Indien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Westbengalen In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Landesteil Kaschmir Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten. Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten. Allgemeine Kriminalität Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen. Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im Stadtzentrum von New Delhi "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern zusammen und fahren Touristen gezielt dorthin, insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam sein. Reisende, die in Bedrängnis geraten, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100) bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Touristen – besonders in Rajasthan und Goa - wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger geworden sind, u. a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte. Bundesstaat Jammu und Kaschmir (siehe auch aktuelle Hinweise) Seit September 2016 kommt es wieder verstärkt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) in Jammu und Kaschmir. Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten. Unbedingt erforderliche Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird jedoch stets zu besonderer Vorsicht geraten. Unmittelbar vor und während der Reise in den Landesteil Kaschmir sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage eingeholt werden. Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Landesteil Jammu In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten. Landesteil Ladakh Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen. Nordosten In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) – sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen, z. B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen. Andere Regionen Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durchzuführen. Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. Naturkatastrophen Während der Haupt-Monsunzeit (Juli bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein. Aktuelle amtliche Wetterwarnungen enthält die Webseite des Externer Link, öffnet in neuem Fensterindischen meteorologischen Departments. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen. Reisenden wird außerdem empfohlen, Kreditkarten mit sich zu führen, da es besonders in ländlichen Bereichen zu Problemen bei der Bargeldversorgung kommen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden. Leihmutterschaft Wer erwägt, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, sollte folgende Hinweise beachten: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Indien erteilt zudem keine Visa mehr an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Weitere Informationen sind in den Externer Link, öffnet in neuem FensterFAQ zur Leihmutterschaft zu finden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können unter bestimmten Voraussetzungen ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden und berechtigt in den meisten Fällen zur zweimaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Auf der Homepage Externer Link, öffnet in neuem Fensterindianvisaonline sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Touristenvisum aufgeführt. Dort kann das e-TV beantragt werden. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Es wird deshalb empfohlen, sicherzustellen, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Reisende sind verpflichtet einen Ausdruck des e-TV mit sich zu führen. Eine 24/7-Hotline für elektronische Touristenvisa ist telefonisch unter +91-11-2430 0666 oder per E-Mail über indiatvoa@gov.in eingerichtet. Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich. Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich. Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z. B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO). Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden. Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der/die Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt und bei geplanter Ausreise, z. B. von New Delhi, eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort erforderlich macht. Diese Formalitäten sind zudem sehr umständlich und führen regelmäßig zu substanziellen Problemen. Eine Einflussnahme der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist in derartigen Fällen erfahrungsgemäß nicht möglich. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß gelegentlich noch verlangt wird, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mha.nic.in und Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.boi.gov.in. Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen. Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie Ihren Reisepass sicher! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende ausgewiesen werden, weil ihre Aktivitäten in Indien (oft NGO-Arbeit) nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind. Es wird empfohlen, konkret anlassbezogene Visa zu beantragen, z. B. Konferenzvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-$ (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z. B. Videokameras) müssen deklariert werden. Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250,- INR per Gramm. Voraussetzung ist ein Mindestaufenthalt im Ausland von sechs Monaten. Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. 5000,- INR gestattet. Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten. Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet. Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Der Besitz - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen. In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren. Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich. Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein. Reisenden wird empfohlen, sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr zu informieren. Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht (vgl. unter Einreisebestimmungen) – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen. Gem. § 377 des indischen Strafgesetzbuches ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar (Urteil des Supreme Court vom 11.12.2013), die Höchststrafe beträgt lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit diskret und zurückhaltend auftreten. Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen sind in Indien verboten und wird ebenfalls strafrechtlich geahndet. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktueller medizinischer Hinweis Zika-Virus-Infektion Es gibt Hinweise, dass das Zika-Virus auch in Indien landesweit zirkuliert. 2016 und 2017 traten im Bundesstaat Gujarat erste Erkrankungen auf, wie die WHO im Mai 2017 bekannt gab. Größere Ausbrüche wurden nicht beobachtet. Das Infektionsrisiko ist daher für Reisende - außerhalb von Ausbruchsituationen - als gering einzuschätzen. Zika-Virus-Infektionen verlaufen ähnlich wie Dengue-Fieber. Für ungeborene Kinder können sie aber eine besondere Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Ab 1. März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand 05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien; Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen. Das indische Gesundheitsministerium führte dazu klärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://mohfw.nic.in/). Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Impfzeugnisse, die eine Impfung in den letzten zehn Jahren vor der Einreise bescheinigen, werden anerkannt. Bei direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen. Durchfall- und Darmerkrankungen Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss antibakteriell zu filtern oder zu kochen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern. Cholera Cholera tritt in Indien immer wieder auf, ist in aller Regel und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber für Touristen keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen. Malaria Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Außer in Höhenlagen über ca. 1500 Meter besteht in Indien ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. In Indien sind die großen Städte davon nicht ausgenommen. Insbesondere in Mumbai und in Delhi waren in den letzten Jahren zunehmende Malaria Erkrankungen zu verzeichnen. Das Risiko ist im Tiefland im Nordosten und im Bundesstaat Orissa am höchsten und nimmt vom Norden und den zentralen Landesteilen nach Süden hin ab. Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica. Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung. · Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, · Das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und · Das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder · Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Indien, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Indien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig. Dengue Fieber Dengue Fieber wird durch tagaktive Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. 2015 ist der Ausbruch in der Hauptstadt New Delhi deutlich stärker als in den Vorjahren. Chikungunya Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen vor. Japanische Encephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Indien landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden. 2011 kam es auch in New Delhi zu einem kleinen Ausbruch von JE, der mit Beginn des Winters abgeflaut ist. Grippe (Saisonale Influenza) Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren in Nordindien in den Wintermonaten. Im Süden sind Grippeviren in deutlich geringerer Häufigkeit ganzjährig nachweisbar. 2010/2011 und 2014/2015 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z. B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet. Zuverlässigen Schutz vor Tollwut bietet die vorbeugende Impfung. Sie ist für Indienreisende besonders wichtig. Tuberkulose Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. HIV/ AIDS/Geschlechtskrankheiten Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr sprunghaft angestiegen. Geographisch bedingte Erkrankungen Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich. Höhenkrankheit tritt besonders bei raschem Aufstieg auf über 2.300 m auf. Sie kann zu potentiell sehr gefährlichen Funktionsstörung von Lunge und Gehirn führen. Erkranken können auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, selbst wenn sie früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Todesfälle sind möglich. Beschwerden, die auf eine beginnende Höhenkrankheit hinweisen können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden. Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt, der vielleicht auch ein Medikament zur Vorbeugung verordnet. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z. B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen. Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen. Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien nach Kenntnis der deutschen Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen. Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Weitere Gesundheitsgefahren Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt. Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Delhi und Kalkutta kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Über die aktuellen Luftwerte kann man sich im Internet bzw. mittels Smartphone Apps informieren, bspw. auf Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.acicn.org/map/india (Auflistung verschiedene Luftwerte Mess-Stationen in Indien) oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dpccairdata.com/ (Mess-Stationen der Landesregierung von Delhi). Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht! In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Zahlreiche Patienten aus der ganzen Welt kommen zu planbaren Behandlungen und Operationen ins Land. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indien bewusst sein. Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Indien mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf. Die deutsche Botschaft in Neu Delhi und die Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und Mumbai verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt. Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 01.09.2017 Quellverweis ...