Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 24.10.2017 (Unverändert gültig seit: 24.10.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist. In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Daneben ist Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuanakonsum und -handel an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es sind Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten. Zur intensivierten Verbrechensbekämpfung ruft die jamaikanische Regierung derzeit „Zones of Special Operations“ (ZoSos) für begrenzte Gebiete aus, in denen gemeinsame Armee- und Polizeidurchsuchungen durchgeführt werden. Die Einwohner in diesen Zonen unterliegen bestimmten Ausgehbeschränkungen und dürfen die Zonen nur mit Ausweispapieren verlassen. Die erste dieser Zonen in „Mount Salem“ lag im gleichen Distrikt (Parish) wie viele der u. a. auch von deutschen Touristen genutzten Hotels in und um Montego Bay. Diese für eine beschränkte Zeit (60 Tage) deklarierten Zonen sollten während der besonderen Operationen von Armee- und Polizei möglichst gemieden werden. Die Operation im Großraum Mount Salem ist gerade abgeschlossen worden. Die zweite ZoSo wurde aktuell in einem Stadtteil von Kingston (Denham Town) ausgerufen. Touristen, die auf eigene Faust oder mit einem privat engagierten Reiseführer unterwegs sind, wird geraten, die ZoSos nach Möglichkeit zu meiden. Von der Einnahme jeglicher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend abgeraten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß außerhalb der Hotelkomplexe bewegen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Es ist eine steigende Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle zu verzeichnen. Naturkatastrophen In In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung von Inseln in seinem Verlauf können sich innerhalb von Stunden ändern. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren und die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Jamaika ist ein erdbebengefährdetes Land, in dem immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer Aktivität gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam. Auf der Webseite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterjamaikanischen Behörde für Katastrophenvorsorge- und Notfallmanagement werden u.a. bei starken Erdbeben Informationen für die Zivilbevölkerung veröffentlicht. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Sprache Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet. Verhalten in der Öffentlichkeit Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, im Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Flugscheine, Reisedokumente, Reiseschecks etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, internationaler Führerschein usw.) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden. Geld / Kreditkarten Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen, Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert. Straßenverkehr In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht. Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden. Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche „Polizeikontrollen“ durch Kriminelle, die arglos anhaltende Passanten ausraubten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende der beabsichtigen Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Visum Ein Visum ist für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen und geschäftliche Aufenthalte bis zu 30 Tagen nicht erforderlich. Der Reisende muss im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Sonstiges Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft. An- bzw. Abreise über die USA Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise der USA zu beachten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt. Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; die Artikel müssen aber angegeben werden. Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays). Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Seit dem 15. April 2015 wird der Besitz von zwei Unzen (ca. 56 Gramm) Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Besitz größerer Mengen sowie der Handel und Konsum von Drogen (auch Cannabisprodukten) werden hart bestraft. Es muss zunächst mit Untersuchungshaft bis zur Verhandlung gerechnet werden. Meist kommt es zu Verurteilungen (Geldstrafen und/oder Gefängnis und danach zu Abschiebungen). Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport- und Bildungseinrichtungen, Restaurants, Bars, Konzerte) sind der Konsum von Cannabisprodukten und das Rauchen von Tabakprodukten verboten. Es wird empfohlen, das Rauchverbot unbedingt einzuhalten, da hier Ordnungsstrafen drohen. Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion. Impfschutz Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (aktuelle Liste unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) kann der Nachweis eines aktuellen Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Denguefieber Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, inzwischen auch Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen auf Jamaika und auf anderen Inseln der Region. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, d.h. im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ableitbar. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue und Chikungunya!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin. HIV / AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...