Kambodscha: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 13.10.2017 (Unverändert gültig seit: 13.10.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen Landesspezifische Sicherheitshinweise Aufgrund der Verhaftung des Oppositionsführers Kem Sokha am 3. September 2017 können die Spannungen im Land potentiell ansteigen. Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Massenkundgebungen und Demonstrationen, bei denen es vereinzelte Gewaltausbrüche gab. Es wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und die englischsprachige Presse zu verfolgen. Bei Reisen nach Preah Vihear wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Besuchern wird daher dringend geraten, sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort zu informieren. Wegen des möglichen Landminenrisikos sollten Reisende zudem auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege der Tempelanlage verlassen. Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar. Zur Situation auf thailändischer Seite siehe auch die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise für Thailand. Kriminalität In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer zu verzeichnen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die die Gegend um das Flussufer des Tonlé Sap und Boeung Keng Kang 1 (BKK1). Es wird dringend geraten, bei Überfällen keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein erheblicher Anstieg von Diebstählen zu beobachten, in Gästehäusern und Hotels. In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexuellerer Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville. Reisende sollten nachts möglichst nicht allein unterwegs sein und die Rückfahrt in die Unterkunft im Vorfeld organisieren. Möglichen Opfern sexueller Übergriffe wird wegen der weiten Verbreitung von HIV/AIDS dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (sog. bag snatching). Dabei werden Verletzungen der Bestohlenen billigend in Kauf genommen. Handtaschen und Schultertaschen sollten daher nach Möglichkeit nicht mitgeführt, oder zumindest auf der von der Straße abgewandten Seite getragen bzw. sicher verstaut werden. Der Verlust von Pässen, Bargeld, Reiseschecks oder sonstigen Wertgegenständen ist bei der Polizei am Tatort anzuzeigen. In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Im Übrigen sind - vor allem in Phnom Penh und Siem Reap - verschiedenste Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet. In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Um Druck auszuüben versuchen diese Vermieter, den Pass einzubehalten. Gleichzeitig werden die Einwanderungsbehörden informiert, um die Ausreise zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, bei der Anmietung von Motorrädern und -rollern den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen. Quallen (Seewespen) kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen. Minengefahr In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt. Es wird jedoch dringend empfohlen, wegen des möglichen Landminenrisikos auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege zu verlassen. Verkehrsinfrastruktur Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Zumindest sollte stets ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrer von Motorradtaxis (sog. motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt. Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden. Besuche und Freiwilligendienst in Waisenhäusern In Kambodscha haben in der Vergangenheit der „Waisenhaustourismus“ und Freiwilligendienste in Waisenhäusern stark zugenommen. Die Externer Link, öffnet in neuem FensterWeltkinderhilfsorganisation UNICEF weist darauf hin, dass derartige Aktivitäten schädliche Auswirkungen auf Kinder und die Gemeinschaft haben können. Telekommunikation Das Mobilfunknetz deckt nicht alle Landesteile ab. Auch ist nicht überall eine funktioniere Internetverbindung vorhanden. Geld / Kreditkarten Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar (US-$) abgewickelt, die Landeswährung Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über Bank- oder Kreditkarten sind bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel jedoch nicht mit Bank-Karte sondern nur mit Kreditkarten möglich. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen ab Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap/ Angkor Wat eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap/ Angkor Wat aus einem Drittland, so z.B. Thailand, ist daher nicht möglich. Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht für die Einreise nach Kambodscha Pass- und Visumpflicht. Die Einholung des Visums vor Reiseantritt ist bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der Externer Link, öffnet in neuem Fensterkambodschanischen Botschaft in Berlin. Auch ist die Einholung eines Visums bei Einreise ("Visa on Arrival") für ein Visum der Kategorien T (Tourismus) und E (kurzfristige Aufenthalt) gegen eine Gebühr und bei Vorlage eines Passfotos möglich. Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten der Externer Link, öffnet in neuem Fensterkambodschanischen Flughäfen. Das T-Visum wird grundsätzlich für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist, die Einreise muss innerhalb des Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Einholung eines T-Visums vor Reiseantritt ist auch als "virtuelles" Visum möglich: siehe www.evisa.gov.kh. Die Einreise mit dem virtuellen Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des Außenministeriums. Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. T-Visa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Das E-Visum ist geeignet, wenn ein Aufenthalt von über 30 Tagen geplant ist. Es kann vor oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden, die Beantragung eines virtuellen E-Visums ist nicht möglich. Vor Ablauf des 30 tägigen E-Visums kann das E-Visum bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums um bis zu 12 Monate verlängert werden, nach Verlängerung ist eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Zweck der Einreise anzugeben und zu belegen. Teilnehmer des Programms „weltwärts“ bzw. generell Angestellte in Nichtregierungsorganisationen sollten vor oder bei Einreise ein Visum der Kategorie B oder C beantragen, das weder am Grenzübergang (on Arrival) noch als e-Visum beantragt werden kann. Sie dienen der einmaligen Ein- bzw. Ausreise und sind jeweils für drei Monate gültig, können aber um bis zu 12 Monate beim kambodschanischen Außenministerium verlängert werden. Die Umschreibung eines E-Visums in ein B- oder C-Visum vor Ort ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden. Arbeiten in Kambodscha Um in Kambodscha zu Arbeiten bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese bei dem Externer Link, öffnet in neuem Fensterkambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab 10.000,- US-$ müssen deklariert werden. Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen. Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim Externer Link, öffnet in neuem FensterGeneral Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind. Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit). Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int ). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen nach dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen. Dengue Fieber Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Kambodscha häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Zika-Virus-Infektion Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten zehn Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als minimal einzuschätzen. Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Expositionsprophylaxe Insektenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts. Malaria In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten. Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet. Ein mittleres Malariarisiko besteht in den meisten Landesteilen, am höchsten im Regenwald der Grenzgebiete zu Thailand und Laos, geringer in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von SO nach NW entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap. Ein geringes Risiko innerhalb dieses Gürtels in der Umgebung von Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap. Phnom Penh und Angkor Wat gelten als malariafrei. Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Kambodscha ca. 75% der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage) vermindert das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. HIV/AIDS HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Kambodscha, insbesondere in größeren Städten ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen treten in Kambodscha sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Schistosomiasis (Bilharziose) Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann.Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Kambodscha nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Kambodscha eine besondere Bedeutung zu. Chikungunya-Fieber Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Kambodscha immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig. Aviäre Influenza Auch in Kambodscha tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. 2015 sind wieder Fälle von Vogelgrippe gemeldet worden. Mehrere Hühner-Zuchtbetriebe in der Provinz Kandal nahe der Hauptstadt Phnom Penh waren betroffen. Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmel.de Tuberkulose Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte, die Darmtuberkulose durch den Genuss von roher Milch und von Milchprodukten infizierter Rinder. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Kambodscha. Hand-Fuß-Mund-Krankheit In den letzten Jahren wurden gehäuft Erkrankungen an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit registriert (v .a. bei Kindern); eine Erkrankung die in regelmäßigen Abständen in Kambodscha auftritt. Als Ursache konnte von der WHO u.a. das Enterovirus EV71 identifiziert werden. Anfängliche Symptome der HFMK können Benommenheit, Schwindel, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit und Bindehautentzündungen sein, gefolgt von typischen Hautveränderungen in der Mundregion, den Händen und gegebenenfalls Füßen. Bei Erwachsenen und älteren Kindern verläuft die Krankheit häufig unbemerkt. Prinzipiell ist die Hand-Fuß-Mundkrankheit eine harmlose Erkrankung, die keine medikamentöse Behandlung erfordert, da sie in der Regel rasch und selbstständig abheilt. Zur Prophylaxe empfiehlt sich die strikte Einhaltung von grundlegenden Hygienemaßnahmen wie häufiges, gründliches Händewaschen, Abkochen von Trinkwasser, Durcherhitzen von Lebensmitteln und Schälen von Obst. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein. Für mit Gerinnungshemmern behandelte Menschen besteht bei Verletzungen ein hohes Risiko, da Gegenmittel zum Stoppen von Blutungen nicht zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...