitere Infektionen wurden nicht berichtet.
    Auf den Internetseiten des Hauptstadt Flughafens, Peking und des Baiyun Flughafens in Kanton wird mitgeteilt, dass erneut (wie zuvor zur EBOLA Kontrolle) verschärfte Seuchenkontrollmaßnahmen durchgeführt würden – z.B. Körpertemperaturmessungen bei Einreisenden aus MERS-Infektionsgebieten. Flugzeugpassagiere, die aus diesen Regionen einreisen und Symptome aufweisen (z.B. Fieber, Husten) sollten sich bei den Quarantänebehörden der chinesischen Flughäfen melden, auch sind die Fluggesellschaften angehalten, auf gesundheitlich auffällige Passagiere zu achten. Am internationalen Flughafen Dalian (Provinz Liaoning) könnten vermehrt Kontrollen anfallen, da hier viele Flüge aus Südkorea eintreffen.
    Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de/ .
    Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel. Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/csr/don/01-june-2015-mers-korea/en/
    Aktuelle Merkblätter des Gesundheitsdienstes finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin

    Impfungen
    Für die Einreise nach Hongkong besteht keine besondere Impfpflicht.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de .
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reise über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Hepatitis B, Typhus, Japanische Enzephalitis und Tollwut empfohlen.

    Vogelgrippe
    Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in China bekannt. Erstmalig trat jetzt die Erkrankung bei einer aus China nach Hongkong zurückkehrenden Person auf. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.
    Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
    Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ,,Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de).

    HIV/AIDS
    Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering.
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten:
    Denguefieber

    Denguefieber kommt in Hongkong selbst kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Denguekranken zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.

    Japanische Enzephalitis
    Diese durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.

    Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus)
    Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein potentielles, geringes Infektionsrisiko dar. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt bzw./Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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