Irak: Reisewarnung Stand 27.09.2017 (Unverändert gültig seit: 27.09.2017) Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise - Ausreiseaufruf Aktuelle Hinweise – Ausreiseaufruf Die zivile Luftfahrtbehörde des Irak hat angekündigt, dass es voraussichtlich ab Freitag, 29. September 2017, 18 Uhr Ortszeit, bis auf Weiteres zur Aussetzung aller internationalen Flüge von und nach den Flughäfen der Region Kurdistan-Irak kommen wird. Betroffen hiervon sind die Flughäfen in Erbil und Sulaimaniyah. Das Generalkonsulat Erbil hat keine Möglichkeit sicherzustellen, dass eine reguläre Reise von den Flughäfen der Region Kurdistan-Irak über andere irakische Flughäfen gewährleistet sein wird. Nationale Flüge innerhalb des Iraks sind hiervon nach aktuellem Stand nicht betroffen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Reiseplanungen und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft auf. Das Auswärtige Amt weist zudem darauf hin, dass eine Reise über irakische Flughäfen, (z.B. Bagdad) nur mit einem gültigen Visum für den Irak möglich ist. Das Auswärtige Amt ruft angesichts der aktuellen Lage weiterhin zur sofortigen Ausreise aus folgenden Landesteilen des Irak auf: Provinz Ninewa (Provinzhauptstadt Mossul) Provinz Anbar (Provinzhauptstadt Ramadi) Provinz Salah Al-Din (Provinzhauptstadt Tikrit) Provinz Ta’mim (Provinzhauptstadt Kirkuk) Provinz Diyala (Provinzhauptstadt Baqubah) Auch für den Großraum Bagdad und den Norden der Provinz Babel wird eine vorübergehende Ausreise dringend empfohlen. Die Regierung der Region Kurdistan-Irak hat für den 25. September 2017 ein Referendum über die Unabhängigkeit kurdischer Gebiete des Irak angekündigt. Es kann zu einer Zunahme gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern einer Unabhängigkeit kommen. In der Region Kurdistan-Irak wird zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, Menschenansammlungen sowie Wahllokale unbedingt zu meiden. Mit einer weiteren Eskalation der ohnehin angespannten Lage in den umstrittenen Gebieten in den Provinzen Kirkuk, Salah Al-Din, Niniwa und Diyala ist zu rechnen. Die terroristische Organisation IS konnte zwar zuletzt zurückgedrängt werden, kontrolliert aber weiterhin Teile der Provinzen Ninewa, Salah Al-Din und Anbar. Es muss dort weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS-Verbündeten und den irakischen Sicherheitskräften, regional-kurdischen Peschmerga, Milizen und auch mit US-Luftschlägen gerechnet werden. Hinweis für die Region Kurdistan-Irak: Wegen der weiter bestehenden Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisewarnung Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Dies gilt mit Einschränkungen auch für die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja). Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen Ninewa (Mossul, Grenze zu Syrien), Anbar, Salah Al-Din und Ta’mim, in den Großraum Bagdad sowie in den Norden der Provinz Babel. In den von der terroristischen Organisation IS kontrollierten Teilen der Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinz Anbar und die Provinz Ta’mim sowie auch für die Provinz Diyala. Auch in Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählen die sogenannte Internationale Zone (ehemals Green Zone) und der Flughafen Bagdad International Airport, Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Provinz Basra im Süden des Landes kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bewaffneter Gruppierungen. In Basra und den angrenzenden Provinzen besteht ebenfalls das Risiko von Entführungen. Grundlage jeder Reise, die entgegen dieser Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein. Die Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah/Halabja) ist derzeit von den Kämpfen in den westlichen und südlichen Nachbarprovinzen nicht unmittelbar betroffen, die Sicherheitslage ist aber aufgrund der Nähe zum IS-kontrollierten Gebiet auch hier weiter angespannt. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht notwendigen Reisen in die Region abgeraten. Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben. Bei illegalem Grenzübertritt zwischen der Region Kurdistan-Irak und den Nachbarstaaten, insbesondere Syrien, ist in der Region Kurdistan-Irak mit hohen Haftstrafen zu rechnen. Für das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer in der Region Kurdistan-Irak werden hohe Geldstrafen erhoben. Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können. Internationale Flugverbindungen sind derzeit gewährleistet. Menschenansammlungen sind im ganzen Land unbedingt zu meiden. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der sogenannten Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten. Auch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten. Krisenvorsorgeliste Es wird bei Reisen nach Irak empfohlen, möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der deutschen Botschaft Bagdad oder dem deutschen Generalkonsulat Erbil Kontakt aufzunehmen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Vor Reisen in den Irak wird gewarnt. Allgemeine Reiseinformationen liegen nicht vor. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak. Nähere Auskünfte erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Irak in Berlin. Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen Seit einigen Jahren ist es nicht mehr zu autochtonen Übertragungen von Malaria im Irak gekommen. Die sehr geringe Anzahl von gemeldeten Infektionen (ausschließlich durch Plasmodium vivax) wurde durch Reisende aus Pakistan und Indien eingeführt Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe sowie Stand-by-Medikation ist aktuell nicht notwendig. HIV/ Aids Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering . Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht trotzdem ein grundsätzliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Cholera und andere Durchfallerkrankungen Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden! Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen. Zum Schutz vor cutaner Leishmaniose und des Krim-Kongo Haemorrhagisches Fieber sollten Maßnahmen zum Insektenschutz angewendet werden. Neues Coronavirus (MERS-CoV) Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de/ . Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...