Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 September 2017.

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    Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)


    Stand 29.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 29.09.2017)



    Letzte Änderung:
    Datumsaktualisierung


    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung


    Das Auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der von der japanischen Regierung ausgewiesenen Roten Zone um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Von nicht notwendigen kurzen Reisen und allen langfristigen Reisen in die Gelbe und Grüne Zone wird abgeraten.

    Am 11. März 2011 ereignete sich im Nordosten Japans ca. 130 Kilometer östlich der Stadt Sendai und knapp 400 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Tokyo ein schweres Seebeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
    In drei Blöcken des Atomkraftwerks Fukushima I kam es zu Kernschmelzen mit nachfolgender Freisetzung radioaktiver Stoffe. Die Anlagen sind derzeit in einem relativ stabilen Zustand. Die Bemühungen um die Eingrenzung der verbliebenen Gefährdungen dauern an.

    Aus radiologischer Sicht ist ein Aufenthalt, außer in den evakuierten Gebieten, in ganz Japan unbedenklich.

    Bei den evakuierten Gebieten handelt es sich um
    - den von der japanischen Regierung festgelegten 20-km-Umkreis um das Kernkraftwerk sowie
    - das gesamte Gebiet der außerhalb dieses Umkreises gelegenen Ortschaft von Iitate sowie um Teile der Ortschaften von Katsurao, Minamisōma und Kawamata ( Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.meti.go.jp ).

    Die japanische Regierung hat die evakuierten Gebiete in drei Zonen unterteilt (Grüne Zone – Gelbe Zone – Rote Zone) (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.meti.go.jp/earthquake). In den Zonen gibt es jeweils eine Begrenzung der gestatteten Aktivitäten und eine Festlegung der Vorsorgemaßnahmen, die beim Betreten der Zonen beachtet werden müssen. Die Rote Zone ist weiterhin gesperrtes Gebiet.

    Notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete sollten erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden erfolgen. Da es sich um evakuierte Gebiete handelt, wird weiterhin vorsorglich von einem längerfristigen Aufenthalt in diesen Gebieten abgeraten.

    Weil eine Veränderung der radiologischen Situation am AKW Fukushima I zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist, wird empfohlen die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der japanischen Behörden sollten unbedingt befolgt werden.
    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Auslandsvertretungen in Japan.

    Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

    Die Sicherheitslage in der Region, speziell auf der koreanischen Halbinsel, wird vom Auswärtigen Amt genau beobachtet. Zurzeit gibt es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger, die sich in Japan aufhalten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich (auch nur vorübergehend) in Japan aufhalten, wird geraten, sich in der Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, siehe Krisenvorsorgeliste.

    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Japan ist niedrig. Allerdings kann es vor allem in den Abendstunden und nachts in den Stadtbezirken Roppongi und Shinjuku (Kabuki-cho) in Tokyo zu Kreditkartenbetrügereien kommen. Männer werden auf der Straße zum Besuch einschlägiger Bars eingeladen und erhalten Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Anschließend erhalten die Reisenden überhöhte Rechnungen, die mangels Bargeld - manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte gezahlt werden sollen. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Reisende, die Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, sollten die Kreditkartenfirma informieren und sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle wenden, um Anzeige zu erstatten. In einigen Fällen kann eine Rückzahlung erfolgen.

    Naturkatastrophen
    Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Süd- und Westjapan werden im Spätsommer ferner häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden führen. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Das japanische Krisenmanagement sorgte beim erneuten Ausbruch des Shindake am 29. Mai 015 auf Kuchinoerabu-jima für die erfolgreiche Evakuierung der Inselbewohner. Ausbrüche wie der des Ontake-san vom 27. September 2014, der 47 Todesopfer, vor allem unter Wanderern, forderte, sind gleichwohl kaum vorhersagbar. Informationen zur Lage bzgl. der Aktivität der Vulkane in Japan sowie Unwetterwarnungen können auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterInternetseite der Japan Meteorological Agency abgerufen werden. Über die in Zusammenarbeit mit der Japanischen Tourismusagentur entwickelte, kostenlose japanische Krisenvorsorge-APP „Safety tips“ des Entwicklers RC Solution Co können auf Smartphones u. a. regionale Warnhinweise empfangen werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Bargeldverfügbarkeit an Geldautomaten
    Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren keine ausländischen Karten. Europäische Maestro-Bankkarten und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte verwendet werden. Diese Karten können in der Regel ferner für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.
    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Bank, ob Sie Ihre Kreditkarte in Japan benutzen können bzw. wie Sie in Japan Bargeld erhalten.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente:
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Die Einreise nach Japan mit einem Reisedokument, das deutschen Behörden bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung an der Grenze führen. Bitte klären Sie ggf. mit der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland, ob Ihnen vor Beginn Ihrer Japanreise ein neues Dokument ausgestellt werden kann.

    Visum
    Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme

    Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.

    Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden und die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.

    Die Aneinanderreihung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

    Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme
    Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

    Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Externer Link, öffnet in neuem Fensterjapanische Vertretungen in Deutschland.

    Biometrische Daten
    Japan erfasst seit dem 20. November 2007 von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.

    Passzwang
    In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.



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    Besondere Zollvorschriften


    Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen.

    Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000,- Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000,- Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden.

    Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen (eine Million Yen) und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z. B. „Ecstasy“, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.

    Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten Sie sich schnellstmöglich mit der deutschen Botschaft in Tokyo oder dem deutschen Generalkonsulat in Osaka-Kobe in Verbindung setzen.



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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Es gibt keine besonderen Impfvorschriften für die Einreise (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int).
    Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Japan zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggfs. gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige). Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Encephalitis empfohlen.

    Infektionskrankheiten
    Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

    Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

    Japanische Enzephalitis
    Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion des Gehirns kommt in Japan auf Grund des Nationalen Impfprogrammes kaum noch vor. In den letzten Jahren lagen die Erkrankungszahlen bei unter 10 Fällen pro Jahr (überwiegend in Kyushu und Shikoku). Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten können bei Bedarf bei den deutschen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

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