Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise (Naturkatastrophen) Aktuelle Hinweise Indonesien liegt in einer geologisch höchst aktiven Zone, in der Erd- und Seebeben und Vulkanausbrüche des Öfteren vorkommen. Reisende werden daher gebeten, insbesondere die Hinweise zu Naturkatastrophen zu beachten. Am 28. September 2018 ereigneten sich auf der Minahasa Halbinsel, Sulawesi, mehrere Erdbeben, darunter ein schweres der Stärke 7,4. Es wurde eine Flutwelle ausgelöst, die insbesondere in der Provinzhauptstadt Palu und Umgebung zu Überschwemmungen und erheblichen Schäden sowie einer Vielzahl von Todesopfern und Verletzten führte. Der Flughafen Palu operiert nur eingeschränkt. Es muss in der Region weiterhin mit Nachbeben gerechnet werden. Die Wiederherstellung der Infrastruktur wird lange Zeit in Anspruch nehmen. Von nicht erforderlichen Reisen nach Palu und in die Bezirke von Donggala, Mamuju Utara, Sigi und Parigi Moutong in Zentral-Sulawesi wird derzeit abgeraten. Auf den vom Erdbeben nicht betroffenen Togean-Inseln bestehen keine bzw. eine nur sehr eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeit per Telefon/Internet. Ende Juli und im August 2018 haben mehrere zum Teil schwere Erdbeben auf der Ferieninsel Lombok sowie auf Sumbawa insbesondere im Norden von Lombok schwere Schäden verursacht. Es sind zahlreiche Todesopfer und Verletzte zu beklagen. Im September 2018 folgten weitere Nachbeben. Die Wiederherstellung der Infrastruktur im Norden von Lombok wird lange Zeit in Anspruch nehmen. Betroffen waren auch die Gili-Inseln Trawangan, Meno und Air, auf denen die Infrastruktur jedoch weitgehend wiederhergestellt werden konnte. Im Süden und Südwesten von Lombok und auf Bali wurden nur vereinzelte Schäden gemeldet. Mit Nachbeben muss auch in dieser Region weiterhin gerechnet werden. Der Vulkan Rinjani ist für Wanderer während der Regenzeit von November 2018 bis April 2019 geschlossen. Reisenden in den betroffenen Gebieten wird geraten, sich über die lokalen Medien informiert zu halten und den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt, Mitte Mai 2018 in Surabaya und Sidoarjo im Osten Javas. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen mögliche Terroristen vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet. Reisenden in Indonesien einschließlich Bali wird zu großer Vorsicht geraten, insbesondere während des Fastenmonats Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr. Naturkatastrophen Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu vulkanischen Aktivitäten, Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann. Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen zeigen erhöhte Aktivitäten. Seit Ende November 2017 ist der Vulkan Agung auf der Insel Bali verstärkt aktiv, für den seit Februar 2018 die Gefährdungsstufe 3 und eine Sperrzone von 4 km um den Krater fort gilt, sowie seit Anfang Oktober 2018 auch der Vulkan Soputan auf Sulawesi. Die Möglichkeit verstärkter Aktivitäten besteht auch weiterhin bei den Vulkanen Merapi in der Region Yogyakarta auf der Insel Java und Sinabung auf der Insel Sumatra. Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss jederzeit gerechnet werden. Sperrzonen, auch aufgrund der derzeitig erhöhten seismischen Aktivitäten in der Region, sollten unbedingt beachtet und Anweisungen lokaler Behörden Folge geleistet werden. Für solche Fälle ist es ratsam, Geldmittel (Bargeld und Kreditkarten) und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender Menge mitzuführen. Gleichzeitig muss der Medikamentenvorrat maßvoll angelegt werden, um einen Verdacht auf Drogenhandel zu vermeiden. Indonesien zählt weltweit zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen. Auf Drogenhandel steht die Todesstrafe, siehe Betäubungsmittel/Medikamente, Besondere Zollvorschriften und Besondere strafrechtliche Vorschriften. Im Dezember 2004 hatte ein Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer forderte. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Eine Übersicht über aktuelle vulkanische Aktivitäten und Warnstufen bietet die indonesische Katastrophenschutzbehörde BNPB. Weitere Verhaltenshinweise und Informationen zu Gesundheitsrisiken finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Jakarta sowie bei The International Volcanic Health Hazard Network IVHHN. Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen. Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März, aber regional unterschiedlich andauert, zudem des Öfteren von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die auch lang anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Bei Reisen über Land sollten die lokalen Wettervorhersagen beachtet werden. Kriminalität In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für alleinreisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden. Auf Bali verleiten wie an vielen anderen Orten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in belebten Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte wie auf Bali und Lombok kommt es zu Taschendiebstählen. Die Anzahl von Trickdiebstählen und Überfällen hat zugenommen. Reisende sollten auf ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten. Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen. Methanolvergiftungen Nach tragischen Vorkommnissen auch in jüngster Vergangenheit wird zu großer Vorsicht beim Konsum von Alkohol geraten. Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen. Betäubungsmittel/Medikamente Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen bestraft, so dass besondere Vorsicht auch bei der Mitnahme von an sich nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie auch bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen geboten ist, siehe auch Besondere Zollvorschriften und Besondere strafrechtliche Vorschriften. Ethnische und religiöse Spannungen In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon kam es zuletzt 2011 zu Unruhen mit Toten und Verletzten. In Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu Unruhen. Die Situation hat sich in beiden Fällen wieder stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in die Region wird dennoch empfohlen. In den Provinzen Papua und West-Papua ereigneten sich seit 2011 gewalttätige Zwischenfällen sowohl in der Provinzhauptstadt Jayapura (Papua) als auch rund um die Grasbergmine nahe Timika (West-Papua) und im Distrikt Puncak Jaya (West-Papua). Für Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Reisen in die genannten Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Versorgung im Notfall Reisende nach Indonesien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich besonderen Risiken aussetzen, sollten zudem Notfalladressen bei sich führen, die im medizinischen Notfall eine schnelle Evakuierung gewährleisten. Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Straßenverkehr Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor. Seeverkehr Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) ist durch Piraterie gefährdet. Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten. Sportliche Aktivitäten Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann. Ramadan/Verhalten in der Öffentlichkeit Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten daher außer auf Bali insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens berücksichtigt werden. Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, dort tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Missbrauchsfällen sollte die Kreditkarte nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum. Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein. Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt. Visum Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder - visumfrei einreisen - bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder - vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen. Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft. Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht. Mit Einführung des Gesetzes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Es existieren weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, die aber nicht veröffentlicht sind. Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen. Einreise ohne Visum („Visa free visit“) Ohne Visum können Deutsche unter folgenden Bedingungen einreisen - Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig - Weiter- oder Rückflugticket vorhanden - Aufenthalt von höchstens 30 Tagen (Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen mit) Einer der folgenden Aufenthaltszwecke: - Tourismus - Besuch von Familienangehörigen oder Freunden - kulturell und soziale Zwecke - Teilnahme an Seminaren als Zuhörer - Teilnahme an internationalen Ausstellungen - Flughafentransit oder - offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen) Die Verlängerung des Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betrachtet. Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien. Einreise mit „Visa on Arrival“ Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können bei Einreise unter folgenden Bedingungen ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten: - Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig - Weiter oder Rückflugticket vorhanden - Zahlung der Gebühr von 35,- US-Dollar in bar (Bei Bezahlung in anderen Währungen erfolgt die Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah) Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden. Visum vor der Einreise Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich: - für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind, - für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit) - für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen. Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20,- US-Dollar pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben. Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 indonesischen Rupiah (IDR) je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist. Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT = Rukun Tetangga) vornimmt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet. Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden. Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen in Indonesien erteilt das Directorate General of Customs and Excise. Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia erforderlich. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen. Die Todesstrafe für Drogendelikte wird auch an Ausländern vollstreckt. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt. Auch Medikamente für den eigenen Bedarf, insbesondere wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka können ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden. Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBT-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. In Aceh wird die Scharia angewandt, so dass dort neben homosexuellen Beziehungen auch Glücksspiel, Alkoholkonsum und außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe wie Prügelstrafe stehen, auch für Reisende. Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden. Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort auch Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe http://www.rki.de) zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfung wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Chikungunya-Fieber Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und manchmal langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Indonesien immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen (s.o.). Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Indonesien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes. Malaria Das Malaria-Risiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Lombok. Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, im Hochland von West-Papua (Insel Neuguinea) unterhalb von 2000 m, sowie auf den übrigen Inseln mit Ausnahme von Java, Bali und Lombok. Ein geringes Risiko besteht auf Java, Bali und Lombok. Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 50% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern tödlich. Malaria kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber während und mehrere Monate nach Aufenthalt in einem Malariagebiet ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf diesen Aufenthalt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine Notfallselbstbehandlung sinnvoll (www.dtg.org). Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe) ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - tagsüber (Dengue, ZIKA) und in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen stechmückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Zika, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. HIV/AIDS HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko von Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie in letzter Zeit auch durch Affen - auch in Parks - und damit Übertragung einer Tollwut. Notwendige medizinische Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Indonesien nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Indonesien eine besondere Bedeutung zu. Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig. Andere Infektionskrankheiten Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierzu veröffentlichten Informationen. Tuberkulose Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger. Luftverschmutzung durch Waldbrände In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich - gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen der Republik Indonesien - über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe Kontaktadressen z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Indonesien bewusst sein. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...