Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 26.09.2017 (Unverändert gültig seit: 26.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Der Vulkan Gunung Agung auf der Insel Bali wurde am 22. September 2017 durch die indonesische Katastrophenschutzbehörde in die höchste Gefährdungsstufe eingeordnet, die Aktivität des Vulkans hat seitdem weiter zugenommen. Es wurde eine Sperrzone im Umkreis von bis zu 12 km um den Berg eingerichtet, deren Betreten verboten ist. Beeinträchtigungen außerhalb der Sperrzone sowie des Flugverkehrs bestehen derzeit nicht. Im Falle eines Ausbruchs und einer Aschewolke kann es zu Behinderungen des Flugverkehrs und der Schließung des Flughafens Denpasar kommen. Reisende sollten engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter bzw. ihrer Fluggesellschaft halten, die lokalen Medien verfolgen und den Anweisungen lokaler Behörden unbedingt Folge leisten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu vulkanischen Aktivitäten, Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann. Im Dezember 2004 hatte ein Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer forderte. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam. Eine Übersicht über aktuelle vulkanische Aktivitäten und Warnstufen bietet die Externer Link, öffnet in neuem Fensterindonesische Katastrophenschutzbehörde BNPB. Reisende werden gebeten, Hinweise lokaler Behörden und insbesondere Sperrzonen zu beachten und zu respektieren. Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen. Diebstähle Reisende sollten auf ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in belebten Cafés und Restaurants kommt es zu Taschendiebstählen. Die Anzahl von Trickdiebstählen und Überfällen hat zugenommen. Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen. Terrorismus Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen mögliche Terroristen vor. Dennoch können terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Indonesien einschließlich Bali wird zu großer Vorsicht geraten, insbesondere während christlicher Feiertage, wie z. B. Ostern oder Weihnachten. Methanolvergiftungen Es wird zu großer Vorsicht beim Konsum von Alkohol geraten. Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen. Ethnische und religiöse Spannungen In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon kam es zuletzt 2011 zu Unruhen mit Toten und Verletzten. In Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu Unruhen. Die Situation hat sich in beiden Fällen wieder stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in die Region wird dennoch empfohlen. In den Provinzen Papua und West-Papua ereigneten sich seit 2011 gewalttätige Zwischenfällen sowohl in der Provinzhauptstadt Jayapura (Papua) als auch rund um die Grasbergmine nahe Timika (West-Papua) und im Distrikt Puncak Jaya (West-Papua). Für Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Reisen in die genannten Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind. Straßenverkehr Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor. Seeverkehr Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) ist durch Piraterie gefährdet. Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten. Flugverkehr Von wenigen Ausnahmen abgesehen (insbes. Garuda Indonesia), dürfen indonesische Fluggesellschaften Europa aus Sicherheitsgründen nicht anfliegen. Aus diesem Grund wird geraten, vor Flugbuchung die Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der Europäischen Kommission zu konsultieren. Sportliche Aktivitäten Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann. Hilfe im Notfall Rettungsdienste und medizinische Versorgung in Indonesien entsprechen nicht deutschen Standards. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall sollte unbedingt vorhanden sein. Krankenhäuser und Ärzte in Indonesien erwarten Vorauszahlungen bzw. Garantien für die Kostenübernahme, selbst in medizinischen Notfällen. Bargeld kann überall im Land mit ec- (Maestro) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im medizinischen Notfall eine schnelle Evakuierung gewährleisten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum. Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein. Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt. Visum Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder visumfrei einreisen bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen. Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft. Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht. Mit Einführung des Gesetzes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Es existieren weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, die aber nicht veröffentlicht sind. Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen. Einreise ohne Visum („Visa free visit“) Ohne Visum können Deutsche unter folgenden Bedingungen einreisen: Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig Weiter- oder Rückflugticket vorhanden Aufenthalt von höchstens 30 Tagen (Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen mit) Einer der folgenden Aufenthaltszwecke: Tourismus Besuch von Familienangehörigen oder Freunden kulturell und soziale Zwecke Teilnahme an Seminaren als Zuhörer Teilnahme an internationalen Ausstellungen Flughafentransit oder offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen) Die Verlängerung des Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Es ist aber möglich, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Es ist nicht erforderlich, sich vor der erneuten Einreise für eine gewisse Zeit außerhalb Indonesiens aufzuhalten. Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien. Einreise mit „Visa on Arrival“ Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können bei Einreise unter folgenden Bedingungen ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten: - Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig - Weiter oder Rückflugticket vorhanden - Zahlung der Gebühr von 35,- US-Dollar in bar (Bei Bezahlung in anderen Währungen erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah) Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden. Visum vor der Einreise Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich: für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind, für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit) für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen. Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-Dollar pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben. Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 indonesischen Rupiah (IDR) je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist. Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT = Rukun Tetangga) vornimmt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet. Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank (Bank Indonesia) erforderlich. Nähere Informationen sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.bi.go.id zu finden. Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des indonesischen Zolls ist teilweise in englischer Sprache verfügbar. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen. Die Todesstrafe für Drogendelikte wird auch an Ausländern vollstreckt. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden. Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort auch Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituationen als gering einzuschätzen, obgleich Einzelfälle bei Reisenden inzwischen gemeldet werden. Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings stellen sie für ungeborene Kinder eine Gefahr dar. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de) zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfung wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen. Dengue Fieber Dengue Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Malaria Das Malaria-Risiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Lombok. Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, im Hochland von West-Papua (Insel Neuguinea) unterhalb von 2000 m, sowie auf den übrigen Inseln mit Ausnahme von Java, Bali und Lombok. Ein geringes Risiko besteht auf Java, Bali und Lombok. Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 50% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern tödlich. Malaria kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber während und mehrere Monate nach Aufenthalt in einem Malariagebiet ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf diesen Aufenthalt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine Notfallselbstbehandlung sinnvoll (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe) ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - tagsüber (Dengue, ZIKA) und in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Zika, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. HIV/AIDS HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko von Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie in letzter Zeit auch durch Affen - auch in Parks - und damit Übertragung einer Tollwut. Notwendige medizinische Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Indonesien nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Indonesien eine besondere Bedeutung zu. Chikungunya-Fieber Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und manchmal langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Indonesien immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.o.). Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig. Andere Infektionskrankheiten Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmel.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“). Tuberkulose Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger. Luftverschmutzung durch Waldbrände In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich - gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Indonesien - über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indonesien bewusst sein. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...