Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 27 September 2017.

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    Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)


    Stand 27.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 27.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen


    Aktuelle Hinweise


    Die Sicherheitslage in den anglophonen Regionen North-West und South-West (in und um Bamenda und Buea) hat sich wieder verschlechtert, es kommt dort zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
    Reisende sollten die lokalen Medien verfolgen und Demonstrationen und größere Menschenansammlungen unbedingt meiden.

    Aufgrund eines erhöhten Anschlags- und Entführungsrisikos für Staatsangehörige westlicher Staaten wird bis auf weiteres von Reisen in entlegene Gebiete Kameruns eindringlich abgeraten.
    Darüber hinaus wird zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, beim Besuch internationaler Einrichtungen sowie an exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten, geraten.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung


    In den letzten Jahren wurden in der Region „Extrême-Nord“ mehr als 20 Ausländer entführt. Dort besteht weiterhin ein sehr hohes Entführungsrisiko. An der Grenze zu Nigeria und in Maroua, der Hauptstadt der Region Extrême-Nord, ist es zu Selbstmordanschlägen mit zahlreichen Todesopfern gekommen. Vor Reisen in die Region Extrême-Nord (auch Tschadsee) wird daher gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich dort aufhalten, sollten die Region verlassen.

    Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppender dortigen Rebellen als unsicher.Es besteht außerdem die Gefahr, Opfer von Entführungen oder Raubüberfällen zu werden. Vor Reisen in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird daher ebenfalls gewarnt.

    Gewarnt wird darüber hinaus vor Reisen zur Halbinsel Bakassi und Umgebung aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme. Im gesamten Golf von Guinea gibt es Bandenunwesen. In der Vergangenheit gab es Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen und Geiselnahmen.In den Regionen Nord und Adamaoua sowie in den Grenzgebieten zu Nigeria und Tschad kommt es vermehrt zu gewalttätigen Raubüberfällen und Entführungen. Von Reisen in die Regionen Adamaoua und Nord wird daher abgeraten. Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Nigeria und Tschad (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen) wird gewarnt.

    In ganz Kamerun, vor allem in größeren Städten wie auch in den von ausländischen Touristen frequentierten Ferienorten, z.B. Kribi, Limbe und den Twin Lakes bei Melong, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen unbedingt zu beachten:

    • Tragen auffälliger Wertgegenstände/Schmuck vermeiden (auch beim Restaurantbesuch),
    • nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß unterwegs sein, ein Minimum an Geld mitführen, um bei Überfällen keine Gewaltanwendung zu provozieren,
    • Geld auf mehrere Taschen verteilen,
    • möglichst nicht allein unterwegs sein.

    Reisende sollten versuchen, sich zu versichern, ob ein angeblicher Sicherheitsbeamter (Polizei, Gendarmerie) tatsächlich ein solcher ist und auf ihrem Recht bestehen, mit der Deutschen Botschaft in Jaunde Kontakt aufzunehmen.
    Anstelle des Reisepasses sollte eine beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Diese kann auf Antrag in der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft gebührenpflichtig angefertigt werden.

    An unbelebten Abschnitten der Strände von Kribi und Limbe sowie in der Region um Melong sind Touristen, die allein oder zu zweit und mit Gepäck unterwegs waren, in mehreren Fällen auch tagsüber beraubt worden.

    Nach Einbruch der Dämmerung (d.h. nach 18:00 Uhr) sollten Reisende nicht zu Fuß unterwegs sein und kein Taxi vom Straßenrand mehr heranwinken. Insbesondere bei Sammeltaxen besteht das Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können. Selbst als Gruppe sollte man unbekannte Stadtviertel abends unbedingt meiden und auf gut beleuchteten Hauptverkehrsstraßen bleiben. Es ist besser, sich auf ein Hoteltaxi oder einen bekannten Taxifahrer zu verlassen. Außerhalb der größeren Städte ersetzen sog. Mototaxi (Motorräder) die Autotaxis. Es empfiehlt sich, einen vertrauenswürdigen Fahrer zu wählen und diesen für die Dauer des Aufenthalts zu reservieren.

    Von Überlandfahrten bei Dunkelheit wird dringend abgeraten. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem unverantwortlichen Verkehrsverhalten vieler Fahrer, insbesondere von LKW, besteht ein vielfach höheres Unfallrisiko als in Europa.

    Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich werden. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Reisen Erkundigungen einzuholen.

    Seit 2012 kommt es zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen (Tschad, Zentralafrikanische Republik, Nigeria) auf kamerunische Einrichtungen (Nationalparks, Grenzposten). Vor Grenzübertritten auf dem Landweg wird gewarnt.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Reisen über Land
    In Kamerun, das aufgrund seiner Vielfältigkeit an Landschaftsformen auch als „Afrika in Miniatur“ bezeichnet wird, kann man alle Landesteile - mit Ausnahme der oben erwähnten Halbinsel Bakassi und der Operationsgebiete der kamerunischen Armee im Grenzgebiet zu Nigeria - ohne besondere Genehmigung bereisen. Es ist vor allem bei Autofahrten mit Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen Reisende sich mit viel Geduld und guten Nerven wappnen sollten. Manchmal werden „Motivationsgelder“ gefordert.

    Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben einfachen Standard.

    Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein gut ausgebautes Straßennetz. Die touristische Infrastruktur hat allerdings keinen besonders hohen Standard. Wegen der sehr hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt werden. Von Fahrten bei Dunkelheit wird abgeraten. Für Reisen nach Ngaoundéré besteht eine Eisenbahnverbindung. Von dort aus gelangen Reisende per Kfz weiter in den Norden.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.

    Visum
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss.
    Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Kinder sollten bei Einreise von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden

    Ein- und Ausreise mit dem Flugzeug
    Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Reisende sollten gegenüber den Zollbeamten auf jeden Fall Ruhe und Gelassenheit bewahren.

    Einreise mit einem Fahrzeug
    Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin- als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden, jedoch keine PKW mit Rechtslenker.

    Registrierung nach Einreise
    Eine Registrierung ist nur bei einem Aufenthalt von über drei Monaten bei der örtlichen Immigrationsbehörde erforderlich.

    Ausreise
    Alle Reisenden, die das Land verlassen, müssen über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis-Impfung (Kinderlähmung) verfügen (siehe Medizinische Hinweise).

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Devisen ab einem Gegenwert von 1 Mio. FCFA (ca. 1.524,50 EUR) müssen bei Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von (Jagd-)-Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Berlin oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen.

    Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise mit Holzschnitzereien wird eine Steuer gefordert (10 % des Kaufpreises).

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Reisende auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Fotografierverbot besteht für:
    Offizielle Gebäude (z.B. Ministerien und Präsidentenpalast in Jaunde), Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Telekommunikationsanlagen sowie alles, was dem Ansehen Kameruns schaden könnte. Bevor Personen fotografiert werden, sollten diese um Erlaubnis gebeten werden.

    Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen bleibt es manchmal unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden. Reisende, die festgehalten werden, sollten auf ihrem Recht bestehen, Kontakt mit der deutschen Botschaft aufnehmen zu können. Außerhalb der Dienstzeit ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft unter (+237) 6 7770 0705 erreichbar.

    Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem 9. Lebensmonat bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Nach Auskunft des Flughafengesundheitsdienstes sowie des kamerunischen Gesundheitsministeriums reicht eine Impfung für eine lebenslange Immunität aus, ein Wiederimpfungsnachweis nach 10 Jahren ist nicht mehr nötig.
    Abweichend von den offiziellen Empfehlungen kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise die nicht über die internationalen Flughäfen erfolgt.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kamerun zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfung wird Hepatitis A und Polio empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY).

    Malaria
    Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, nur etwas geringer in den höher gelegenen Gebieten und in der Hauptstadt Jaunde, sehr hoch jedoch in den touristischen Gebieten an der Küste. und in der Region "Extrême-Nord“, mit vielen tausend Fällen bei einem Ausbruch zuletzt im August 2013. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kamerun!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Je nach Reiseprofil wird deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/AIDS
    Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit zwischen 5% und 12%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch die Cholera vermeiden.

    Cholera-Fälle treten regelmäßig im ganzen Land auf, besonders aber im Norden und in Douala. Wiederholt kommt es auch zu größeren Epidemien. Die Cholera(schluck)-Impfung bietet Schutz. Für den normalen Reisenden und Touristen ist sie aus medizinischen Gründen in der Regel nicht notwendig, wenn Basishygienemaßnahmen befolgt werden.

    Einige Grundregeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Poliomyelits (Kinderlähmung)

    Im November 2013 wurden zuletzt laborbestätigte Poliomyelitisfälle aus verschiedenen Regionen im Land gemeldet. Ein auch jetzt noch bestehendes Risiko ist nicht auszuschließen. Ein gültiger Impfschutz ist daher dringend zu empfehlen.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.

    Im Norden treten vor allem während der Trockenzeit immer wieder Epidemien der bakteriellen Meningokokken-Krankheit auf, im Jahr 2000 erstmalig auch im Nordwesten.

    An weiteren Krankheiten kommen Filariosen, Loa Loa, Onchozerkiasis, Chikungunya, Leptospirose und Tollwut vor.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischen Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird ausnahmslos Barzahlung im Voraus verlangt.

    In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst. Kamerun-Reisende sollten jedoch eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.

    Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Bei längeren Aufenthalten im Land wird auch eine Versicherung über CAS in Duala empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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