Island: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 08.09.2017 (Unverändert gültig seit: 08.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Island ist Teil der subpolaren Klimazone. Insbesondere bei längeren Aufenthalten in der freien Natur gehen von plötzlichen Wetterumschwüngen und Temperatureinbrüchen erhebliche Gefahren aus, die sehr häufig unterschätzt werden. Islandreisende sollten sich daher auf ihren Aufenthalt gründlich vorbereiten, sich mit den naturräumlichen und klimatischen Bedingungen vertraut machen und geeignete Bekleidung/Ausrüstung mitführen. Fehlende oder unzureichende Reisevorbereitung kann im Ernstfall zu aufwändigen Suchaktionen führen. Der Einsatz von Suchtrupps, im Bedarfsfall auch mit Helikoptern, verursacht regelmäßig großen finanziellen und personellen Aufwand. Vor allem Individualreisende werden daher dringend gebeten, sich regelmäßig und verlässlich bei Kontaktpersonen zu melden und Abweichungen von angekündigten Reise- oder Wanderrouten zeitnah auch bei einer gebuchten Unterkunft am nächsten Zielort bekannt zu geben. Auf der mehrsprachigen Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.safetravel.is oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.icesar.com des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können darüber hinaus allgemeine Sicherheitshinweise abgerufen oder als App auf ein Smartphone heruntergeladen werden (s. safetravel.is/112-iceland-app/). Reisende können dort auch die beabsichtigte Reise- oder Wanderroute hinterlegen. Unangekündigte Abweichungen verursachen den Einsatz von Rettungskräften. Warnhinweise durch isländische Stellen erfolgen über SMS an angeschaltete Mobiltelefone in einem gewissen Radius einer z.B. zu evakuierenden Gegend. Urlauber sollten daher darauf achten, dass ihre Mobiltelefone stets geladen und eingeschaltet sind, um solche Nachrichten im Bedarfsfall empfangen zu können. Gelegentliche Funklöcher und somit eingeschränkte Erreichbarkeit können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Nach neuestem isländischen Aufenthaltsrecht sind Ausländer verpflichtet, stets ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Dies betrifft unabhängig von der Aufenthaltsdauer alle Personen, die sich in Island aufhalten, auch Touristen. Reisenden mit gesundheitlichen Einschränkungen sollte bewusst sein, dass außerhalb der Städte Reykjavík und Akureyri eine umfassende notfallmedizinische Versorgung aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht immer sichergestellt ist. Reisenden wird daher empfohlen, die generelle Reisetauglichkeit bereits vor Reisebuchung und -antritt mit ihrem Hausarzt zu klären. Aktuelle Informationen finden sich auch in deutscher und englischer Sprache u. a. auf den Internetseiten: Externer Link, öffnet in neuem FensterVisit Iceland und Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.almannavarnir.is Richtige Bekleidung, Ausrüstung und Kartenwerk sowie die Berücksichtigung von Ratschlägen Einheimischer werden dringend angeraten. Die Kontaktdaten der deutschen Botschaft Reykjavík sowie der deutschen Honorarkonsuln in Island sind unter anderem der Internetseite der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft Reykjavik zu entnehmen. Finanzierung Euros (€) und andere Devisen können im Land bei Banken in Isländische Kronen (ISK) umgetauscht werden. Deutsche Kreditkarten und EC-Karten werden in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen als Zahlungsmittel akzeptiert. Reisen über Land / Straßenverkehr Touristen dürfen mit einem gültigen deutschen Führerschein in Island ein Kfz führen. Es wird empfohlen, sich vor allem bei Fahrten ins Hochland vorab über die Straßen- und Wetterverhältnisse zu unterrichten. Informationen über die Befahrbarkeit öffentlicher Straßen sind beim Straßenamt, Tel.: 1777 oder +354 522 1000, oder über das Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vegagerdin.is (Isländisch/Englisch), Informationen über das Wetter beim Wetterdienst, Tel. +354 522 6000 oder +354 902 0600 oder über das Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vedur.is zu erhalten. Das Fahren abseits der Straßen / Pisten ist verboten. Die Strafen für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beginnen mit 5.000 ISK (ca. 30 Euro) bei einer Überschreitung von 6-10 km/h. Die Höchststrafe beträgt 150.000 ISK (ca. 950 Euro) und 3 Monate Führerscheinentzug. Die Polizei kassiert an Ort und Stelle! Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist verboten – es gilt 0 ‰! Nähere Informationen - z.B. über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen - können - auch auf Deutsch - auf der Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.drive.is abgerufen werden. Mietwagen Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im Voraus bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte grundsätzlich als Deckung für die in Island obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Nicht gedeckt sind Fahrten auf Schotterstraßen (z. B. Bergstraßen / Pisten). Oftmals ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden durch Steinschlag infolge von Sandstürmen. Der Umfang des Versicherungsschutzes variiert in Island von Anbieter zu Anbieter. Es wird geraten, die Versicherungsbedingungen vor Anmietung eines Fahrzeuges genau zu erfragen. Zelten Das Campen mit weniger als drei Zelten ist auf nicht bewirtschaftetem Land für eine Nacht gestattet, wenn der jeweilige Landbesitzer dies nicht durch anders lautenden Aushang untersagt. Camper sollten jedoch überall dort, wo es ausgewiesene Campingplätze gibt, diese auch benutzen. In der Nähe von Bauernhöfen sollte nicht ohne Erlaubnis gezeltet werden. Außerhalb von Campingplätzen muss bei mehr als drei Zelten die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden. Walfleisch Island hat 2006 den kommerziellen Fang bestimmter Walarten wieder aufgenommen. Walfleisch wird in Island - verpackt - im Handel (hrefnukjöt/kvalkjöt) und in manchen Restaurants zum Verzehr angeboten. Deutschland tritt international für den Schutz der Wale und das Walfangmoratorium der Internationalen Walfangkommission ein. Die Einfuhr von abgepacktem Walfleisch nach Deutschland ist ein Straftatbestand. Nähere Informationen finden Sie unter: Externer Link, öffnet in neuem FensterZollbestimmungen Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein, außer für Staatsangehörige der EWR/EFTA-Staaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland zählt. Deren Reisedokumente müssen lediglich über den Zeitraum des Aufenthalts in Island gültig sein. Der jeweils aktuelle Sachstand ist auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der isländischen Ausländerbehörde in englischer Sprache abrufbar. Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter „Medizinische Hinweise / Krankenversicherung“. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Aufenthaltsdauer Kein Meldeerfordernis besteht für Aufenthalte bis zu drei Monaten, die keiner Erwerbstätigkeit dienen. Arbeitssuchende dürfen bis zu sechs Monate lang bleiben, müssen sich allerdings unmittelbar nach Einreise beim Arbeitsamt/ Vinnumálastofnun (postur@vmst.is) melden und eine Personenkennziffer („Kennitala“) beantragen. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Island für längere Zeit zu Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, müssen sich beim zentralen Melderegister anmelden, um eine Personenkennziffer („Kennitala“) zu beantragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das isländische Zentralregisteramt (Þjóðskrá) unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.skra.is , Tel. +354 515 5300. Auf der Intranetseite der deutschen Botschaft (Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft Reykjavik) finden Sie unter „Informationen für deutsche Staatsangehörige/ ein Merkblatt über „Leben und Arbeiten auf Island“ mit zusätzlichen Angaben. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie direkt bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Island. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Durchfuhr von Tieren unterliegt der Genehmigungspflicht des Fischerei- und Landwirtschaftsministeriums. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mast.is/english abrufbar. Für Touristen könnte die Mitnahme von Haustieren wegen der vorgeschriebenen vierwöchigen Quarantäne problematisch sein. Angelausrüstung, nicht aber Taucherausstattung, muss bei der Einfuhr nachweislich desinfiziert sein; bei Ankunft kann dies ggf. noch auf eigene Kosten erfolgen. Aktuelle Informationen hierzu sind jeweils Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier abrufbar. Reitkleidung muss unmittelbar vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht aus. Aktuelle Informationen hierzu sind jeweils Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier abrufbar. Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch - hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami - sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist verboten. Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite der Zollbehörde Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tollur.is aktualisiert. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten ggfs auch Meningokokkenmeningitis C empfohlen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist insgesamt als befriedigend einzustufen. Insbesondere in der Urlaubssaison (Sommermonate) ist aber mit teilweise langen Wartezeiten zu rechnen. Krankenversicherung Deutsche Staatsangehörige, wie alle anderen EU-Staatsangehörigen, die sich vorübergehend in Island aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach isländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Der Eigenanteil und Ausschlusstatbestände unterscheiden sich von deutschen Regelungen. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“) Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...