Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 19 Februar 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Änderung Warnstufe Vulkan Agung)

    Aktuelle Hinweise


    Am Vulkan Gunung Agung auf der Insel Bali ist es Ende November 2017 wegen des Austritts von Aschewolken zu Sperrungen der Flughäfen Denpasar/Bali und Lombok gekommen. Am 10. Februar 2018 hat die indonesische Katastrophenschutzbehörde die Gefährdungsstufe von der höchsten auf die zweithöchste Stufe 3 herabgesetzt und die Sperrzone auf 4 km um den Krater des Vulkans verkleinert.
    Mit erneuten erhöhten Aktivitäten des Vulkans und abhängig von der Wanderung neuer Aschewolken Sperrungen von Flughäfen bzw. Flugstreichungen und Kapazitätsproblemen für eine schnelle Rückreise auf anderem Weg (auch per Fähre) muss weiterhin gerechnet werden. Daraus können sich für Reisende u.U. weitere Erfordernisse ergeben (Kosten des verlängerten Aufenthaltes und der Verlängerung des Aufenthaltsvisums bei Überschreitung der legalen Aufenthaltsdauer).
    Für diesen Fall bleibt es ratsam, Geldmittel (Bargeld und Kreditkarten) und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender Menge mitzuführen.
    Reisende sollten die Entwicklung in den lokalen Medien und diesen Reise- und Sicherheitshinweisen aufmerksam verfolgen, engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter bzw. ihrer Fluggesellschaft halten und den Anweisungen lokaler Behörden unbedingt Folge leisten, siehe Naturkatastrophen.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu vulkanischen Aktivitäten, Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann.
    Seit 2015 ist der Vulkan Sinabung auf der Insel Sumatra regelmäßig, seit Ende November 2017 der Vulkan Gunung Agung verstärkt aktiv, siehe aktuelle Hinweise.
    Im Dezember 2004 hatte ein Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer forderte.
    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    Eine Übersicht über aktuelle vulkanische Aktivitäten und Warnstufen bietet die indonesische Katastrophenschutzbehörde BNPB. Weitere Verhaltenshinweise und Informationen zu Gesundheitsrisiken finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Jakarta sowie bei The International Volcanic Health Hazard Network IVHHN.

    Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen.
    Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März, aber regional unterschiedlich andauert, zudem des Öfteren von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die auch lang anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Bei Reisen über Land sollten die lokalen Wettervorhersagen beachtet werden.

    Diebstähle
    Reisende sollten auf ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in belebten Cafés und Restaurants kommt es zu Taschendiebstählen. Die Anzahl von Trickdiebstählen und Überfällen hat zugenommen. Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen.

    Terrorismus
    Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen mögliche Terroristen vor. Dennoch können terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Indonesien einschließlich Bali wird zu großer Vorsicht geraten, insbesondere während christlicher Feiertage, wie z. B. Ostern oder Weihnachten.

    Methanolvergiftungen
    Es wird zu großer Vorsicht beim Konsum von Alkohol geraten. Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.

    Ethnische und religiöse Spannungen
    In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon kam es zuletzt 2011 zu Unruhen mit Toten und Verletzten. In Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu Unruhen. Die Situation hat sich in beiden Fällen wieder stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in die Region wird dennoch empfohlen.

    In den Provinzen Papua und West-Papua ereigneten sich seit 2011 gewalttätige Zwischenfällen sowohl in der Provinzhauptstadt Jayapura (Papua) als auch rund um die Grasbergmine nahe Timika (West-Papua) und im Distrikt Puncak Jaya (West-Papua). Für Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Reisen in die genannten Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden.
    Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Verkehrsinfrastruktur
    Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.

    Straßenverkehr
    Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.

    Seeverkehr
    Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) ist durch Piraterie gefährdet. Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.

    Flugverkehr
    Von wenigen Ausnahmen abgesehen (insbes. Garuda Indonesia), dürfen indonesische Fluggesellschaften Europa aus Sicherheitsgründen nicht anfliegen. Aus diesem Grund wird geraten, vor Flugbuchung die Webseite der Europäischen Kommission zu konsultieren.

    Sportliche Aktivitäten
    Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.

    Geld/Kreditkarten
    Bargeld kann überall im Land mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich besonderen Risiken aussetzen, sollten zudem Notfalladressen bei sich führen, die im medizinischen Notfall eine schnelle Evakuierung gewährleisten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum.

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.

    Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt.

    Visum
    Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder

    • visumfrei einreisen
    • bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder
    • vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

    Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.

    Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht.

    Mit Einführung des Gesetzes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Es existieren weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, die aber nicht veröffentlicht sind.

    Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

    Einreise ohne Visum („Visa free visit“)
    Ohne Visum können Deutsche unter folgenden Bedingungen einreisen:

    • Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig
    • Weiter- oder Rückflugticket vorhanden
    • Aufenthalt von höchstens 30 Tagen (Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen mit)

    Einer der folgenden Aufenthaltszwecke:

    • Tourismus
    • Besuch von Familienangehörigen oder Freunden
    • kulturell und soziale Zwecke
    • Teilnahme an Seminaren als Zuhörer
    • Teilnahme an internationalen Ausstellungen
    • Flughafentransit oder
    • offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen)

    Die Verlängerung des Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Es ist aber möglich, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Es ist nicht erforderlich, sich vor der erneuten Einreise für eine gewisse Zeit außerhalb Indonesiens aufzuhalten.

    Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.

    Einreise mit „Visa on Arrival“
    Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können bei Einreise unter folgenden Bedingungen ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten:
    - Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig
    - Weiter oder Rückflugticket vorhanden
    - Zahlung der Gebühr von 35,- US-Dollar in bar (Bei Bezahlung in anderen Währungen erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah)

    Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden.

    Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.

    Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden.

    Visum vor der Einreise
    Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:

    • für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind,
    • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit)
    • für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass

    Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

    Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer
    Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-Dollar pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

    Sonstige Hinweise
    Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 indonesischen Rupiah (IDR) je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.

    Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT = Rukun Tetangga) vornimmt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.

    Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia erforderlich.

    Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen. Die Todesstrafe für Drogendelikte wird auch an Ausländern vollstreckt. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

    Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

    Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.

    Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort auch Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituationen als gering einzuschätzen, obgleich Einzelfälle bei Reisenden inzwischen gemeldet werden.

    Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings stellen sie für ungeborene Kinder eine Gefahr dar. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Merkblatt Mückenstiche

    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Merkblatt Zika-Virus

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfung wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.

    Dengue Fieber
    Dengue Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

    Malaria
    Das Malaria-Risiko besteht in Indonesien ganzjährig.
    Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Lombok.
    Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, im Hochland von West-Papua (Insel Neuguinea) unterhalb von 2000 m, sowie auf den übrigen Inseln mit Ausnahme von Java, Bali und Lombok.
    Ein geringes Risiko besteht auf Java, Bali und Lombok.
    Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 50% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern tödlich. Malaria kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber während und mehrere Monate nach Aufenthalt in einem Malariagebiet ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf diesen Aufenthalt notwendig.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine Notfallselbstbehandlung sinnvoll (www.dtg.org). Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe) ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue, ZIKA) und in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber, Zika, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
    Einige Grundregeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    HIV/AIDS
    HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko von Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie in letzter Zeit auch durch Affen - auch in Parks - und damit Übertragung einer Tollwut. Notwendige medizinische Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Indonesien nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Indonesien eine besondere Bedeutung zu.

    Chikungunya-Fieber
    Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und manchmal langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Indonesien immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.o.).

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

    Andere Infektionskrankheiten
    Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

    Tuberkulose
    Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

    Luftverschmutzung durch Waldbrände
    In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich - gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Indonesien - über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indonesien bewusst sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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