Iran: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 06.09.2017 (Unverändert gültig seit: 06.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 11. Februar – Revolutionstag 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen 1. Oktober 2017 - Ashura Fest 04. November - Besetzung der US-Botschaft 29. November – Übergriffe auf die britische Botschaft 07. Dezember - sog. Studententag Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, die Entwicklung der Lage in den Medien zu verfolgen und Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann. Der Gebrauch verschiedener Kommunikationsmedien ist regelmäßig nur eingeschränkt möglich. Sowohl Festnetzleitungen als auch Mobiltelefone sind häufig nicht erreichbar, auch Telefonverbindungen in ausländische Netze kommen nicht immer zustande. Zahlreiche Internetseiten und Kommunikationsapplikationen sind nicht oder nur eingeschränkt zugänglich, wie zum Beispiel Skype, Facebook oder verschiedene Email-Anbieter. Auch bekannte VPN’s und Proxys bieten kaum noch Zugang zum freien Internet. Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich. Iranischen Bürgern ist seit Anfang 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken. Terrorismus In Iran kommt es, meistens in Minderheitenregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Seit den Pariser Anschlägen vom November 2015 haben iranische Behörden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Am 7. Juni 2017 ist es nichtsdestotrotz in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen. In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region. In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, lokale Repräsentanten der Justiz und des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen und Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt. Seit März 2011 gab es in der Region wieder verstärkt bewaffnete Zusammenstöße zwischen iranischen Sicherheitskräften und kurdischen Separatistenorganisationen wie PJAK und DPIK, mit Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen. Trotz eines im September 2011 vereinbarten Waffenstillstandes kam es im Jahr 2015 und verstärkt im Sommer 2016 zu gewaltsamen Konflikten. In bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen iranischen Sicherheitskräften und Angehörigen der DPIK am 6. und 7. September 2016 nahe der Stadt Sardasht wurden zehn Personen und drei Revolutionsgardisten getötet. Seit Juni 2016 kam es in der Region zu mehreren derartigen Vorfällen. Bereits 2015 hatte es nahe der Stadt Khoy, im iranisch-türkischen Grenzgebiet (Provinz West-Aserbaidschan), Zusammenstöße mit mehreren Todesopfern gegeben. Terrorismus in anderen Landesteilen: Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u. a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens zwölf Menschen getötet und 20 verletzt. Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen. Reisen über Land Individualreisende sollten grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen. Es gab in der Vergangenheit einzelne Fälle von sexueller Belästigung Städten, daher sollten besonders allein reisende Frauen darauf achten, sich nicht in menschenleeren Gegenden, wie z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen, aufzuhalten. Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete Irans mit Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten. In diesen Gebieten besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko. Dies betrifft insbesondere das Gebiet im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam und Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst, sofern der Luftweg für die Anreise genutzt wird. Es wird jedoch empfohlen, die aktuelle Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten. Gelegentlich werden die Grenzübergänge zur Türkei und zum Irak geschlossen. Es wird dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen. Bootsexkursionen - Besonderheiten in der „Straße von Hormuz" Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden. Kriminalität In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Wenn möglich sollten Pässe und Wertsachen im Hotelsafe deponiert und nur eine Kopie des Passes mitgeführt werden. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) nimmt - ebenso wie die Zahl der Einbrüche in Wohnungen und Häuser - zu. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da Diebe k.o.-Tropfen benutzen, um Touristen zu betäuben und auszurauben. Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften"). Naturkatastrophen Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterGeoforschungszentrum Potsdam. Militärische Sperrgebiete Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan – Mo’Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise). Arbeitsaufnahme (Monteure, Sportler, Geschäftsleute) Jeder der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Iran aufhält, benötigt zur Ausreise ein Exitvisum, welches nur unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamtes und des Arbeitgebers durch die iranische Ausländerpolizei ausgestellt wird. Der Deutschen Botschaft in Teheran sind mehrere Fälle bekannt, in welchen deutschen Staatsangehörigen die Ausreise für einige Zeit auf Grund von Steuerrückständen oder sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber verweigert wurde. Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte der deutsche Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf eine eindeutige Regelung zur Steuerpflicht achten. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wer die Steuerlast zu tragen hat und auf welche Weise diese beglichen wird. Im Einzelfall kann die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes hilfreich und sinnvoll sein. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor der geplanten Ausreise mit der Einleitung der Ausreiseformalitäten beginnt. Geld/ Kreditkarten Bislang aufgrund von Sanktionen ausgeschlossene iranische Banken können erst seit Mitte Januar 2016 wieder an das internationale Zahlungsverkehrssystem SWIFT angeschlossen werden. Derzeit gibt es noch keine verlässlichen Überweisungswege im privaten Geldverkehr, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende haben in Iran noch keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge mit einem Gegenwert von über 5.000 USD anzumelden (siehe auch Zollvorschriften). Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken und Wechselstuben zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Der Bankenkurs unterscheidet sich merklich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich. Flug-, Straßen- und Bahnverkehr Alle internationalen Flüge ab Teheran werden nur vom Flughafen Imam Khomeini abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad wird nur noch für nationale Flüge genutzt. Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut und es gibt viele inneriranische Busverbindungen. Das Verhalten vieler Teilnehmer im Straßenverkehr ist unberechenbar, daher ist vor allem in Großstädten erhöhte Vorsicht geboten. Die mangelhafte Wartung eines großen Teils der Fahrzeuge (Beleuchtung, Bremsen, Reifen) stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Autofahrten in die Wüste sollten ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Ramadan Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot, d.h. der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Während des Ramadans ist tagsüber das Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit auch für Nichtmuslime verboten. Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen ab Einreise noch sechs Monate gültig sein. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, kann verweigert werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Reisen nach Iran können sich gemäß Gesetzesbeschluss des US-Kongresses vom 18.12.2015 zur Änderung des Visa Waiver Programms auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise USA. Visum Für die Einreise ist ein Visum erforderlich. Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z. B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden. Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000,- Rial (ca. 7,50 €). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen. Online-Visum (e-Visa) bei den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland Die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und die Generalkonsulate in Hamburg, Frankfurt am Main und München bieten seit Mai 2017 die Möglichkeit, ein Online-Visum (Externer Link, öffnet in neuem Fenstere-Visa) für die Einreise nach Iran zu beantragen. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 40,- und 80,- Euro, die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Visumerteilung am Flughafen Für deutsche Staatsangehörige besteht weiterhin die Möglichkeit, bei der Einreise über einen internationalen Flughafen ein zeitlich begrenztes, touristisches Einreisevisum (bis zu 90 Tagen) zu beantragen. Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amts war die Visaerteilung am Flughafen in jüngerer Vergangenheit in der Regel unproblematisch. Es wird empfohlen, den Nachweis einer Krankenversicherung und eine Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist, bzw. Hotelbuchungsbestätigung mitzuführen. Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen. Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise und zu langen Wartezeiten gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran. Krankenversicherung Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen. Weiterreise nach Afghanistan und Pakistan Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen. Die deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft nachlesen: Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft Teheran Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergänge Astara und Jolfa) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise). Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz - Van) geöffnet. Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Bitte achten Sie bei der Einreise über den Land- oder Seeweg besonders darauf, dass ein Einreisestempel in Ihrem Pass angebracht wird. Wenn kein entsprechender Einreisestempel im Pass vorhanden ist, wird die Ausreise verweigert. Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist. Vor einer Autoreise nach Iran sollten sich Reisende unbedingt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung informieren. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage“ erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte. Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren. Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z. B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden. Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können. Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden. Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein. Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt. Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran. Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird. Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen. Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können. Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger Durch eine nach iranischem Recht rechtmäßige Eheschließung mit einem Iraner erwirbt die deutsche Ehefrau automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Weiterführende Hinweise zur Eheschließung finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterHomepage der Deutschen Botschaft Teheran. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung des sog. Shenasnameh für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Falle werden Sie gebeten, umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufzunehmen. Die deutsche Staatsagehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt sowohl die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater als auch die deutsche Staatsangehörigkeit über die Mutter. Da die iranischen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptieren, spielt die neben der iranischen bestehende deutsche Staatsangehörigkeit für sie keine Rolle. Ehefrau und Kinder werden in Iran ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes. Da diese Konstellation in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen. Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich. Um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland aus diesem Grund zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor einer Reise nach Iran die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung zu beantragen. Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug auch die weitergehenden Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft unter Externer Link, öffnet in neuem FensterInfo Ehe. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeldbeträgen mit einem Gegenwert bis zu 5.000,- US$ ist nicht anmeldepflichtig. Darüber hinaus gehende Beträge müssen bei der Einfuhr mithilfe eines Erklärungsformulars angemeldet werden. Die Ausfuhr von Barmitteln, die den Gegenwert von 5.000,- US$ übersteigen, ist nur möglich, wenn die Einfuhrerklärung oder ein entsprechender Bankbeleg o. ä. vorgelegt wird. Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu sechs qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. +98 21 66702061 4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten. Es müssen Arme und Beine bis zu Knöcheln bzw. Handgelenken bedeckt sein. Ein Mantel muss mindestens knielang sein und soll die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden. Homosexuelle Beziehungen sind strafbar. Das gleiche gilt für sonstige sexuelle Handlungen, sofern sie außerhalb der Ehe ausgeübt werden. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht. Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. Als Spionagetätigkeit kann ebenfalls die Benutzung oder auch nur die Einfuhr einer Drohne in bzw. nach Iran gewertet werden. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden. Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt. Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind sehr hart. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Für die direkte Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Erkrankungen,Typhus und Tollwut empfohlen. Malaria Malaria kann im Iran landesweit, unterhalb einer Höhe von 1.500 Metern, vorkommen. Die jährlichen Fallzahlen sind aber nicht hoch, das Risiko ist damit gering. Im Norden des Landes ist eine Übertragung von Juni bis September möglich, im Süden von Mai bis September und an der Küste des Persischen Golfs ganzjährig. Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) manchmal tödlich. Im Südosten gehen 35 Prozent der Erkrankungen auf das Konto dieses Erregers. Ansonsten ist P. vivax (Malaria tertiana) vorherrschend. Ein Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, hilft zur Vermeidung einer Malariaerkrankung. Empfohlen wird das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben exponierter Haut mit einem geeigneten Repellent und das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) Tagsüber schützen diese Maßnahmen auch vor anderen durch Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Phlebotomen Fieber, West Nil Fieber oder Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Bei Fieber sollte, insbesondere im Süden des Landes, innerhalb von 24 Stunden ein Arzt aufgesucht werden, um eine Malaria ausschließen zu können. HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten HIV/Aids kommt im Iran vor. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex, dringend empfohlen. Durchfall- und Darmerkrankungen Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Zur Prophylaxe wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke aus Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut gegart sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern. Tollwut Tollwut kommt im Iran vor. Das Virus wird am häufigsten von Hunden übertragen. Das Risiko ist in ländlichem Gebiet größer als in den meisten Städten. Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Lecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Die aufwändigen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind im Iran, außerhalb der Großstädte, nicht immer möglich. Zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Die präexpositionelle Impfung ist daher für Reisen in den Iran besonders wichtig. Leishmaniose Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Iran Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss. Tuberkulose Die Tuberkulose kommt landesweit noch häufig vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen können resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger entstehen. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung! Geographisch bedingte Erkrankungen Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen und Bergsteiger. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, wenn die graduelle Anpassung an die Höhe missachtet wurde. Die Höhenkrankheit ist eine potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Weitere Gesundheitsgefahren Das Unfallrisiko ist im Iran insbesondere bei Überlandfahrten sehr hoch. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Medizinische Versorgung Die spezialisierte, medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Rapatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge in den Iran mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen, da westliche Medikamente regelmäßig nicht zur Verfügung stehen. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Iran bewusst sein. Die Deutsche Botschaft in Teheran verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...