Jemen: Reisewarnung

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 18 Oktober 2017.

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    Jemen: Reisewarnung


    Stand 18.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 18.10.2017)



    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung


    Das Auswärtige Amt warnt dringend vor Reisen nach Jemen.
    Deutsche Staatsangehörige, die sich gegebenenfalls dort noch aufhalten, werden aufgefordert, aus dem Jemen auszureisen.
    Die deutsche Botschaft in Sanaa ist vorübergehend geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung ist die Botschaft in Riad, Saudi-Arabien.


    Seit dem 26. März 2015 führt eine Allianz von Staaten der Region unter der Führung von Saudi-Arabien in Jemen Luftschläge insbesondere auf die Infrastruktur durch. Diese wie auch sonstige Kampfhandlungen stellen auch für die Zivilbevölkerung eine erhebliche Gefährdung dar. Ein Ende der Militäroperationen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar.

    Sowohl die politische als auch die Sicherheitslage ist im ganzen Land ausgesprochen volatil. Die Gewährleistung der Sicherheit durch staatliche Behörden ist nicht sichergestellt.

    Terrorismus
    In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch regionale Ableger der Terrornetzwerke Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht-muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel gedroht. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Weite Teile des Landes stehen nicht unter der Kontrolle der Regierung.
    Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen auf Sicherheitskräfte sowie zu Sabotageakten an Infrastruktureinrichtungen.

    Entführungen
    Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger. Auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Die Geiseln kamen oftmals nach mehrmonatiger Geiselhaft wieder frei. Dennoch befinden sich nach wie vor Personen in der Hand von Entführern.

    Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt, ereignen.

    Interne Konflikte
    Der bewaffnete Konflikt in Jemen dauert nach Scheitern der letzten Friedensgespräche in Kuwait im August 2016 weiter an. Weite Teile des Landes sind von Bombardierungen, Raketenangriffen und Kampfhandlungen am Boden betroffen. Laut VN-Angaben hat der Konflikt seit März 2015 über 10.000 Opfer gefordert.
    Die staatlichen Institutionen sind landesweit nur noch sehr eingeschränkt funktionsfähig. Bereits im September 2014 hatten Milizen der schiitisch-zaiditischen Huthi-Bewegung die Kontrolle über weite Landesteile, darunter auch die Hauptstadt Sanaa, übernommen und auch Teile der Sicherheitskräfte unter ihre Kontrolle gebracht.
    Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.

    Die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) strebt die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Es kommt weiterhin zu Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei.

    Minengefahr
    Vor Reisen innerhalb des Landes wird auch wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es insbesondere in den neuralgischen Konfliktgebieten mit Kampfhandlungen am Boden geben.

    Piraterie
    Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org dringend empfohlen.

    Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Vor dem Anlaufen jemenitischer Häfen wird im Hinblick auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Teilen des Landes gewarnt. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen, die sich trotz Reisewarnung nach Jemen begeben, wird dringend empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt.

    In Jemen gibt es derzeit keine deutsche Auslandsvertretung. Rechts- und Konsularangelegenheiten für Jemen nimmt die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Amman, Jordanien wahr.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Nein

    Anmerkungen: -

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Jemen ein Visum, das in Deutschland bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Jemen in Berlin beantragt werden muss.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den noch im Aufbau befindlichen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


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    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

    Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten. Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

    Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.


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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle Hinweise
    Cholera-Ausbruch

    Aus dem Jemen werden Cholera-Fälle gemeldet; der Notstand wurde ausgerufen.
    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil, der an Cholera infizierten Menschen, erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden, klinischen Verlauf. (Vgl. Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin).
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Cholera und die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden (s.u.).
    Eine Cholera-Impfung ist verfügbar. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Cholera-Impfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.

    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und aufgrund des aktuellen Ausbruchs Cholera, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Meningokokken-Krankheit (A/C/W/Y), Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Denguefälle werden vor allem aus der südlichen Zentralregion des Jemens aus den Städten Mayfa, Azaan und Almakla gemeldet. Die Erkrankung wird durch tagaktive Mücken übertragen und geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Im Jemen findet sich überwiegend die Malaria tropica in Gebieten unter 2.000 Metern und besonders in den Küstenregionen, verstärkt von September bis Februar. Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

    HIV/ Aids
    Die Prävalenz im Land liegt unter 0,1%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Neues Coronavirus (MERS-CoV)
    Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
    Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de/.
    Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.ecdc.europa.eu ).
    Aktuelle Merkblätter finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Filariasis, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher im gesamten Land konsequent abgesehen werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten akuten Notfälle ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet.

    Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de/ ).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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