Italien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 29.09.2017 (Unverändert gültig seit: 29.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (Entfall) Medizinische Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben kommt. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam. In den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Terrorismus Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge auch in Italien hingewiesen und nach den jüngsten Anschlägen in Paris abermals ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere bei größeren Menschenansammlungen mit erhöhter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit zu bewegen. Kriminalität Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen (hier insbesondere der Linien 40, 62 und 64) wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden). Reisende sollten bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich tragen, große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente im Hotelsafe lassen und wenn überhaupt, nur sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mitführen. Es wird empfohlen Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen (siehe auch Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen). Alternativ können die Dateien auf dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar. Es kommt sehr häufig zu Autoeinbrüchen. Nach Möglichkeit sollten alle Gegenstände aus dem Auto mitgenommen, das Handschuhfach und auch eine evtl. vorhandene Kofferraumabdeckung geöffnet werden, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt. Sollte es tatsächlich unmöglich sein, das gesamte Gepäck etc. mitzunehmen, sollten auf keinen Fall Wertsachen und Ausweise im Auto gelassen werden, auch dann nicht, wenn sie nicht auf Anhieb von außen sichtbar sind. Neben Einbrüchen in PKW gibt es allerdings immer wieder auch Diebstähle von Autos und Wohnmobilen mit komplettem Inhalt.In jüngster Zeit treten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren. In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden. Die Obergrenze für Barzahlungen wurde in Italien mit Wirkung vom 1. Januar 2016 auf 3.000,- Euro (€) angehoben (Stabilitätsgesetz 2016, Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015). In diesem Zusammenhang wird vor der Zahlung von hohen Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten) ausdrücklich gewarnt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft Rom. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Da Flugreisen nach Deutschland meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen: · dass Reisende, soweit sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen, · oder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden. Im Hinblick auf verstärkte Kontrollen auch im Schengenraum rät die Botschaft dringend allen Reisenden in jedem Fall auch bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug, Bus, Bahn usw. den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden. Straßenverkehr Vor der Abreise sollten sich Autofahrer mit grundlegenden Vorschriften vertraut machen (z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Promille-Grenze, etc.). Insbesondere das Befahren der verkehrsberuhigten Zonen in vielen Innenstädten (sog. ZTL, zone a traffico limitato) ist in Italien nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden. Genaue und tagesaktuelle Informationen zu Regelungen, die nicht den deutschen entsprechen, erteilt auch der ADAC. Generell gilt der Hinweis, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben. Gerechtfertigte Bußgeldbescheide sollten aus Kostengründen möglichst noch vor Ort bezahlt werden (z.B. auf der Polizeidienststelle), da eine Zustellung an den Inlandswohnort mit einem Gebührenaufschlag verbunden ist. Falls der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt erscheint, sollten Reisende nach Erhalt Widerspruch einlegen (s. hierzu Hinweise auch in deutscher Sprache unter Externer Link, öffnet in neuem Fensteremo.nivi.it/Faq ). Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein. Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Sonstiges Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000,- € übersteigt, deklariert werden. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmel.de Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.turismoroma.it. Die Regionalregierung Sardiniens hat mit Gesetz vom 26. Juli 2017 jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 Euro bis 3.000 Euro verhängt. Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist unabhängig des Beschlusses auf Sardinien in Italien seit Langem untersagt. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. Chikungunya-Fieber In Teilen Italiens, vor allem in der Region Latium, traten in den letzten Jahren vereinzelte Fälle von Chikungunya-Fieber auf. Dieses wird durch tagaktive Stechmücken (Aedes albopictus, sog. Tigermücken) übertragen. Dabei stehen vor allem Fieber und anhaltende Gelenkschmerzen als Symptome im Vordergrund. West-Nil-Fieber Saisonal v.a im Norden des Landes kommt das durch Culex-Stechmücken übertragene West-Nil-Fieber vor. Das Virus infiziert hauptsächlich Vögel, bei Menschen kommt es in 80 % der Fälle nicht zu Symptomen. In den anderen Fällen treten grippeähnliche Symptome auf. Die Infektion kann zu Meningitis, Enzephalitis und Lähmungen führen. Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber) Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen, · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...