Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (Entfall) Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Es werden, vor allem in den touristischen Zentren, häufig Taschendiebstähle verübt. Reisende sollten deshalb auch in Geschäften und Restaurants/Pubs stets auf ihre persönlichen Gegenstände und Ausweise achten. Eine Fotokopie des Ausweises kann bei Ausweisverlust hilfreich sein. Bei Pkw-Fahrten, insbesondere mit einem Mietwagen, sollten auch bei kurzem Verlassen des Wagens keine Wertgegenstände im Fahrzeug verbleiben. Vorsicht ist außerdem geboten bei Vorauszahlungen für die Anmietung von privaten Zimmern/Wohnungen per Internet. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Ein und Ausfuhr von Tieren Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Tieren sind in einem sehr ausführlichen Merkblatt der deutschen Botschaft Dublin zu finden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Irland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente müssen daher bei Ein- und Ausreise gültig sein. Es wird davon abgeraten, mit Ausweisdokumenten einzureisen, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren und wieder aufgefunden wurden. Es kommt vor, dass die irische Grenzpolizei diese Ausweisdokumente einzieht, weil sie in der Interpol-Datenbank nicht als „wiedergefunden“ erfasst sind. Visum/ Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Für deutsche Staatsangehörige gibt es auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie benötigen keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten jedoch teilweise besondere Bestimmungen, die bei den irischen Behörden rechtzeitig erfragt werden sollten. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft in Berlin erbeten werden. Allgemeine Information zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt. Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland sind auf der Webseite der Botschaft Dublin eingestellt. Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche. Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Personen, die ein niedriges Einkommen haben, können bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Health Board) eine sog. "medical card" beantragen, die es ermöglicht, die meisten ärztlichen Leistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden. In Irland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die von der Krankenkasse ausgestellt wird, ist vor der Reise einzuholen. Diese berechtigt zu einer Notfallbehandlung im öffentlichen irischen Gesundheitssystem und ist direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...