Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 03.08.2017 (Unverändert gültig seit: 03.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (entfall) Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten. In Jordanien besteht landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Am 18. Dezember 2016 kam es in der Stadt Kerak in der Umgebung der dortigen Kreuzritter-Festung zu Feuergefechten zwischen Sicherheitskräften und einer Gruppe von Bewaffneten, in deren Verlauf auch eine ausländische Touristin getötet wurde. Die jordanischen Sicherheitsbehörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen landesweit verstärkt. Bei Reisen in Jordanien wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und den Anordnungen der jordanischen Sicherheitskräften Folge leisten. In Jordanien kann es regelmäßig sowohl in Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird empfohlen, generell Aufmerksamkeit walten zu lassen, die Medienberichterstattung zu verfolgen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, diese nicht zu fotografieren und die Anweisungen von Sicherheitskräften zu befolgen. Vor und während der Reise nach Jordanien wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Externer Link, öffnet in neuem FensterInternetseite der Botschaft Amman zu konsultieren. Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak und Syrien sind geschlossen. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien. Vor allem nachts erhöht sich die Unfallgefahr auf den Straßen außerhalb Ammans durch unbeleuchtete Fahrzeuge sowie Tiere und Menschen, die sich auf den Strassen befinden. Es wird daher geraten, nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit keine Überlandfahrten außerhalb Ammans zu planen. Personen irakischer, syrischer und palästinensischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Diesen Personen wird geraten, ggf. Visa nicht erst bei Einreise am Flughafen, sondern bereits vor Abflug in Deutschland zu beschaffen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Reisende, die nicht mit Pauschalangeboten reisen und über ihre Reiseveranstalter über aktuelle Entwicklungen informiert werden können. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Reisen über Land Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW). Es empfiehlt sich, einen EU-Führerschein mit sich zu führen. Ausreisesperre in besonderen Fällen Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen! Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben. Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40,- JOD (jordanische Dinar) muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Einreise von Israel Die bis Ende 2015 bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/ Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen grundsätzlich nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Jordanien in Berlin oder in Tel Aviv beantragen können. Reiseveranstalter Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Reiseveranstalter bieten weiterhin Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Jordanien in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden. Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus. Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt. Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Das Auswärtige Amt rät diesen Reisenden daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen. Hinweise für Doppelstaater Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden. Sonstiges Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)! Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten. Bargeld (Devisen und der jordanische Dinar - JD) darf bis zum einem Gegenwert i.H.v. 15.000,- JD ins Land gebracht werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200g Tabak. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten. Pkw Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. MERS Coronavirus Seit 2012 kommt es vor allem in Ländern der arabischen Halbinsel zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV = Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden in Saudi-Arabien registriert, 2015 gab es auch Fälle in Jordanien. Wo genau und wie sich Menschen anstecken können, ist noch unklar. Kamele (Dromedare) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten deshalb unnötige Kontakte zu Tieren meiden. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich; es gibt aber keinen Hinweis auf eine kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung. HIV/AIDS Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering (< 0,01% der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden, beachten Sie bitte folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...