[rlg][/rlg] Informationen zur Geltungsdauer und Installation von Wasserzwischenzähler zur Gartenbewässerung (2. Wasseruhr ) Das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen weist nochmals daraufhin, dass Zwischenzähler für die Gartenbewässerung (2.Wasseruhr) nach Ablauf von 6 Jahren ihre Gültigkeit verlieren und somit nicht mehr geeicht sind. Deshalb muss nach Ablauf der Frist eine neue geeichte 2. Wasseruhr eingebaut und ein entsprechender Eichnachweis erbracht werden (z.B. Zertifikat, Foto). Der Nachweis über die entnommene Frischwassermenge ist über einen geeichten fest installierten Wasserzwischenzähler zu führen. Nicht zulässig ist die Installation von Zapfhahnzähler, die direkt am Wasserhahn befestigt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Eichung Ihrer Wasserzwischenzähler zu prüfen und ggfs. einen neuen geeichten Wasserzwischenzähler einzubauen. Zum Jahresende angegebene Wassermengen, die über einen nicht mehr geeichten Wasserzwischenzähler erfasst wurden, können vom Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen daher nicht anerkannt und somit nicht in Abzug gebracht werden. Ein Antragsformular für die neu mitzuteilenden Angaben befindet sich auf der Internetseite www.rommerskirchen.de / Bürgerservice / Formulare / Steueramt. Antragsformulare sind auch beim Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen erhältlich. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes unter den Rufnummer 02183 / 800-55, -62, - 46 zur Verfügung.