Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Grenzgebiete zu Syrien und Irak Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak wird aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak dringend abgeraten. Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten. Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Auf die fortbestehenden Reisewarnungen für Irak und Syrien wird hingewiesen. Terrorismus In Jordanien besteht landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Innenpolitische Lage In Jordanien kann es regelmäßig sowohl in Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer. Am 15.02.2019 kam es in der Ortschaft Anjara im Gouvernorat Ajloun zu Schießereien zwischen Clan-Angehörigen und den lokalen Sicherheitskräften. Die Auseinandersetzungen dauern an; die Straße nach Anjara ist gesperrt. Das Gebiet Ajloun sollte gemieden werden. Vor und während der Reise nach Jordanien wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Webseite der deutschen Botschaft in Amman zu konsultieren. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen. In unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen, insbesondere im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib sollten aufgrund von Autoaufbrüchen keine Wertsachen oder Dokumente in Fahrzeugen gelassen oder beaufsichtigte Parkplätze bevorzugt werden. Sexuelle Belästigungen kommen vor, vereinzelt auch Sexualdelikte. Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich nach Möglichkeit durch vertrauenswürdige Personen begleiten zu lassen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz, Überlandbusse, Taxis und Mietwagen. Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit. Straßen außerhalb der großen Städte sind teilweise schlecht beleuchtet. Schwer erkennbare Hindernisse wie Tiere auf der Fahrbahn, Schlaglöcher, abgestellte Fahrzeuge und plötzliche Wendemanöver von unbeleuchteten LKW bergen Gefahren. Fahrten in die Wüste sollten nur in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen und dabei auf einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmittel, Treibstoff und Ersatzteile geachtet werden. In den Herbst- und Wintermonaten kann es nach Niederschlägen zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Vor Wanderungen in Bergen/Flusstälern (Wadi) wird empfohlen, sich bei Tourenführern, Reiseveranstaltern oder lokalen Behörden über die Gefahrensituation zu informieren. Alkohol am Steuer ist strikt verboten, es gilt die Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen. Führerschein In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Internationale Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. . Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Das Abheben von Bargeld an gekennzeichnete Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in Euro oder US-Dollar ist an vielen Wechselstuben und Banken möglich. Ausreisesperre in besonderen Fällen Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen! Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben. Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40,- JOD (jordanische Dinar) muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Einreise von Israel Es besteht die Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (Nördliche Grenze). Reiseveranstalter bieten weiterhin Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen. Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus. Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt. Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Reisenden wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen. Hinweise für Doppelstaater Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden. Sonstiges Israelische Stempel im Pass als auch Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten). Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Bargeld darf bis zum einem Gegenwert i.H.v. 15.000,- JOD ins Land gebracht werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200g Tabak. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten. Pkw Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. MERS (Middle East Respiratory Syndrome) MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden. HIV/AIDS Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering (< 0,01% der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie bitte folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...